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Forderungen des BUND Naturschutz zum Flächenverbrauch

Um den Flächenfraß in Bayern zu verringern, gibt es zahlreiche Instrumente, von festgeschriebenen Zielwerten über Bedarfsplanung und Ausweisung von Eignungsgebieten bis hin zur Abschaffung von Subventionen und einer Novellierung der Gewerbesteuer. Die wichtigsten Forderungen und eine Kurzbilanz des „Bündnis zum Flächensparen“ finden Sie auf den folgenden Seiten.

Der BN setzt sich intensiv für eine Trendwende beim Flächenverbrauch ein, und fordert konkrete Maßnahmen. Basierend auf dem Leitantrag der Delegiertenversammlung 2018 wurden die Forderungen dem aktuellen Stand angepasst. Demnach sind folgende Punkte in der bayerischen Landes- und Regionalplanung zu verankern:

  1. Festschreibung des Zielwertes des Flächenverbrauchs im Landesentwicklungsprogramm Bayern: Reduktion des Flächenverbrauchs auf fünf Hektar pro Tag bis 2025 und als mittelfristiges Ziel ab 2028 grundsätzlich kein Verbrauch neuer Flächen in Bayern ohne Entsiegelung und ggfls. Renaturierung überbauter Fläche an anderer Stelle (Netto-Null-Prinzip)
  2. Zur Umsetzung dieses Ziels ist die Flächenneuinanspruchnahme für jede Planungsregion im Regionalplan aufzuschlüsseln. Dazu sind Eignungsgebiete auszuweisen, zum Beispiel an Orten mit guter Infrastruktur, ÖPNV-Anschluss etc. Nur noch in den Eignungsgebieten ist die Neuausweisung von Siedlungsflächen möglich. Zudem sind Landschaftsrahmenpläne nach dem Naturschutzgesetz auszuarbeiten.
  3. Möglichkeiten der Innenentwicklung für Kommunen stärken: verpflichtendes Flächenressourcenmanagement mit Baulücken- und Brachflächenkataster; Stärkung der Aktivierungsmöglichkeiten des Innenentwicklungspotenzials der Gemeinden: gemeindliches Vorkaufsrecht im Siedlungsbereich, praxisgerechte Ausgestaltung des Instandsetzungs- und Rückbaugebots, abgestufte Entzugsmöglichkeit von Bauruinen, rechtliche Absicherung von Tiefgaragenfestsetzungen. Grundsätzlich benötigt es verpflichtende Bedarfsnachweise: Neue Siedlungsgebiete dürfen nur dann ausgewiesen werden, wenn nachweisbare Potenziale einer ökologisch verträglichen Innenentwicklung nicht zur Verfügung stehen. Definition von Dichtezielen in der Regionalplanung, um eine Annäherung an bauliche Dichten in den Dorf- und Stadtkernen zu erreichen.
  4. Flächenverträglichkeitsprüfung bei großflächigen Bauvorhaben: Der Investor muss nachweisen, ob sein Betriebskonzept in mehrgeschossiger Bauweise möglich ist. Bei größeren Bauvorhaben sind Stellplätze mehrstöckig oder in Tiefgaragen auszuweisen.
  5. Rückverlagerung der Genehmigungspflicht von Flächennutzungsplänen auf die Bezirksregierungen.
  6. Genehmigungen in „Zielabweichungsverfahren“ müssen auf atypische Einzelfälle beschränkt bleiben, die dem Sinn und Zweck der landesplanerischen Vorgaben des Normgebers widersprechen.
  7. Streichung aller Ausnahmen zum Anbindegebot, außer der Ausnahme für große immissionsintensive Industriebetriebe.
  8. Verbot für Einzelhandelsansiedlungen auf der „Grünen Wiese“. Die staatliche Förderung neuer Siedlungsflächen ist an die Einhaltung der Reduktionsziele zu koppeln.
  9. Straßenneubauten nur mehr in wenigen begründeten Ausnahmefällen, die bestehende Infrastruktur muss bezüglich ihrer ökologischen Durchgängigkeit verbessert werden.
  10. Wettbewerb von Kommunen für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben entschärfen: Die Verteilung des Gewerbesteueraufkommens sollte so vorgenommen werden, dass auch Kommunen ohne Sitz von Gewerbeunternehmen partizipieren können.
  11. Rückführung der Landesplanung an das Umweltministerium, wo sie fast 30 Jahre lang, seit Bestehen des Ministeriums, angesiedelt war, bevor die Verlagerung zunächst an das Wirtschaftsministerium und danach an das Finanzministerium erfolgte.
  12. Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen durch Reduktion von Erosion und Bodenverdichtung in der landwirtschaftlichen Flur.
  13. Die bayerische Staatsregierung wird aufgefordert folgende gesetzliche Änderung zu initiieren: Einführung einer Bodenwertsteuer, oder alternativ Einführung einer Grundsteuer C zur Aktivierung von Baulücken und Brachflächen im Siedlungsbereich.

BN Position Siedlungsentwicklung 2003 (pdf)

Bilanz „Bündnis zum Flächensparen“

Im Jahr 2003 haben Umwelt- und Innenministerium zusammen mit kommunalen Spitzenverbänden und 23 weiteren Partnern ein „Bündnis zum Flächensparen“ ins Leben gerufen. Doch die Hoffnung, mit dem breiten Bündnis den verheerenden Flächenfraß in Bayern – damals 18 Hektar pro Tag (Statistik 12/2002) – zügig reduzieren zu können und nur noch eine geringe Neuinanspruchnahme unverbauter Böden zu erreichen, wurde nicht erreicht. Der Flächenverbrauch stagniert auf hohem Niveau. Es ist ein Voranschreiten in die falsche Richtung. Im Bereich Bewusstseinsbildung, bei der Förderung von Modellprojekten und bei den Vorgaben für Fördermittel wurde einiges erreicht, aber nur wenig im Bereich der Gesetzgebung.

Die Wirkung des Bündnisses wurde durch politische Entscheidungen auf Bundes- und Landesebene konterkariert. Die Abschaffung der „Eigenheimförderung“ konnte die bayerische Staatsregierung wenigstens nicht mehr verhindern, aber die Zersiedelungsprämie „Pendlerpauschale“ blieb auch auf ihr Betreiben hin gültig. Der Bau flächenfressender Straßeninfrastruktur im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans und des Staatsstraßenausbauplans ist ein Ergebnis dieser Politik. Leider mangelt es bei vielen Kommunen an der Umsetzung eines Kommunalen Flächenressourcenmanagements. Hervorragende Modellprojekte, leicht verständliche Materialien, engagierte Beratung durch die Abteilung Bodenschutz im Umweltministerium und im Landesamt für Umweltschutz, aber auch durch engagierte Persönlichkeiten im Innen- und im Landwirtschaftsministerium können aber den Bürgermeisterwettbewerb um Gewerbesteuerzahler und Wohnbürger nicht überwinden. Dass die Genehmigungsbehörden für die Flächennutzungsplanung sogar in Regionen mit seit Jahren sinkender Bevölkerung den Flächenverbrauch nicht wirksam begrenzen, spricht nicht für die derzeitige Struktur.

Der BN setzt trotzdem auf das Bündnis und wird weiter engagiert mitarbeiten, weil es das Ziel einer nachhaltig umweltgerechten Bodenpolitik, der Erhalt schöner Landschaften und attraktiver Ortsbilder, der Schutz der Lebensstätten wildlebender Pflanzen und Tiere sowie eine gesunde Umwelt insgesamt verdienen.

Bündnis für Flächensparen im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz



Ihre Ansprechpartner für das Thema Flächenschutz

Tom Konopka
Tel. 09 11 / 8 18 78 14
mittelfranken@bund-naturschutz.de 

BUND Naturschutz in Bayern
Landesfachgeschäftsstelle Nürnberg
Bauernfeindstraße 23
90471 Nürnberg

Rita Rott
Tel. 089 / 54 83 01 16
niederbayern@bund-naturschutz.de 

BUND Naturschutz in Bayern
Landesfachgeschäftsstelle München
Pettenkoferstraße 10a
80336 München

Altötting, Bad Tölz - Wolfratshausen, Berchtesgadener Land, Eichstätt, Garmisch-Partenkirchen, Ingolstadt, Miesbach, Mühldorf am Inn, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen a.d. Ilm, Rosenheim, Traunstein, Weilheim-Schongau

Annemarie Räder
Tel. 089 / 54 83 01 16
oberbayern@bund-naturschutz.de 

BUND Naturschutz in Bayern
Landesfachgeschäftsstelle München
Pettenkoferstraße 10a
80336 München


Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech, München - Stadt und Landkreis, Starnberg

Julika Schreiber
Tel. 089 / 54 83 01 16
oberbayern@bund-naturschutz.de 

BUND Naturschutz in Bayern
Landesfachgeschäftsstelle München
Pettenkoferstraße 10a
80336 München

Jörg Hacker
Tel.  01 60 / 7 92 02 67
​​​​​​​joerg.hacker@bund-naturschutz.de

BUND Naturschutz in Bayern
Landesfachgeschäftsstelle Nürnberg
Bauernfeindstraße 23
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Reinhard Scheuerlein
Tel. 09 11 / 8 18 78 14
oberpfalz@bund-naturschutz.de 

BUND Naturschutz in Bayern
Landesfachgeschäftsstelle Nürnberg
Bauernfeindstraße 23
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Thomas Frey
Tel. 089 / 54 82 98 65
schwaben@bund-naturschutz.de 

BUND Naturschutz in Bayern
Landesfachgeschäftsstelle München
Pettenkoferstraße 10a
80336 München

Steffen Jodl
Tel. 09 11 / 8 18 78 25
unterfranken@bund-naturschutz.de 

BUND Naturschutz in Bayern
Landesfachgeschäftsstelle Nürnberg
Bauernfeindstraße 23
90471 Nürnberg