Grenzen überwinden – gemeinsam entscheiden: Die Alpenkonvention der Alpenländer
Durch die Alpen verlaufen zahlreiche Grenzen, acht Anrainerländer haben Anteile an ihrer Fläche. Seit über 30 Jahren versuchen diese, ihre Interessen gemeinschaftlich zu verfolgen. Die Alpenkonvention ist der Versuch, Schritte zu Schutz und nachhaltiger Entwicklung zu formulieren, die für alle tragbar sind.
Auch wenn es Rückschläge gibt, dient das Werk auch international als Vorbild für den Versuch, eine Landschaftsregion multinational zu entwickeln. Nicht zuletzt für den Naturschutz ist dies ein wichtiger Schritt, denn die Natur kennt keine Ländergrenzen.
Die Alpenkonvention („Übereinkommen zum Schutz der Alpen“, AK) ging aus einer Initiative der CIPRA, dem alpenweiten Dachverband der Umweltverbände im Alpenraum hervor, die Schutz und nachhaltige Entwicklung der Alpen in einem völkerrechtlichen Vertrag vereinbaren wollten. Sie darf nicht mit dem Bayerischen Alpenplan verwechselt werden, der nur die deutschen Alpenflächen betrifft.
Die Alpenkonvention wurde am 7. November 1991 von Deutschland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Österreich, der Schweiz und der Europäischen Union unterzeichnet, 1993 folgte Slowenien, Monaco trat ebenfalls bei. 1995 trat die Konvention in Kraft und die meisten Länder – darunter auch Deutschland – haben bereits alle Protokolle etwa zu Naturschutz, Verkehr oder Tourismus ratifiziert, die Alpenkonvention ist damit Gesetz. Monaco und die Schweiz sind Nachzügler: In der Schweiz etwa wurde erst 1999 die Rahmenvereinbarung ratifiziert, von den einzelnen Protokollen bis 2018 kein einziges (Zum aktuellen Stand). 61,1 Prozent der Schweizer Landesfläche sind von der Alpenkonvention betroffen – in Österreich, das bereits alle Protokolle ratifiziert hat, sind es sogar 65,3 Prozent.
Die Alpenkonvention übernimmt als erstes rechtlich bindendes Vertragswerk für eine multinationale Bergregion eine Vorbildfunktion für andere Kultur- und Wirtschaftsräume. Sie wurzelt in der Erkenntnis, dass Raumplanung, Verkehr, Tourismus und Energiewirtschaft nur durch eine gemeinsame, grenzübergreifende Politik zukunftsweisend und zum Wohle aller gestaltet werden können.
Modell für grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Den Alpenraum teilen sich viele Länder, eine nachhaltige räumliche Entwicklung, in ökologischer, sozialer wie ökonomischer Hinsicht, ist nur durch gemeinsames Bemühen und internationale Abkommen, grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Abstimmung möglich. Zwischenstaatliche Konkurrenz nimmt zu, die europäische Umwelt- und Sozialpolitik ist an vielen Stellen rückwärtsgewandt. Mit der Alpenkonvention gibt es ein Modell, das einer abgestimmten, kooperativen und für alle Belange verträglichen Raumentwicklung Rechnung trägt. Weitere Informationen finden Sie in „Die Bayerische Alpenstrategie des BUND Naturschutz“, Kapitel 1 (PDF)
Der BN steht für die Zusammenarbeit mit anderen Alpenländern und fordert dazu:
- EUSALP und das Alpenraumprogramm sind Instrumente zur Umsetzung der Ziele der Alpenkonvention und dürfen keinen wirtschaftsliberalen Gegenentwurf zu ihr darstellen und in Konkurrenz treten.
- Ratifizierung und Weiterentwicklung der Alpenkonvention: Deutschland muss sich dafür einsetzen, dass die Alpenstaaten Schweiz und Monaco, sowie die EU auch die noch nicht unterzeichneten Protokolle ratifizieren (Stand 2024). Aktuelle Situation
- Ausarbeitung eines Protokolls „Bevölkerung und Kultur“ für die Alpenkonvention, um die sozialen Anliegen der Alpenbevölkerung angemessen zu berücksichtigen
- Ausarbeitung eines neuen Protokolls „Wasser“ für die Alpenkonvention: die Bedeutung der Alpen als Wasserlieferant wird infolge der Klimaerwärmung bis in weit entfernte und von Versteppung bedrohte mediterrane Räume zunehmen
- Aufnahme der Ziele der Alpenkonvention in nationale Pläne und Programme, letztere stehen zum Teil sogar in Widerspruch zum völkerrechtlich verbindlichen Vertragswerk Alpenkonvention.
- Durchführung von Umsetzungsprojekten zur Alpenkonvention: Die Konvention birgt Chancen, bislang wurde aber nur ein regionales Umsetzungsprojekt (in Berchtesgaden) durchgeführt. Es sollte Projekte und Initiativen in allen Alpenteilen geben, zumindest in der Anfangsphase finanziell unterstützt durch einen Umsetzungsfonds aus dem Netzwerke und Projekte unterstützt werden.
- Förderprogramme umgestalten, die EU-Förderprogramme für den Alpenraum müssen gezielt als Förderprogramme zur Umsetzung der Alpenkonvention umgestaltet werden. Auch weniger finanzkräftige Institutionen wie Gemeinden und NGOs müssen einen einfachen Zugang zu Förderprogrammen zur Umsetzung der Alpenkonvention haben.
- Netzwerke und Zusammenarbeit auf kommunaler und regionaler Ebene stärken: Die Ziele des Alpenschutzes und der nachhaltigen Nutzung werden sich in der Praxis nur durchsetzen, wenn ihre Bedeutung vor Ort erkannt wird.