Was interessiert Sie besonders?

Zur Startseite

Eichhörnchen beobachten und melden

Themen

  • Übersicht
  • Klimakrise

Tiere und Pflanzen

Schutzgebiete in den Alpen: Brachliegendes Potenzial

Nationalpark oder Naturpark? Etwa ein Viertel der gesamten Alpenfläche sind Schutzgebiet –nicht alle aber fördern den Naturschutz im selben Maße.

Nach Angaben des ALPARC Networks (Alpine Network of Protected Areas) hatten in 2023 rund 28 Prozent – über 53.000 Quadratkilometer – der gesamten Alpenfläche einen Schutzgebietsstatus. Während manche Bestimmungen den Naturschutz an die erste Stelle setzen, geht es bei anderen auch um touristische oder allgemeine und ungenaue Nachhaltigkeitsziele. Für die deutschen Alpen lässt sich der Schutzstatus einzelner Regionen über eine interaktive Karte des Bundesamts für Naturschutz abrufen. Zu den verschiedenen Schutzgebietstypen zählen:

In den Alpen gibt es 13 Nationalparke, mit dem 210 km2 großen Nationalpark Berchtesgaden liegt einer der kleineren davon in den bayerischen Alpen. Mit der Einrichtung eines Nationalparks wird das Ziel verfolgt, eine größere Fläche vor menschlichen Eingriffen zu schützen. Grundlage ist ein System der International Union for Conservation of Nature and Natural Resources (IUCN, Internationale Union zur Bewahrung der Natur, oder auch Weltnaturschutzunion), Nationalparke erhalten danach einen Schutzstatus der Kategorie II.

Neben den bestehenden Nationalparken Berchtesgaden und Bayerischer Wald setzt sich der BN seit langem für einen dritten Nationalpark in Bayern ein. Mit dem Ammergebirge befindet sich eine der vorgeschlagenen Flächen wiederum in den Alpen, hier gäbe es eine kaum besiedelte, etwa 230 km2 große Fläche, die sich sehr gut eignen und unter anderem die Zugspitze einschließen würde.

Weiter verbreitet sind auch in den bayerischen Alpen die Naturschutzgebiete. Dabei handelt es sich um Gebiete, in denen gemäß § 23 Abs. 1 BNatSchG „ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen [...] erforderlich ist“. Insbesondere bei den großen Naturschutzgebieten Ammergebirge oder Nationalpark Berchtesgaden kommt es zu Überlappungen mit anderen Schutzbestimmungen. Von den knapp 30 Gebieten in den bayerischen Alpen sind zahlreiche aber auch sehr klein, etwa die „Insel Sassau im Walchensee“ mit weniger als 0,08 km2, oder die „Buckelwiesen am Geißschädel“ mit 0,27 km2 Fläche.

Es gibt viele alpine Regionen, die nach der europäischen Natura 2000-Richtlinie als FFH-(Flora-Fauna-Habitat) oder Vogelschutzgebiet ausgewiesen sind, auch hier überlagern sich manche Schutzbestimmungen: So ist beispielsweise der Nationalpark Berchtesgaden zusätzlich als Vogelschutzgebiet ausgewiesen, neben den nationalen Vorgaben gelten hier somit auch die europäischen Schutzbestimmungen. Die Größe der Gebiete variiert stark, sie reicht etwa von einer Mausohrkolonie im Landkreis Rosenheim mit 400 Quadratmeter Fläche bis zum Ammergebirge (mit Kienberg und Schwarzenberg sowie Falkenstein) und über 301 Quadratkilometer.

Während im Nationalpark die – möglichst unberührte – Natur im Vordergrund steht, beziehen sich Naturparke auf Kulturlandschaften, also Landschaftsräume, die durch menschliche Einwirkung mitgeprägt wurden. Dabei stehen die nachhaltige Landnutzung und parallel die touristische Nutzung im Vordergrund. Eine eigene Schutzgebietsverordnung haben Naturparke nicht. In den bayerischen Alpen gibt es mit dem Naturpark Nagelfluhkette im Allgäu und dem Naturpark Ammergauer Alpen zwei solcher Gebiete.

Das einzige Biosphärenreservat der bayerischen Alpen heißt Berchtesgadener Land. Es umfasst den Nationalpark Berchtesgaden mit 210 Quadratkilometern, dehnt sich aber entlang der österreichischen Grenze noch weiter nach Norden aus und umfasst insgesamt 840 Quadratkilometer Fläche. Weitere Biosphärenreservate gibt es in der Schweiz (Entlebuch, Queyras, Parco del Monviso und Val Mustair), in Slowenien rund um den Triglav, sowie mit Wienerwald, Großem Walsertal und Nockberge in Österreich. Bei Biosphärenreservaten handelt es sich um Modellregionen im Rahmen des UNESCO-Programms „Der Mensch und die Biosphäre“ (engl. Man and the Biosphere), in denen exemplarisch nachhaltige Entwicklung verwirklicht werden soll, der Naturschutz steht nicht im Vordergrund. 

Potenzial für zweiten Alpennationalpark: das Ammergebirge

Potenzielle Gebiete für Nationalparke sind in Bayern rar: Nur wenige Flächen sind so dünn besiedelt, kaum von Verkehrswegen durchschnitten und überwiegend in staatlichem Besitz, dass sie sich anbieten. Mit dem kalkalpinen Teil des Ammergebirges gibt es eine etwa 230 Quadratkilometer große Fläche, auf der zugleich der größte zusammenhängende Karbonat-Bergmischwald in Deutschland zu finden ist. Der BN setzt sich für einen dritten Nationalpark in Bayern ein, mit dem Ammergebirge gibt es eine geeignete Region für einen zweiten Alpennationalpark.

BN-Forderungen zu Schutzgebieten in den Alpen

  • Die Vorgaben der Alpenkonvention und der nationalen Biodiversitätsstrategie müssen auch im bayerischen Alpenraum umgesetzt werden. Das heißt: Ruheräume bewahren, auf weitere Erschließungsprojekte in sensiblen alpinen und subalpinen Bereichen verzichten und überprüfbare Beiträge und Berichte zur alpinen Artenvielfalt bereitstellen.
  • Der Alpenplan muss dauerhaft gesichert und alpenweit ausgeweitet werden. Verkleinerungen der Ruhezonen lehnt der BN ab. Das Riedberger Horn muss dauerhaft in der Ruhezone C verbleiben.
  • Ein weiterer bayerischer Alpennationalpark ist im Ammergebirge zu schaffen, Naturwaldreservate und andere Schutzgebiete sind zu vernetzen.
  • Ausnahmegenehmigungen für Eingriffe in Naturschutzgebiete müssen unterlassen werden
  • Die Flächenherausnahme aus Landschaftsschutzgebieten soll gestoppt werden.
  • Lücken im Schutzgebietsnetzwerk müssen geschlossen werden (z.B. Naturschutzgebiet im Landkreis Miesbach, Riedberger Horn als Vogelschutzgebiet)
  • Eine Abwehr von Eingriffsprojekten ist wesentlicher Sinn und Zweck von Schutzgebieten. Ausgleichsflächen können in der Regel Eingriffe nicht kompensieren. Die Ausweisung von Ausgleichsflächen darf daher keine Eingriffe legitimieren.