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Trinkwasser in Bayern: Mehr Schutz statt neuer Fernleitungen

Die Trinkwasserverordnung sorgt für höchste Qualität, doch bei der Versorgung geht es auch um politische Fragen wie Herkunft, Größe von Wasserschutzgebieten oder Vorgaben für die Landwirtschaft. Im Fokus steht der Erhalt des natürlichen Wasserkreislaufs: Der Naturschutz hat einen größeren Einfluss auf unser Trinkwasser, als viele wissen.

Der Wasserverbrauch in Bayern ist zu hoch.

Der Verbrauch von Trinkwasser in Bayern liegt deutlich über dem deutschen Durchschnitt und er steigt weiter. Gleichzeitig werden die Wasservorräte aufgrund der Klimakrise immer kleiner. Ein anderer, sparsamerer Umgang mit Wasser tut not.

Der Konkurrenzkampf ums Wasser nimmt zu.

Nur ein winziger Bruchteil allen Wassers ist überhaupt als Trinkwasser nutzbar. Es ist deshalb rar und kostbar – nicht nur für uns Menschen, sondern auch für Tiere und Pflanzen. Der Konkurrenzkampf ums Wasser hat auch in Bayern längst begonnen und wird heftiger.

Wir brauchen einen besseren Wasserschutz.

Gerade im Freistaat ist der Grundwasserschutz zu schwach. Hier liegt Bayern im Bundesvergleich weit zurück. Deshalb braucht es mehr und besser gesicherte Wasserschutzgebiete im Freistaat. Eine Versorgung mit Fern- oder Tiefenwasser ist hingegen keine Lösung, weil sie das Problem nur verschiebt.

Ökosysteme schützen, Wasser sparen.

Klima- und Naturschutz sind der beste Trinkwasserschutz. Intakte Ökosysteme halten das Wasser in der Landschaft, beugen Hochwasser vor und sorgen für Trinkwasservorräte in Trockenzeiten. Aber auch der Umgang von uns Menschen mit der Ressource Wasser muss sich grundlegend wandeln.

Trinkwasser-Verbrauch pro Kopf in Bayern

Sprechen wir von Trinkwasser, meinen wir hierzulande in der Regel Wasser aus dem Wasserhahn.

  • Die Bayern verbrauchen pro Kopf und Tag durchschnittlich 136,1 Liter Trinkwasser.
  • Damit lag Bayern 2022 über dem Bundesdurchschnitt von rund 125 Litern (Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik).
  • Die aus Seen, Flüssen und dem Grundwasser tatsächlich verbrauchte Menge liegt weit darüber, denn die genannten Zahlen betreffen nur die Wassermenge, die von den Wasserversorgern an private Haushalte und Gewerbe abgegeben wurde.

125 Liter

pro Kopf und Tag in Deutschland

136 Liter

pro Kopf und Tag in Bayern

145 Liter

pro Kopf und Tag in Oberbayern

  • Oberbayern führt mit 145,5 Litern pro Kopf während die Mittelfranken nur 125,5 Liter täglich verbrauchen. Hinzu kommt jeweils das Wasser, das zur Herstellung von importierten Produkten nötig ist, das sogenannte virtuelle Wasser.
  • Und der Wasserverbrauch steigt: Nachdem Anfang der 1990er-Jahre Spitzenwerte erreicht wurden, ging der Verbrauch – womöglich auch aufgrund von Kampagnen zum Wassersparen – bis 2010 deutlich zurück. Seitdem ist er wieder um über sieben Liter angestiegen, allein von 2019 bis 2022 um zwei Liter.

Trinkwasser ist rar und kostbar

Über 70 Prozent der Erdoberfläche sind mit Wasser bedeckt, aber nur ein winziger Bruchteil davon ist als Trinkwasser nutzbar. Insgesamt gibt es auf der Erde die kaum vorstellbare Menge von 1,4 Mrd. Kubikkilometern Wasser. Doch nur 0,6 Prozent davon sind Süßwasser in Oberflächengewässern oder im Boden, und nur etwa die Hälfte davon ist für uns als Trinkwasser nutzbar. Würde man das gesamte Wasser auf der Erde in 5-Liter-Kanister abfüllen, so wäre nur ein Teelöffel aus jedem Kanister als Trinkwasser nutzbar. 

Nur 0,3%

allen Wassers auf der Erde ist als Trinkwasser nutzbar.

Wasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Es löscht nicht nur den Durst, sondern sorgt dafür, dass unser Körper richtig funktioniert. Durch Wasser nehmen wir auch Mineralien und Spurenelemente auf, die unser Körper benötigt. Ohne Wasser kann ein Mensch nur wenige Tage überleben. Wenn wir durstig sind, zeigt uns unser Körper, dass er Flüssigkeit braucht, etwa zwei Liter pro Tag. An heißen Tagen oder beim Sport kann unser Körper schnell das Drei- bis Vierfache verlangen. Den Vereinten Nationen zufolge haben weltweit 2,2 Milliarden Menschen keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser.

Ohne Wasser vertrocknen Pflanzen und verdursten Tiere. Und selbst Lebensmittel aus der Retorte können von der Industrie nicht ohne Wasser hergestellt werden. Nicht nur wir sind auf Wasser angewiesen, unsere Mitwelt ist es genauso. Aus Sicht des BUND Naturschutz (BN) endet die Verantwortung nicht bei der Sicherung unseres Zugangs zu Trinkwasser, sondern umfasst auch eine ausreichende Wasserversorgung für alle Lebewesen. 


Wofür wir Trinkwasser verwenden

4%

als Lebensmittel

18%

für Waschmaschine und Geschirrspüler

27%

spülen wir die Toilette hinunter

36%

für unsere Körperpflege

Die vor Gericht ausgetragenen Konflikte um Wasser haben sich in den vergangenen zehn Jahren fast verdoppelt, wie das Recherche-Netzwerk Correctiv ermittelt hat: “Unsere Stichprobe zeigt einen deutlichen Trend: In den vergangenen zehn Jahren haben die gerichtlichen Konflikte um Wasser im Vergleich zu den zehn Jahren davor in 11 von 16 Bundesländern zugenommen – zum Teil drastisch: In Bayern etwa haben sich die Verfahren in den vergangenen zehn Jahren sogar fast verdoppelt. Wurden zwischen 2002 und 2011 nur 17 Verfahren an den dortigen Verwaltungsgerichten verhandelt, waren es zwischen 2012 und 2021 schon 33.” (vergleiche Correctiv 2022)

In den 1990er-Jahren setzte eine Welle von Privatisierungen bei Bahn, Post, Telefon etc. ein, die auch die Versorgung mit Trinkwasser erfasste und von einer privatisierungsfreundlichen Politik der Europäischen Union ebenso wie auf Bundes- und Landesebene in Deutschland getragen wurde. Dagegen erhob sich Protest der Zivilgesellschaft, auch des BN: Denn das Wettbewerbsmodell kann nicht auf die Wasserversorgung übertragen werden. Der Verbraucher hat – anders als beispielsweise bei der Stromversorgung – nicht die Möglichkeit, zwischen mehreren Anbietern auszuwählen. Es gibt nur einen Wettbewerb um den Markt, nicht im Markt. Außerdem kommt es jeweils im Versorgungsgebiet zur Bildung eines privaten statt kommunalen Monopols, das keiner demokratischen Kontrolle mehr unterliegt.

Neben dieser wirtschaftstheoretischen Argumentation gibt es aber auch ethische Fragen zu beantworten: Kann ein Menschenrecht – und der Zugang zu Trinkwasser wird heute mit gutem Grund als ein solches Recht gesehen – gleichzeitig ein Wirtschaftsgut sein, dessen Angebot sich an der Kaufkraft der Nachfrage und an privater Gewinnmaximierung orientiert? Der BN sieht es als vorrangiges Ziel, eine dezentrale und ortsnahe öffentliche Trinkwasserversorgung zu erhalten. Diese Forderung findet sich auch im Beschluss der BN-Delegiertenversammlung 2023.

Viele kleinere Wasserversorger im ländlichen Raum funktionieren noch heute nach dem Prinzip derAllmende. Alle Grundeigentümer im Versorgungsbereich sind dingliche Mitglieder des Wasserbeschaffungsverbands, die Vorstandschaft wird aus ihren Reihen gewählt, ist ehrenamtlich tätig und legt ihnen Rechenschaft ab. Die Mitglieder haben einen unmittelbaren Bezug zu ihrem Trinkwasser und ihrer Wasserversorgung und übernehmen auch die Verantwortung hierfür. Für große Städte wie München ist das so natürlich nicht durchführbar. Aber die Diskussion bis hin zum Rechtsstreit um Entschädigungen für Trinkwasserentnahmen aus dem Mangfall- und Loisachgebiet zur Versorgung der Landeshauptstadt wirft ein Schlaglicht auf die Frage, wem unsere Trinkwasservorräte eigentlich gehören und wie weit wir zur Solidarität mit Menschen in anderen Regionen verpflichtet sind. Die Politik ist die Antwort auf diese Fragen bis heute leider schuldig geblieben.

Qualität des Trinkwassers in Bayern

Die Trinkwasserverordnung regelt, wie Rohwasser aus dem Boden oder von Oberflächengewässern kontrolliert, aufbereitet oder bevorratet werden muss, sowie welche Grenzwerte für schädliche Stoffe eingehalten werden müssen, damit gesundheitliche Schäden ausgeschlossen werden. Mit der jüngsten Überarbeitung 2023 wurde unter anderem das Risikomanagement verstärkt, beispielsweise wurden Überwachung und Grenzwerte für schädliche Stoffe wie Bisphenol A oder die langlebigen PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) verschärft.

Um die Reinheit unseres Leitungswassers – und damit Trinkwassers – sicherzustellen, muss es nicht nur regelmäßig kontrolliert, sondern bisweilen auch aufbereitet werden. Für Oberflächenwasser gilt dies immer, bei Grundwasser und Quellwasser, aus dem in Bayern rund 90 Prozent des Trinkwassers gewonnen werden, seltener: Werden hier etwa die Nitratwerte überschritten, wie es 2021 bei knapp sechs Prozent der bayerischen Messstellen der Fall war, müssen die Wasserwerke den Stoff durch aufwendige mechanische, chemische und biologische Verfahren entfernen. Dasselbe gilt für andere Verunreinigungen oder Schadstoffe von Arsen bis Zink.

Kosten der Trinkwasseraufbereitung in Bayern

0,55 bis 0,76 Euro

pro Kubikmeter Aufbereitungskosten für belastetes Trinkwasser

Bis zu 134 Euro

pro Jahr Mehrkosten für eine vierköpfige Familie

Circa 50 Wasserwerke in Bayern müssen Wasser aufbereiten. Für Nitrat entstehen dabei beispielsweise Kosten zwischen 0,55 und 0,76 Euro/Kubikmeter Trinkwasser (UBA, PDF). 

Umgelegt auf alle Wasserverbraucher bedeutet dies bis zu 134 Euro Mehrkosten pro Jahr für eine vierköpfige Familie in Gebieten, in denen der Aufbereitung nicht ausgewichen werden kann.

Daneben gibt es die genannten weiteren Schadstoffe, unter anderem finden sich mittlerweile in jedem bayerischen Regierungsbezirk Standorte mit einer PFAS-Belastung. Sie stammen vorwiegend von Industrie und Militär, wie etwa die BN-Kreisgruppe Altötting dokumentiert. Mit der überarbeiteten Trinkwasserverordnung von 2023 wurden die PFAS-Grenzwerte verschärft, allerdings erst ab 2026 ("Summe 20 PFAS" 100 Nanogramm/l) bzw. 2028 ("Summe 4 PFAS" 20 Nanogramm/l). Dies ist aus Sicht vieler Umweltschützer und Chemiker unnötig spät und immer noch zu hoch.


Zukunftsfähige Trinkwasserversorgung braucht eine andere Politik

Generell gilt die Vorgabe, die Trinkwasserversorgung möglichst über lokale kommunale Brunnen sicherzustellen und zwar vorwiegend leitungsgebunden. So bleibt das System widerstandsfähiger gegenüber Ausfällen durch unerwartete Ereignisse, vom Hochwasser bis zum Hackerangriff, aber auch in Bezug auf den Klimawandel.

Damit das funktioniert,

  • müssten die Ökosysteme intakt sein und geschützt werden. Das betrifft Klimaschutzmaßnahmen ebenso wie die direkte Speicherfähigkeit der Landschaft durch Feuchtgebiete, Auen, Flüsse und Seen (siehe auch Natur und Landschaft). Durch die Bodenverdichtung steht auch die Landwirtschaft in der Verantwortung.
  • müssten Verunreinigungen vermieden werden, etwa über die Ausweisung von mehr Wasserschutzgebieten und Sanierung von Altlasten im Boden.
  • müsste die Verschwendung von Trinkwasser muss beendet werden, angefangen bei den Haushalten, in denen Wasser gespart und wo möglich Regenwasser verwendet werden sollte: Unsere Systeme im Bereich Abwasser müssen reformiert werden. Für die Landwirtschaft bedeutet es, Sorten einzusetzen, die besser mit Trockenheit umgehen können, und schließlich für die Industrie Wasseraufbereitung und Kreislaufführung zu intensivieren. Die dringend nötige Einführung eines Wassercents setzt hier wichtige Anreize.

Klima- und Naturschutz sind der beste Trinkwasserschutz.

Doch die bayerische Staatsregierung hat in den vergangenen Jahren in die entgegengesetzte Richtung gearbeitet, anstatt sich mit vollem Einsatz für den Schutz des Trinkwassers und geschlossene Kreisläufe einzusetzen. So haben die Sanierungskosten für Wassergewinnungsanlagen die Gemeinden stark belastet – manche warten seit Jahren auf Fördermittel –, während parallel Fernwasseranschlüsse subventioniert wurden. 

Zuletzt hat das bayerische Umweltministerium im Sommer 2023 das Projekt “Sicherheit der überregionalen Systeme in der Wasserversorgung” ("SüSWasser") angestoßen. Darin sollen die Maßnahmen ermittelt werden, wie die Fernwasserversorgung klimaresilient gemacht werden kann. Hier stehen Investitionen in Höhe von gigantischen fünf Milliarden Euro in die Fernwasserinfrastruktur im Raum. Dabei geht das Projekt vom schlimmsten Szenario für die Erderwärmung (RCP8.5) aus, berücksichtigt aber nicht, welche positiven Effekte durch andere Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserkreislaufs möglich sind.


Ist Trinkwasser in Bayern gut geschützt?

Wasserschutzgebiete sollen die Qualität unseres Trinkwassers sichern, doch Bayern fasst die Wasserschutzgebiete zu eng. Wie in anderen Fällen auch geht die Staatsregierung einen eigenen “bayerischen Weg” eines mehrstufigen Trinkwasserschutzes. Dabei wird nur ein eng umgrenzter Umgriff um die Wasserfassungen mit “besonderer Empfindlichkeit” als Wasserschutzgebiet ausgewiesen. Für den restlichen Einzugsbereich sieht die Staatsregierung den flächendeckenden allgemeinen Grundwasserschutz als ausreichend an. Daher sind in Bayern nur fünf Prozent der Landesfläche als Wasserschutzgebiet ausgewiesen, in Baden-Württemberg sind es etwa 25 Prozent, in Hessen rund 55 Prozent.

Gegen ein solches mehrstufiges Konzept wäre grundsätzlich nichts einzuwenden, doch der allgemeine Grundwasserschutz ist zu schwach. Laut Umweltbundesamt werden bei 18 Prozent des Grundwassers in Deutschland geltende Grenzwerte überschritten und in Bayern ist die Situation nicht wesentlich anders.

Anteil der Wasserschutzgebiete an der Landesfläche

5%

Bayern

25%

Baden-Württemberg

55%

Hessen

Für den BN ist das ein klares Zeichen, dass dieser allgemeine Grundwasserschutz zu schwach ist. Längst nicht alle Wasserfassungen sind durch ein Schutzgebiet und die entsprechende Verordnung geschützt. Verfahrensdauern von über zehn Jahren sind üblich, bis ein Gebiet ausgewiesen ist – aus Sicht des BN vollkommen inakzeptabel: Bayernweit werden nur zwei Verfahren pro Jahr abgeschlossen, dabei gibt es über 2100 Wasserversorger (nur Versorger mit Abgabe von mehr als 1000 Kubikmeter pro Jahr gezählt, Stand 2022).


Trinkwasser aus der Ferne oder Tiefe?

Reichen Qualität oder Quantität des für die bisherige Versorgung genutzten Trinkwassers nicht mehr aus, wird derzeit vorwiegend eine der drei folgenden Lösungen angestrebt:

  • (Teure) Aufbereitung des Wassers
  • Anschluss an eine Fernwasserversorgung
  • Rückgriff auf tiefere Grundwasserleiter 

Eine wirkliche Sanierung im Einzugsgebiet der Wasserfassung findet dagegen kaum statt. Der BN sieht Fernwasserversorgungen kritisch, denn Bayern sieht sich auf der ganzen Landesfläche mit mangelnder Grundwasserneubildung und fallenden Pegeln konfrontiert. Fernwasserversorgungen führen außerdem zu einer Zentralisierung und schaffen damit Einrichtungen der kritischen Infrastruktur, von denen eine immer größere Zahl von Bürgern abhängt. Entsprechend ist ein immer aufwändigeres Risikomanagement nötig. Fernwasserversorgungen fördern eine Mentalität der Vollversorgung durch einen abstrakten Dienstleister und Schwächen das Bewusstsein der gemeinsamen Verantwortung für unser Trinkwasser als gemeinschaftlich genutztes Gut, der Allmende.

Für den BN steht fest: Die Nutzung von Tiefenwasser muss weitgehend reduziert werden, wenn es als Reserve für künftige Generationen dienen soll. Ein Verzicht ist aber nur dann möglich, wenn die oberflächennahen Grundwasserkörper durchgängig in einen guten Zustand versetzt werden. Für die Trinkwasserversorgung soll eine Tiefenwassernutzung dann möglich sein, wenn anderweitig die Wasserversorgung nicht sichergestellt werden kann, gegebenenfalls auch nach Sanierungsmaßnahmen. Für sonstige Zwecke soll die Tiefenwassernutzung weitestgehend eingestellt werden.

Tiefenwasser für Thermalwasser- und Geothermienutzungen ist hier nicht betroffen. Diese sehr tief liegenden Grundwasserkörper eignen sich von der chemischen Zusammensetzung des Grundwassers nicht für Trinkwasserzwecke. Hier gilt es jedoch darauf zu achten, dass durch die Erschließungsbohrungen keine oberhalb liegenden Grundwasserkörper beeinträchtigt werden.

Forderungen des BN für das Trinkwasser in Bayern

Die Wasserversorger müssen konsequent auf einen sparsamen Umgang mit Trinkwasser in Privathaushalten hinwirken und ihre Wasserkunden entsprechend informieren. Alternative Tarifmodelle, beispielsweise mit einem progressiv gestaffelten Preis pro Kubikmeter, sollen mit Unterstützung von Staatsregierung und Kommunen diskutiert und entwickelt werden, um ökonomische Anreize zu setzen, mit Wasser sparsam umzugehen.

Im Bereich Abwasser geht es um eine Reform der vorherrschenden Schwemmkanalisation: Die Vermischung von Fäkalien und Urin mit Trinkwasser allein für die Beseitigung über die Kanalisation ist nicht mehr zeitgemäß.  

In ganz Bayern muss eine ausgeglichene und nachhaltige Grundwasserbilanz durch die konsequente Anwendung des Vorsorgeprinzips langfristig erhalten werden. Der Schutz des Tiefengrundwassers als Reserve für zukünftige Generationen muss Priorität haben.

Der Freistaat Bayern muss hierfür die notwendigen sachlichen, personellen und finanziellen Ressourcen bereitstellen. Gleichzeitig müssen den Wasserversorgern auch entsprechende Übergangsfristen für Sanierungsmaßnahmen gewährt werden.

Die zulässigen Konzentrationen an Nitrat und weiterer potentiell gesundheitsgefährdender Stoffe müssen gemäß der geltenden EU-Vorgaben eingehalten werden. Die Pestizideinträge in Gewässer und Grundwasser müssen durch die prioritäre Förderung der Biolandwirtschaft reduziert werden (Resolution der Delegiertenversammlung vom 5. Mai 2024).

Der BN fordert von der Staatsregierung, sicherzustellen, dass der allgemeine Grundwasserschutz auch tatsächlich ausreicht, um die Eignung des Grundwassers zur Verwendung als Trinkwasser in allen Einzugsgebieten beziehungsweise flächendeckend im gesamten Landesgebiet dauerhaft zu sichern.

Wir brauchen ein “Deutschlandtempo” endlich auch für die Ausweisung von Wasserschutzgebieten. Bestehende Umsetzungsdefizite bei der Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für die öffentliche Trinkwasserversorgung in der Regionalplanung müssen unverzüglich beseitigt werden. Der BN begrüßt ausdrücklich, dass auch der “Runde Tisch Wasser” in seiner Sitzung vom 12. April 2024 die Notwendigkeit einer Beschleunigung der Verfahren festgestellt hat.