Jagd
Die Bedeutung der Jagd hat sich im Laufe der Jahre einschneidend gewandelt. Ihre Akzeptanz in der Gesellschaft schwindet, auch weil die Jagd wesentlichen Anforderungen des Natur-, Tier- und Artenschutzes sowie einer naturnahen Waldwirtschaft auf großen Flächen nicht gerecht wird. Trotz dieser Defizite erkennt der BUND Naturschutz an, dass es stets Jäger gab und gibt, die entsprechend der o.g. Anforderungen jagen bzw. die sich im Naturschutz vorbildlich engagieren. Aus Sicht des BN benötigt die Jagd eine grundlegende Neuausrichtung und ist dringend reformbedürftig.
Jagd in Zeiten der Klimakrise
Die Klimakrise hat bedrohliche Ausmaße angenommen, es droht ein Waldsterben 2.0! Neben politischen Beschlüssen zur Reduktion der Treibhausgase sind auch Änderungen bei der Jagd zwingend, damit Baumarten aufwachsen können, die besser an die Klimakrise angepasst sind. In der Klimakrise brauchen die Wälder mehr Unterstützung durch die Jagd! Lesen Sie mehr dazu im neuen "BN informiert" hier zum download, oder zum Bestellen im BN-Onlineshop
Zukunftswald Rohr
Wie Waldverjüngung funktionieren kann, zeigt der Wald rund um die Gemeinde Rohr in Mittelfranken. Durch Waldumbau und konsequente Bejagung wurde der Grundstein zu einem Zukunftswald gelegt.
Aktuelles
Verlängerung der Schonzeit-Verordnung in Bergwald-sanierungsgebieten
Die Regierung von Oberbayern hat beschlossen, auf Antrag des BaySF unmittelbar im Anschluss an die bis zum 20.02.2019 geltende Verordnung über die Änderung der Jagdzeiten für Schalenwild in Sanierungsgebieten im Regierungsbezirk Oberbayern eine inhaltlich unveränderte neue Verordnung mit angepasster Flächenkulisse zu erlassen.
Lesen Sie hier die Verordnung über die Änderung der Jagdzeiten für Schalenwild in Sanierungsgebieten im Regierungsbezirk Oberbayern
Der BN unterstützt diese Verordnung uneingeschränkt und begrüßt, dass die Regierung von Oberbayern diese so in Kraft gesetzt hat. Lesen Sie hier beispielhaft die Stellungnahme, die die Kreisgruppe Garmisch an ihr Landratsamt geschickt hat.
WEGWEISENDE Beschlüsse DES BAYERISCHEN VERWALTUNGSGERICHTSHOFES ZUR FESTSETZUNG DER ABSCHUSSPLÄNE
In seinen wegweisenden Beschlüssen im November 2018 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zur Abschusshöhe bei Rotwild und Gams (19 ZB 17.1601 und 19 ZB 17.1602) ganz klar herausgearbeitet, dass Jagd und Hege dem Aufbau und Erhalt der Wälder zu dienen haben. Es wurde deutlich gemacht, dass es im öffentlichen Interesse liegt, dass eine Waldverjüngung ohne künstliche Schutzmaßnahmen möglich ist, und dass dies Vorrang hat vor privaten Interessen der Jägerschaft. Festzuhalten ist, dass das Gemeinwohl vor Einzelinteressen rangiert, der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen vorrangig ist ("Wald vor Wild") und das Forstliche Gutachten eine objektive Grundlage zur Abschussplanung darstellt.
Der Bund Naturschutz begrüßt diese Beschlüsse und appelliert zusammen mit dem ÖJV Bayern e.V., dem Bayerischen Forstverein e.V. und der Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft an die Landräte und Unteren Jagdbehörden in Bayern, diese Beschlüsse durch eine konsequente Abschussplanfestsetzung umzusetzen.
Lesen Sie hier die Bewertung der vier Verbände zu den Beschlüssen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes zur Abschussplanung mit dem Titel "Jagdwesen von Kopf auf die Beine gestellt"
Die Kurzfassung der Beschlüsse finden Sie hier.
Wichtiges Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes zur Schutzwaldsanierung und Jagd
Kein Anspruch auf einen bestimmten Wildbestand wegen Schutzwaldsanierung:
Im Dezember 2017 fasst der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ein wegweisendes Urteil zum Verhältnis Wald und Wild/Jagd, das in seiner Eindeutigkeit bezüglich der Schalenwildbejagung im Wald, insbesondere im Schutzwald, nichts zu wünschen übrig lässt. Ein privater Waldbesitzer und Eigenjagdbesitzer aus dem Landkreis Garmisch-Partenkirchen hat im Rahmen einer sogenannten Normenkontrollklage versucht, die Schonzeitverordnung für ungültig erklären zu lassen. Die Schonzeitverordnung regelt in Schutzwaldsanierungsgebieten in Oberbayern eine Änderung der Jagdzeiten für Schalenwild. Der BN begrüßt das Urteil des VGH, weil damit klar gestellt wird, dass die verordnete Schonzeitverkürzung zur Ermöglichung/Unterstützung der Schutzwaldsanierung rechtens und für den Schutz des Bergwaldes geeignet und erforderlich ist. Es besteht von Seiten der Jägerschaft kein Anspruch auf einen bestimmten, d.h. hohen Wildbestand, der der Trophäenjagd dienen soll.
Revierweise Gutachten
Während im Bayerischen Waldgesetz das Prinzip "Wald vor Wild" und damit ein von Wildschäden im Wesentlichen unbeeinträchtigtes Aufwachsen gefordert ist, beweist das alle drei Jahre veröffentlichte Forstliche Gutachten zur Waldverjüngung des Staatsministeriums, dass die Jagd dieser Vorgabe seit Jahren und bis heute hinterher hinkt.
Ungeachtet dieser eindeutigen Gesetzeslage entstehen allein in Bayern nach wie vor jährlich Wildschäden in den Wäldern in der Größenordnung von ca. 40 Millionen Euro. Die in ihren Auswirkungen nicht überschaubaren ökologischen Schäden lassen sich in ihrer Höhe gar nicht beziffern. Dazu kommt, dass zur Bewältigung des Klimawandels die ungestörte natürliche Verjüngung aller einheimischer Baum- und Straucharten eine Mindestvoraussetzung darstellt.
Daher müssen die Waldbesitzer ihre Rechte und Pflichten als die eigentlichen Inhaber des Jagdrechts wahrnehmen und die Anpassung der Schalenwildbestände auf das waldverträgliche Maß erzwingen. In den Gemeinschaftsjagrevieren bieten die Jagdgenossenschaften die hierfür geeigneten Organisationen. Die staatliche Forstverwaltung hat die Verpflichtung, diese dabei auf dem Weg der Privatwaldberatung zu unterstützen.
Das in einer Broschüre von BN, ANW und ÖJV beschriebene Verfahren der "Revierweisen Gutachten" zeigt einen erprobten Weg auf, dem Grundsatz "Wald vor Wild" zum Durchbruch zu verhelfen.
Die Broschüre zum download hier
BN-Jagdposition
Mit dem Positionspapier des BN zur Jagd will der BUND Naturschutz notwendige Voraussetzungen schaffen
- für den Erhalt und die Verbesserung der Biodiversität,
- für den Natur- und Artenschutz,
- für eine geringere Störung aller Wildtiere, nicht nur in besonders geschützten Gebieten,
- für eine naturgemäße Waldwirtschaft und damit auch den vorsorgenden Hochwasserschutz.
Download des Positionspapiers hier