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Tiere und Pflanzen

Die Rote Liste für Tiere, Pflanzen und Pilze

Jeder hat den Ausdruck schon einmal gehört, doch nur wenige wissen genau, wie sie funktioniert: die Rote Liste für Tiere, Pflanzen und Pilze. Hier einige grundlegende Informationen zu einem der wichtigsten Instrumente im Natur- und Artenschutz.

Die Rote Liste informiert darüber, ob und wie stark eine bestimmte Tier-, Pflanzen- oder Pilzart gefährdet ist. Allerdings: Die Rote Liste gibt es nicht. Jedes Bundesland in Deutschland erstellt eigene Listen für die dort vorkommenden Tiere, Pflanzen und Pilze.

In Bayern fallen die Roten Listen in den Aufgabenbereich des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) und werden ungefähr alle zehn Jahre aktualisiert. Für ganz Deutschland liegt die Gesamtkoordination seit 2019 in der Hand des Rote-Liste-Zentrums, Herausgeber ist nach wie vor das Bundesamt für Naturschutz (BfN). Für die internationalen Listen ist die Weltnaturschutzunion IUCN zuständig.

Für welche Arten gibt es Rote Listen?

In Deutschland liegen mittlerweile Rote Listen für mehr als 60 unterschiedliche Artengruppen von Tieren, Pflanzen und Pilzen vor, darunter etwa Säugetiere, Brutvögel, Lurche oder Bienen. Im Reich der Insekten gibt es beispielsweise Rote Listen für Steinfliegen, Landwanzen, Springschrecken oder Gnitzen.

In den Roten Listen werden alle Arten der jeweiligen Organismengruppen aufgeführt, nicht nur die gefährdeten. Damit sind sie vollständige Inventarlisten der in Deutschland vorkommenden Biodiversität. Von den etwa 72.000 in der Bundesrepublik einheimischen Tier-, Pflanzen- und Pilzarten wurden bisher rund 40.000 auf ihre Gefährdung hin untersucht.

Das LfU aktualisiert die Roten Listen regelmäßig, Erklärungen und die Legende finden sich jeweils im vorangestellten Grundlagenteil. Für Bayern gibt es derzeit:

Rote Liste Gefäßpflanzen

Rote Liste Moose

Rote Liste Flechten

Rote Liste Großpilze

Rote Liste Armleuchteralgen

Rote Liste Tiere

Von Bedeutung sind darüber hinaus die deutschlandweiten Roten Listen herausgegeben vom Bundesamt für Naturschutz (BfN).

Im Mittelpunkt aller Roten Liste stehen die Gefährdungskategorien (RL), wobei Arten, die zu den letztgenannten (V und D) gezählt werden, noch als außerhalb der Roten Liste stehend gelten. In der letzten gültigen Fassung (2016) bedeutet dies beispielsweise für Tiere:

0: Ausgestorben oder verschollen
1: Vom Aussterben bedroht
2: Stark gefährdet
3: Gefährdet
G: Gefährdung unbekannten Ausmaßes
R: Extrem selten
V: Vorwarnliste
D: Daten unzureichend
*: Ungefährdet
♦: Nicht bewertet (meist Neozoen)
–: Kein Nachweis oder nicht etabliert (nur in Regionallisten)

Wann gilt eine Art als bedroht?

Ob eine Art bedroht ist, hängt nicht nur davon ab, wie viele Individuen es noch gibt. Eine wichtige Rolle spielen auch der Lebensraum und die Fortpflanzung. Nimmt die Individuenzahl einer Art über einen längeren Zeitraum hinweg ab, können sich die Individuen schlechter oder kaum noch fortpflanzen, oder ist ihr Lebensraum stark bedroht oder geschrumpft, kann eine Gefährdung vorliegen.

Was nützt die Rote Liste?

Die Roten Listen sind in erster Linie wichtige wissenschaftlich und politisch anerkannte Argumentationshilfen für den Naturschutz. Wenn eine Art darin hochgestuft wird, gilt das als Alarmsignal. Es zeigt, dass Handlungsbedarf besteht. Die Rote Liste informiert die Öffentlichkeit und zeigt, wo beim Artenschutz vordringlicher Handlungsbedarf besteht. Außerdem kann sie auch den Erfolg von Naturschutzmaßnahmen aufzeigen, Beispiel Weißstorch: In den 1980er-Jahren war die Art in Bayern fast ausgestorben. Gerade einmal 58 Paare brüteten noch im Freistaat. 2022 waren es erstmals wieder mehr als 1.000. Zu verdanken ist dieser Erfolg vor allem dem 1984 gestarteten Artenhilfsprogramm Weißstorch. War die Art also vor 40 Jahren beinahe verschwunden, so gilt sie seit 2017 laut Roter Liste als ungefährdet.

Die internationale Rote Liste zeigt, wie sich die biologische Vielfalt weltweit entwickelt.

Rote Listen auch für Lebensräume und Biotope?

2017 erschien im Auftrag der Europäischen Union erstmals eine Europäische Rote Liste der bedrohten Lebensräume: Sie bescheinigte mehr als einem Drittel der europäischen Lebensräume eine Gefährdung, allen voran Mooren und Wiesen, gefolgt von Gewässern und Küsten. In Deutschland wurde bislang nur ein Rote Liste-Status der Biotoptypen eingeführt, hier gelten sogar zwei Drittel als gefährdet oder von Vernichtung bedroht. Dabei hat sich die jüngste Einschätzung (2017) langfristig gefährdeter Biotope gegenüber der vorigen (2006) kaum verändert.


Geschichte der Roten Liste

In Deutschland gab es schon Anfang der 1950er-Jahre erste Verzeichnisse gefährdeter Vogel- und Pflanzenarten. In den 1960er-Jahren entwickelte sich dann der weltweite Ansatz: Der britische Ornithologe und Naturschützer Sir Peter Markham Scott war damals Vorsitzender der IUCN Survival Service Commission, ihm wird die Idee einer Übersichtsliste zugeschrieben, die bedrohte sowie ausgestorbene Tiere und Pflanzen dokumentieren sollte. Der Name „Rote Liste“ geht dabei auf die roten Bücher des Londoner Lloyds zurück, in denen vermisste Schiffe verzeichnet wurden.

1966 erschienen die ersten beiden Bände für Säugetiere und Vögel. Die Bedeutung wuchs über die Jahrzehnte, die Zahl der Arten nahm zu: Hatten die ersten Dokumentationen noch Beschreibungen der Arten enthalten, beschränkte man sich im Laufe der Zeit auf die aktuell gültigen acht Gefährdungskategorien. Fortlaufend und mindestens zweimal jährlich werden die Zahlen der IUCN aktualisiert, Grundlage sind jeweils die neu gemeldeten Daten aus den einzelnen Ländern. Die aktuellste, gemeldete Bestandsentwicklung ist abrufbar unter The IUCN Red List of Threatened Species. Für Bayern gibt es keinen festen Zeitpunkt, zu dem die Roten Listen aller Arten aktualisiert herausgegeben werden.