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Hermesbürgschaften: Exportgarantien für den Umweltschutz nutzen
Viele Regierungen bieten einheimischen Unternehmen bei Exportgeschäften eine Risikoversicherung an. Es liegt auf der Hand, dass Regierungen mit der Gewährung oder der Verweigerung dieser staatlichen Risikoversicherungen steuernd eingreifen können.
Ziel: Exportgarantien sollen für ökologisch und sozial sinnvolle Güter gegeben werden
Deutsche Unternehmen können beim Bundeswirtschaftsministerium eine Exportgarantie, die sogenannte Hermesbürgschaft, beantragen. Gegen eine vergleichsweise geringe Gebühr übernimmt damit die Bundesregierung in erster Linie das Risiko eines Zahlungsausfalls. Ziel, zumindest in einigen Parteien, ist es, dass die Bundesregierung nur solche Exporte absichert, die auch unseren eigenen sozialen und ökologischen Vorstellungen entsprechen.
Maßnahme: Es wird keine Hermesbürgschaft mehr für Atomenergie erteilt...
Im Jahr 2019 wurden deutsche Exportgeschäfte insgesamt in Höhe von 21 Milliarden Euro abgesichert. Früher wurden diese Exportgarantien fast ausschließlich als Wirtschaftsförderung gesehen. Dass man damit auch Produktion und Handelsströme steuern kann, wurde im meist neoliberal geführten Wirtschaftsministerium außer Acht gelassen. Deshalb häuften sich damals Fälle, die man nur noch als scheinheilig bezeichnen konnte.
So waren beispielsweise in Deutschland Legebatterien verboten worden. Dennoch wurde unter Wirtschaftsminister Phillipp Rösler, FDP, eine Hermesbürgschaft für den Export von Batteriekäfigen und Ställen über 26 Mio. Euro in die Ukraine vergeben. Ein anderes Ärgernis war die häufige Absicherung von Atomgeschäften mit anderen Ländern, obwohl Deutschland den Ausstieg aus der Kernkraft beschlossen hatte. Diese Praxis fand 2014 unter Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel, SPD, ein Ende. Es gibt für den Export nuklearer Anlagen generell keine Exportabsicherung mehr. Ausnahmen gelten lediglich, wenn diese für den Rückbau oder für die Reduzierung von Betriebsrisiken notwendig sind. Quasi im Gegenzug werden Geschäfte mit regenerativen Energien abgesichert. Im Durchschnitt sind dies seitdem jährliche Exportgeschäfte von einer knappen Milliarde Euro. Und im Mai 2020 erweiterte die Regierungskoalition auf Druck der SPD die Exportabsicherung um eine "Sonderinitiative Erneuerbare Energien".
Fazit: Ohne Druck von unten geht nichts
Auch wenn hier noch nicht alles auf ökologische und soziale Kriterien hin durchforstet ist, so zeigt sich doch: Mit der staatlichen Absicherung oder Nicht-Absicherung von Exporten kann das Bundeswirtschaftsministerium steuern. Es kann Produktion und Handel von ökologisch Sinnvollem fördern, beziehungsweise bei falschen oder gefährlichen Entwicklungen bremsend eingreifen. Wie die Erfahrung der letzten Jahrzehnte zeigt, geschah dies jedoch nur nach heftigem öffentlichen Druck. NGOs, Initiativen und Verbände hatten die Problematik aufgezeigt. In den verschiedenen Parteien wurde daraufhin mehr oder weniger stark diskutiert, Abgeordnete wurden in die Pflicht genommen. Das Wirtschaftsministerium konnte sich dieser Entwicklung nicht mehr verschließen. Und deshalb wird eben jetzt beispielsweise anstelle von Atomtechnik der Export regenerativer Erzeugungsanlagen gefördert.
Text und Redaktion: Heiner Müller-Ermann (Sprecher BN-Arbeitskreis Wirtschaft)