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Echter Klimaschutz durch Biomasseanbau braucht bessere ökologische Standards

BN fordert Nachbesserungen beim Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)

01.06.2007

Nachwachsende Rohstoffe sind wichtige Grundpfeiler einer nachhaltigen Energieversorgung, die ohne fossile Energien und ohne Atomenergie auskommt. Der Bund Naturschutz in Bayern e.V. (BN) begrüßt , dass viele Landwirte in Bayern zur Existenzsicherung ihrer Betriebe bei niedrigeren Preisen für Lebensmittel Alternativen im Bereich der Erzeugung erneuerbarer Energien nutzen möchten. „Um die sich abzeichnenden Umweltkonflikte durch den zunehmenden Maisanbauund soziale Konflikte durch die zunehmende Flächenkonkurrenz mit der Nahrungsmittelerzeugung zu entschärfen, muss die Förderpolitik im EEG geändert werden und es eine vorausschauende Landesplanung für die weitere Genehmigung von Biogasanlagen geben“, so Prof. Dr. Hubert Weiger, Landesvorsitzender des Bundes Naturschutz. „Denn nur so kann ein nachhaltiges Landschaftsbild ohne Monokulturprobleme gesichert und die regionale Lebensmittelerzeugung erhalten werden“, so  Weiger weiter.

 

Flächenkonkurrenz zu Nahrungsmittelanbau und Futterproduktion

Während Photovoltaikanlagen auf Dächern und Wärmedämmung an Gebäuden keine Umweltkonflikte hervorrufen, beobachtet der BN mit Sorge die sich abzeichnenden Konflikte im Bereich des Anbaus nachwachsender Rohstoffe. Als Folge einer Sonderförderung für den Einsatz von Nachwachsenden Rohstoffen (Bonus von 6 Ct/kWh für Biogasstrom, Erneuerbare Energien Gesetz 2004) wird neuerdings im Umfeld von Biogasanlagen gezielt Mais in Intensivkultur angebaut. So hat sich bundesweit die Fläche für den Mais zur Biogasnutzung mehr als verdoppelt. Bundesweit stieg die  „Energiemaisfläche“ von 92.000 Hektar (ha) in 2005 auf 162.000 ha in 2006. In Bayern stieg der Energiemaisanbau von 18.000 ha in 2005 auf 34.000 ha  in 2006.

Die Erzeugung gesunder Lebensmittel (flächendeckende Umstellung auf ökologischen Landbau) muss nach Auffassung des BN in jedem Falle Vorrang vor der Produktion von Energiepflanzen haben. Ökologischer Landbau spart Energie und vermeidet weitere Klimagase wie Lachgas auf grund von Stickstoffdüngerüberschüssen und Methan.

Es steht in Deutschland nicht genügend Fläche zur Verfügung, um gleichzeitig den derzeitigen Nahrungsmittelbedarf einschließlich Tierfutter zu decken und immer mehr Energiepflanzen anzubauen.  Auch sind Flächen für den Naturschutz nicht unbegrenzt mehrbar. Die scheinbare Überschussproduktion in Deutschland und der EU kommt dadurch zu Stande, dass in großem Stil Futtermittel importiert werden, u.a. Soja, und dass in den agrarischen Intensivregionen die Nahrungsmittel umweltschädlich erzeugt werden. (Massentierhaltung, Nitrat- und Pestizidbelastungen, Zerstörung der Artenvielfalt, Rückgang der Sortenvielfalt)

Die gesundheitspolitisch wünschenswerte Reduzierung des Fleischanteils würde Flächen für den Anbau von Energiepflanzen freimachen. Aber selbst dann wäre dies nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Nennenswerte Anbauflächen für pflanzliche Treibstoffe gibt es nicht in Deutschland, bestenfalls in südlicheren, dünner besiedelten Ländern. (Zur Flächenbilanz siehe Anlage 1zu dieser PM)

 

Umweltprobleme durch Biogas vermeiden

Mais ist eine besonders humuszehrende und erosionsgefährdete Kultur, die in der Regel einen hohen Pflanzenschutz- und Düngeraufwand erfordert mit negativen Konsequenzen für Boden, Grundwasser und Artenvielfalt. Der Einsatz gentechnisch manipulierter Pflanzen mit neuen Risikopotenzialen ist zu befürchten.

Dem Intensivierungsschub muss durch Forschung und Anbau von umweltverträglichen Anbaumischungen für Ganzpflanzensilage und weiteren geeigneten Fruchtfolgegliedern, wie z.B. Hanf, Sonnenblumen etc. vorgebeugt werden. Der BN fordert, gentechnisch veränderte Pflanzen von einer Förderung nach EEG  wegen der damit verbundenen neuen Risiken für Mensch und Umwelt auszuschließen.

  

Genehmigung neuer Biogasanlagen an Konzepte für eine nachhaltige Nutzung binden

Der unkoordinierte Neubau von  Biogasanlagen, die nur dann wirtschaftlich betrieben werden können, wenn ausreichend Fläche für den Anbau der Gärsubstrate in unmittelbarer Nähe der Anlagen vorhanden ist, führt zu einer zunehmenden Flächenkonkurrenz mit Betrieben die Nahrungsmittel erzeugen, z.B. Milchviehbetrieben Schweinemästern oder Getreideanbaubetrieben. Deren wirtschaftliche Existenz wird durch die zum Teil enorm steigenden Pachtpreise in unmittelbarer Nähe von Biogasanlagenbetreibern beeinträchtigt. In einigen Landkreisen Bayerns ist eine besonders hohe Dichte der Anlagen erreicht, so in den Landkreisen Ansbach und Donau-Ries. Derzeit werden in Bayern ca. 1350 Anlagen betrieben, das sind 40% der bundesdeutschen Anlagen, es liegen Planungen für weitere 1500 Anlagen in Bayern vor. Um die zunehmende Flächenkonkurrenz auszuschließen, fordert der Bund Naturschutz die bayerische Staatsregierung auf, in der Landesentwicklungsplanung Maßstäbe für die Anlagengenehmigung vorzulegen, die der regionalen Lebensmittelerzeugung eine Vorrangstellung einräumen.

 

 Biogas aus Reststoffen

Restholz und landwirtschaftliche Abfälle (Biogas im ursprünglichen Sinn) liefern einen ansehnlichen Beitrag zur nachhaltigen Energieversorgung und helfen, den Klimawandel zu bremsen. Biomasse bei der Stromerzeugung ergänzt ausgleichend die fluktuierenden Stromquellen Sonne und Wind.

Begrüßt wird die Nutzung von Biogas zur Verwertung von Reststoffen an landwirtschaftlichen Betrieben und zur Gülleverwertung.

Auch die Verwertung von Bioabfällen (Biotonne) ist in der Biogasanlage sinnvoll. Werden 10% der landwirtschaftlichen Produkte (als Abfälle) genutzt, so ergibt sich bundesweit ein Potential von 180 PJ, das entspricht etwa 5% des gesamten Endenergiebedarfs Deutschlands, der 2004 noch bei 9.200 PJ lag.

 

Biogas nur in Kraft-Wärme-Kopplung

Bei großen Anlagen, insbesondere wenn sie im Außenbereich errichtet werden, ist Abwärmenutzung kaum möglich. Biogasanlagen ohne Reststoffnutzung und ohne Einspeisung der erzeugten Wärme in Nahwärmenetze (sog. Kraft-Wärme-Kopplung) werden vom BN abgelehnt, denn Kraftwerke mit schlechtem Wirkungsgrad haben wir schon heute mehr als genug. Zukunftsfähig sind sie nicht.

Das Abwärmedilemma wäre lösbar, wenn Biogas gereinigt und über das Erdgasnetz an sinnvollere Nutzungsorte transportiert würde (vgl. Erneuerbare Energien Gesetz 2004). Die technischen Probleme bei der Reinigung des Biogases (Schwefel, andere aggressive Anteile) sind aber noch nicht gelöst. Verstärkte Forschung ist angesagt.

Stromproduktion in ländlichen Gebieten und Export des Stroms (oder des Biogases) in Städte und Verbrauchszentren führt nicht von Energieverschwendung weg. Nur dezentrale Nutzung von Strom und Wärme vor Ort entlastet die Atmosphäre. Dies schließt ein, dass die Biogasproduktion  in dezentralen Strukturen und in bäuerlicher Hand bleibt, und nicht der Einstieg von großen Energiekonzernen, wie z.B. EON gefördert werden darf.

 

BN Forderungen zur Änderungen der Förderkriterien im EEG

 

Ø     Der bisherige, ökologisch undifferenzierte „Nachwachsende-Rohstoffe-Bonusin Höhe von 6 Cent im EEG ist zugunsten folgender Bonus-Vergütungen um 2 Ct/kWh zu senken:

    • Ein Reststoff-Bonus von 1 Ct/kWhel  für die Stromerzeugung aus Restbiomassen der Landschaftspflege und Waldwirtschaft (Mäh- und Schnittgut, Durchforstungsholz) oder für die Stromerzeugung aus Rohstoffen, die auch dem Naturschutz dienen (z.B. Mischfruchtanbau).
    • .Ein Ökolandbaubonus von 1 ct/kWhel sollte für den Anteil der Biomasse gewährt werden, der nach Kriterien des ökologischen Landbaus (nach EU-Verordnung) produziert wurde.

 

Ø     Der bisherigen Bonus für die Kraft-Wärme-kopplung (KWK) hat noch nicht genügend Anreize für den Einsatz der effizienten Kraft-Wärme-Kopplung entfaltet und sollte deshalb von 2 ct/kWh auf 4 ct/kWh erhöht werden. Mit der Erhöhung soll auch eine indirekte Förderung des Aufbaus von Nahwärmenetzen erfolgen, die vielfach erst eine erweiterte KWK-Nutzung ermöglichen.

 

Ø     Ausschluss der EEG-Vergütung ,wenn bei der genutzten Biomasse gentechnisch veränderte Organismen zum Einsatz kommen.

 

Ø     Die EEG-Vergütung darf nur gewährt werden, wenn für die Biogasgülle ausreichende und geeignete Flächen nachgewiesen werden. Dies ist bisher für gewerbliche Biogasanlagen nicht der Fall.

 

Ø      Landschaftspflege und Naturschutzkriterien verankern:

· Beschränkung des Anteils einer Fruchtart (z.B. Silomais) in der Biogasanlage auf maximal 50%,

· Nachweis einer ökologischen Ausgleichsfläche (z.B. Saumstrukturen, Blühstreifen, Feldgehölze, Extensivgrünland) in Höhe von mindestens 5 ha pro 100 kW Anlagenleistung,

·  Verzicht auf Grünlandumbruch.

·  Außer der Einhaltung der gesetzlichen Mindestanforderungen an die Landwirtschaft ist nachzuweisen, dass der N-Überschuss auf den für die Gülleentsorgung eingeplanten Flächen 50 kg pro ha nicht überschreitet.

 

Ø      Der BN spricht sich außerdem gegen die Nutzung von importierter Biomasse aus, wenn nicht ein unabhängig zertifizierter Nachweis über die Einhaltung von Mindestkriterien bei den Anbaumethoden, des Schutzes der Menschenrechte, des Schutzes der indigenen Völker, der ILO-Konvention (Arbeitsschutz) und ein Nachweis über den Verzicht auf Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen erbracht wird. Aktuelles Negativbeispiel:  Die geplante  Beimischung von  Pflanzenöldiesel in der EU bedroht über 5 Millionen Hektar Regenwald in Südostasien, weil die Fläche für die Palmölproduktion für den europäischen Markt gerodet werden soll.

 

Ø      Weitere Problemfelder im Bereich Nachwachsende Rohstoffe sind die Getreideverbrennung und die Bioäthanolerzeugung bzw. BtL Strategien. (Anlage 2)

 

Ø      Zum  Gesamtkomplex Holznutzung siehe Anlage 3. 

 

Anlagen siehe PM-Download