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Blühflächen für ausgeräumte Agrarlandschaft wichtig - BN kritisiert Förderstopp im bayerischen Kulturlandschaftsprogramm

Im bayerischen Kulturlandschaftsprogramm wurde gekürzt. So ist die Neuantragstellung für die agrarökologische Ackernutzung und Blühflächen, A 36, ab diesem Jahr nicht mehr möglich. Das Blühflächenprogramm ist eine der wenigen Maßnahmen auf Ackerflächen innerhalb des bayerischen Kulturlandschaftsprogramms, das auf Grund seiner guten Honorierung von den Bauern auch in den intensiven Agrarvorranggebieten angenommen wurde. Die Förderung war in Abhängigkeit auf die Bodengüte abgestimmt, so dass Landwirte auf guten Böden eine höhere Entschädigung erhielten als auf schlechteren Böden. In den Intensivlagen herrscht heute ein dramatischer Mangel an Nahrungsangebot für Insekten, wie Schmetterlinge, Wildbienen und Hummeln. Auch für die Bienenvölker wird das Angebot an Nektar in den Intensivlagen immer geringer. Doch nicht nur für den Obstanbau oder den Rapsanbau sind Bienen wichtig, sondern sie haben auch eine elementare Bedeutung zur Bestäubung für die gesamte Wildflora. Die Bestäubungs-leistung der Bienen wird von Imkerverbänden auf ca. 500 Millionen €/Jahr in Deutschland geschätzt.

 

„Die Imkerei ist existenziell bedroht, wenn der dramatische Artenverlust in der Agrarlandschaft weiter fortschreitet“, so Hubert Weiger, BN Landesvor-sitzender, und weiter: „Im Bayernplan 2020 wurde klar darauf hingewiesen, dass die Landwirtschaft wesentliche Beiträge leisten muss, um die Biodi-versität zu fördern. Eine Maßnahme, die von den Landwirten in den Agrar-vorranggebieten angenommen wird, darf deshalb nicht gestoppt werden. Landwirtschaftsminister Helmut Brunner muss den Antragsstopp für das Blühflächenprogramm auf Ackerflächen zurücknehmen.“

 

Für Rückfragen:

Marion Ruppaner

Landwirtschaftsreferentin

 

Tel. 0911/81 87 8-20

Fax 0911/86 95 68

E-Mail: marion.ruppaner@bund-naturschutz.de

27.01.2011