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"Bürokratieabbau" und "Modernisierung" im Natur- und Umweltschutz
Mit sogenannten Modernisierungsgesetzen will die Staatsregierung den Staat verschlanken und Verfahren vereinfachen. Das ist grundsätzlich sinnvoll. Doch der “Bürokratieabbau” wird auch als Deckmantel genutzt, um wichtige Regeln für den Schutz von Natur und Umwelt zu untergraben und Bürgerrechte einzuschränken.

- document.getElementById('c260308').scrollIntoView({ behavior: 'smooth' }), 10);">1 Bürokratieabbau – gerne, aber richtig
- document.getElementById('c260309').scrollIntoView({ behavior: 'smooth' }), 10);">2 Schlag auf Schlag: die Entwicklung im Überblick
- document.getElementById('c260310').scrollIntoView({ behavior: 'smooth' }), 10);">3 Konkrete Folgen der „Modernisierungsgesetze“
- document.getElementById('c261102').scrollIntoView({ behavior: 'smooth' }), 10);">4 Gibt es auch Verbesserungen für Natur und Umwelt?
Bürokratieabbau – gerne, aber richtig
Intakte Natur, sauberes Wasser, Klimaschutz – all das hängt von Gesetzen ab, die Natur und Umwelt schützen. Diese Gesetze sind das Ergebnis von teils jahrzehntelangem Einsatz engagierter Bürger*innen für den Schutz der Natur.
Diese Regeln dienen dem Gemeinwohl – was manchen Einzelinteressen im Wege steht. Unter dem Vorwand des Bürokratieabbaus führt beispielsweise das dritte Modernisierungsgesetz von 2025 dazu, dass neue Skipisten, Beschneiungsanlagen und Lifte zukünftig deutlich leichter gebaut werden können. Die Antreiber dieser Entwicklung sprechen von „Vereinfachung“. Ziel der Gesetzesänderung sind hier jedoch mehr Profit und weniger Rücksicht aufs Gemeinwohl.
Ein echter Bürokratieabbau wird damit gar nicht erreicht. Denn es gibt mit der Umweltverträglichkeitsvorprüfung bereits ein geeignetes Instrument, um Verfahren zu beschleunigen, sollten tatsächlich keine oder nur geringe Auswirkungen auf die Schutzgüter bestehen.

Martin Geilhufe, BN-Landesvorsitzender
Verfahren abbauen – nicht Schutzrechte: Der BUND Naturschutz ist nicht gegen Modernisierung und auch nicht gegen eine Verschlankung der Verwaltung – sie müssen aber den Abbau von Verfahren bringen, nicht von Rechten und dem Schutz schwächerer Rechtsgüter.
Wir schlagen schon seit vielen Jahren echte Beschleunigungsmaßnahmen vor – die aber nicht auf Kosten der Umwelt gehen. Hier liegt der Unterschied: Wo wir den Schutz von Gütern für die Allgemeinheit wie intakter Natur im Blick haben, geht es manchen anderen um ihre Einzelinteressen.
Schlag auf Schlag: die Entwicklung im Überblick
Vier Modernisierungsgesetze sind seit Anfang 2025 in Kraft getreten. Die Gesetze zielen nicht nur auf den Natur- und Umweltschutz ab, sie ändern die Regeln auch in anderen Bereichen. Und nicht alle Änderungen richten sich gegen den Schutz von Natur und Umwelt – aber viele. Am Beispiel des Fellhorns im Allgäu wird dies besonders deutlich. Verfolgen Sie die Entwicklung mit:
Konkrete Folgen der „Modernisierungsgesetze“
Die bisher vier bayerischen Modernisierungsgesetzen haben konkrete Folgen für Natur und Umwelt, zum Beispiel:
- Sie begünstigen Eingriffe in die Bergwelt wie den Ausbau von Skipisten, Beschneiungsanlagen und Seilbahnen – selbst in Schutzgebieten und Biotopen.
- Sie senken ökologische und soziale Standards im Baurecht faktisch ab.
- Die Gesetze leisten der “Verhüttelung” der Landschaft Vorschub, indem sie das genehmigungsfreie Bauen außerhalb von Ortschaften massiv erleichtern. Das führt dazu, dass kleine Schuppen, Container, Verkaufsstände usw. fast überall in der Landschaft aufgestellt werden dürfen.
- Sie begünstigen Schottergärten, indem sie kommunale Satzungen, die Schottergärten eindämmen sollen, stark einschränken.
- Die Gesetze schwächen die Landesplanungmassiv und schränken damit Umweltprüfungen oder Bürgerbeteiligungen bei Raumordnungsplänen stark ein.
- Sie mindern die Transparenz, indem sie zahlreiche Berichte zu Naturschutz, Klima, Forstwirtschaftsbericht und Lobbyregister abschaffen.
Die gravierendsten Folgen für Natur und Umwelt bringt bisher das dritte Modernisierungsgesetz von Juli 2025 mit sich: Es ermöglicht die oben genannten tiefen Eingriffe in die Bergwelt wie den Bau von Skipisten und Seilbahnen – ohne vorherige Umweltverträglichkeitsprüfung und damit auch ohne, dass sich die Öffentlichkeit einbringen könnte.
Wenn die Natur verliert, verlieren wir alle.
Auch auf Ebene der Europäischen Union werden derzeit wichtige Naturschutzgesetze aufgeweicht – zugunsten kurzfristiger Wirtschaftsinteressen einzelner Branchen. Wir fordern von unseren europäischen Politiker*innen, die bestehenden Naturschutzgesetze zu verteidigen, statt sie auszuhöhlen. Bitte setzen Sie ein Zeichen und unterstützen Sie die internationale Unterschriftenaktion “Hands Off Nature”!
Gibt es auch Verbesserungen für Natur und Umwelt?
Manche Neuregelung im Rahmen des vierten Modernisierungsgesetzes sind aus Sicht des BUND Naturschutz auch sinnvoll:
Das Landesentwicklungsprogramm (LEP) regelt, wo neue Siedlungen, Industriegebiete oder Straßen entstehen dürfen und wo nicht. Es ist der “Masterplan” des Freistaates für die räumliche Entwicklung im Land.
Bisher war es so, dass man das LEP und seine Regionalpläne zwar öffentlich einsehen konnte – dafür musste man aber im Falle der Regionalpläne auf die zuständige Behörde gehen und den Plan dort ansehen. Außerdem wurde nicht veröffentlicht, was die Gründe für die konkreten Vorgaben sind.
Künftig kann man diese Planwerke auch online einsehen – und sie enthalten die Begründungen. Das verbessert die Transparenz und die demokratische Teilhabe: Entscheidungen und Abwägungen werden nachvollziehbarer und können bei Bedarf auch kritisch hinterfragt werden.
Ein anderes Instrument, das regelt, wie man Flächen nutzen darf, sind die “Raumordnungspläne”. Diese Pläne können im Einzelfall sogenannte Ausschlussflächen definieren, also zum Beispiel Gebiete, in denen keine Windkraftanlagen stehen dürfen (vgl. Vorranggebiete für Windkraftanlagen).
Bislang führte ein einzelner Fehler bei der Ausweisung von Ausschlussgebieten dazu, dass der gesamte Raumordnungsplan ungültig wurde.
Künftig soll in solchen Fällen nur noch der konkrete Fehler korrigiert werden müssen. Der übrige Plan bliebe wirksam und müsste nicht erneut das vollständige Aufstellungs- und Genehmigungsverfahren durchlaufen.
Das bewerten wir positiv, weil eine stabile und verlässliche Regionalplanung aus unserer Sicht grundsätzlich zu begrüßen ist.
In der Landesplanung ist es bisher verboten, dass Festlegungen des Landesentwicklungsprogramms (LEP) in den Regionalplänen wiederholt werden – das sogenannte “Doppelsicherungsverbot”.
Das klingt zunächst sinnvoll. In der Praxis führt es jedoch zu bürokratischen Hürden, beispielsweise wenn es darum geht, Umweltziele oder Schutzgebiete in den Regionalplänen zu verankern.
Die Abschaffung des Doppelsicherungsverbotes würde deshalb der Bürokratie entgegenwirken und regionale Kompetenzen stärken. Regionale Planungsverbände könnten dann zum Beispiel Naturschutzmaßnahmen besser auf den jeweiligen Naturraum zuschneiden. Kommunen könnten zudem Siedlungsbereiche besser steuern, was die intensivere Nutzung des Innenbereichs von Orten stärken könnte – anstatt neue Siedlungsflächen außerhalb der bestehenden Orte auszuweisen und damit den Flächenfraß zu steigern.
Die Positivbeispiele werden hier im Sinne einer differenzierten Betrachtung genannt.
Insgesamt bringen die Modernisierungsgesetze jedoch vor allem schwere Einschnitte in den Schutz von Natur und Umwelt mit sich.










