Bodenerosion – ein nicht gelöstes Problem in Bayern
Der BUND Naturschutz in Bayern (BN) fordert strengere Auflagen für bodenschonendes Wirtschaften in der Landwirtschaft, um Bodenerosion einzudämmen. Denn diese führt nicht nur zum Verlust von wertvollem Humus für den Landwirt, sondern auch zur Beschädigung von Straßen und Gebäuden, zu massiven Nährstoff- und Pestizideinträgen und Verschlammung von Gewässern. Die Folgekosten trägt die Gesellschaft. "Hier bedarf es entscheidender Korrekturen in der landwirtschaftlichen Praxis, um das wertvolle Gut Boden nachhaltig zu sichern", fordert Stephan Kreppold, Sprecher des BN Arbeitskreises Landwirtschaft.
"Das Donauhochwasser beginnt in der Agrarlandschaft in den kleinen Bachtälern im Hinterland, wo in Hanglagen der Maisanbau die Wiesen verdrängt hat, und muss dort auch endlich angegangen werden", ergänzt Alois Aigner, 1.Vorsitzender der BN Kreisgruppe Dingolfing.
"Bodenschutz ist ein zentraler Arbeitsschwerpunkt des BUND Naturschutz seit mehreren Jahrzehnten", erläutert Günter Krell, Mitglied im Landesvorstand des BUND Naturschutz in Bayern. Das erste Bodenschutzprogramm des BN aus den 80er Jahren war auch Grundlage für ein deutsches Bodenschutzgesetz 1986. Leider hat sich die Situation des Bodenschutzes noch nicht entscheidend verbessert. Krell: "Wir haben zwei Hauptprobleme, die noch nicht gelöst sind, das ist der nach wie vor zu hohe Flächenverbrauch von 17 Hektar täglich in Bayern und der mangelhafte Erosionsschutz."
"Ackerbau in erosionsgefährdeten Hanglagen ohne Schutzstreifen an Gräben und Bächen oder Anbau von Mais in Hangrichtung zieht erhöhten Wasserabfluss und Bodenabschwemmungsgefahr nach sich", erläutert Marion Ruppaner, BN Agrarreferentin. Beim Mais ist der Boden im Frühsommer lange Zeit unbedeckt den Starkregenfällen ausgesetzt. "Immer wieder wird Mais nach Mais angebaut, da passt keine Zwischenfrucht dazwischen, das ist keine gute fachliche Praxis", so Ruppaner, und weiter: "Die Maisböden sind durch schwere Erntemaschinen verdichtet und durch Silomaisanbau verarmen sie rasch am Humusgehalt. Damit geht auch die Wasserspeicherkapazität der Böden zurück und Wasser-und Nährstoffabschwemmungen in die Gräben und Bäche sind die unausweichliche Folge. Auch lokale und überregionale Hochwasserereignisse werden verstärkt."
Niederbayern gehört zu den Regionen, die stark erosionsgefährdet sind. Dies belegt eine aktuelle Untersuchung der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) in Hannover. Insgesamt ist demnach etwa ein Drittel der deutschen Ackerflächen, vor allem in Hanglagen, durch Erosion bei hohen Niederschlagsereignissen gefährdet. Dadurch kommt es zu teuren Folgeschäden, zum Teil in Millionenhöhe.
BN Forderungen
Um den Wasserabfluss in erosionsgefährdeten Lagen zu verringern bzw. zu verlangsamen, muss vor allem der Anteil dauerhaft bodendeckender Kulturen (Grünpflanzen) erhöht, und der Anteil von erosionsanfälligen Kulturen, wie Mais, Kartoffeln oder Rüben reduziert werden. Mulchsaaten gehören dabei zur guten fachlichen Praxis, reichen jedoch nicht zum alleinigen Erosionsschutz aus.
Ackerflächen in erosionsgefährdeten Hanglagen, die bis 2005 als Dauergrünland bewirtschaftet wurden, müssen in Grünland rückgeführt werden. Das bayerische Naturschutzgesetz bietet den gesetzlichen Rahmen. Dieses Grünlanderhaltungsgebot muss auch konsequent und rückwirkend umgesetzt werden, denn Sünden an der Umwelt dürfen nicht einfach verjähren. Ermittelt werden kann die Erosionsgefährdung über die sog. Bodenabtragsgleichung, die aus der Niederschlagssumme, der Bodenart, der Hangneigung und der Hanglänge ermittelt wird.
Die Anlage von Grünstreifen an Gewässern und Straßengräben muss endlich umgesetzt werden. Auch die Neuanlage von Wiesen oder Weiden in Mulden und an Gräben und Bächen, um die Abflüsse vom Acker (Boden, Nährstoffe und Pestizide) zu filtrieren, ist überfällig.
Der BN setzt sich für die Umschichtung der Agrarsubventionen in spezielle, leistungsbezogene Zahlungen ein. Wer Gewässer mit Pestiziden und Nährstoffen belastet, hat nach Auffassung des BN sein Anrecht auf Agrarzahlungen der öffentlichen Hand verwirkt.
Der BN fordert die Ämter für Landwirtschaft auf, nach Starkregenfällen in ihren Dienstgebieten Erosionsereignisse fotografisch zu dokumentieren. Dann muss festgestellt werden, ob ein selbst-verschuldetes Verhalten des Landwirts vorliegt, und dies entsprechend sanktioniert oder aber in Hinblick auf erosionsschonende Bewirtschaftung beraten werden.
Die Kosten für die Reinigung öffentlicher Wege nach Abschwemmungen durch Erosion sollten künftig die Verursacher der Bodenerosion übernehmen, und dürfen nicht länger den Gemeindekassen aufgebürdet werden. Auch für Nährstoff- und Pestizideinträge in die Umwelt und in Gewässer muss endlich das Verursacherprinzip Anwendung finden.
Für Rückfragen
Marion Ruppaner
BN Agrarreferentin
BN Landesfachgeschäftsstelle Nürnberg
0911 81 87 8 - 20/21/0
marion.ruppaner@bund-naturschutz.de
Hintergrund:
Bodenerosion in der Landwirtschaft und ihre Folgen
• Verlust an Bodenfruchtbarkeit,
• Verschlechterung der Qualität von Grund- und Trinkwasser durch abnehmende Filterwirkung des Bodens
• Belastung der Gewässer durch Einträge von Schlamm, Nährstoffen und Pestizidrückständen
• abnehmende Wasserspeicherkapazität der Böden mit den Folgen der zunehmende Hochwassergefahr, aber auch der zunehmenden Austrocknungsgefahr der Böden bei längerem Ausbleiben von Niederschlägen
Ursachen der Bodenerosion
• die Zunahme des Anbaus von Kulturen, die den Boden lange Zeit nicht bedecken, vor allem Mais,
• die Vergrößerung der Felder, mit der Folge des Verschwindens von Rainen, Hecken, Terrassierungen
• und die Verschlechterung der Bodenstruktur durch fehlende bodenaufbauende Kulturen wie Kleegras oder Mischkulturen mit Körnerleguminosen.
Welche Böden und Gewässer sind besonders gefährdet?
• Ackerböden in allen Hanglagen, wenn der Boden nicht durch Pflanzenbewuchs oder abgestorbene Pflanzenteile (Mulch) bedeckt ist.
• alle Gewässer durch direkte ungefilterte und ungebremste Wasserabflüsse von Ackerflächen durch Einträge von Boden, Nährstoffen und Pestiziden.
• alle Gewässer, die über Entwässerungssysteme, Gräben oder Gullys, mit landwirtschaftlichen Grundstücken in Verbindung stehen