Wassercent Bayern: Wir brauchen ein Wasserentnahmeentgelt!
Wasser kann in Bayern momentan kostenlos aus Grund- und Oberflächenwasserreserven entnommen werden. Anders als in 13 anderen Bundesländern gibt es somit keinen Anreiz, Wasser zu sparen. Ein “Wassercent” als Entgelt für die Entnahme von Wasser würde zu einem sorgsameren Umgang anhalten und es zugleich ermöglichen, Wasserschutzmaßnahmen zu finanzieren.
Ressourcenverschwendung stoppen
Auch in Bayern wird Wasser knapper: Ein Wassercent motiviert zum Wassersparen, mit den Einnahmen sollen Schutzmaßnahmen finanziert werden.
Fokus auf Nutzer großer Wassermengen
Private Haushalte werden kaum belastet, für Gartenbewässerung etwa dürfen weiter Regenwasser oder geringe Mengen aus Bächen geschöpft werden.
Dringend nötige Lenkungswirkung
Die Entgelte werden kontinuierlich erhöht, die Abgaben sind damit planbar und die Anreize für effiziente Ressourcennutzung noch stärker.
- document.getElementById('c219018').scrollIntoView({ behavior: 'smooth' }), 10);">1 Vorschlag zur Höhe der Wasserentnahmeentgelte
- document.getElementById('c219019').scrollIntoView({ behavior: 'smooth' }), 10);">2 Erwartete Auswirkungen des Wassercents
- document.getElementById('c219020').scrollIntoView({ behavior: 'smooth' }), 10);">3 Warum gibt es keinen Wassercent in Bayern?
- document.getElementById('c223078').scrollIntoView({ behavior: 'smooth' }), 10);">4 Weitere Themen im Bereich Wasser
Die Neubildungsraten von Grundwasser sinken auch in Bayern, in manchen Regionen tritt bereits Wassermangel auf. Die Nutzung von Wasser muss daher einen Preis bekommen, damit sorgsamer mit Wasser umgegangen wird. Zum anderen sollen so Einnahmen generiert werden, mit denen wir unser Grund- und Oberflächenwasser nachhaltig schützen können. Ende 2024 haben sich CSU und Freie Wähler darauf geeinigt, einen Wassercent einführen zu wollen. Doch die Abgabe soll frühestens 2027 kommen und erst ab einer Abgabe von 5.000 Kubikmetern Wasser pro Jahr gelten – diese Freimenge ist aus Sicht des BUND Naturschutz (BN) zu hoch. Um die Regelung schneller voranzubringen macht der BN hiermit einen konkreten und wirksameren Vorschlag zur nachhaltigen Gestaltung des sogenannten Wassercents.
Position des BUND Naturschutz Bayern e. V. zur Umsetzung eines Wasserentnahmeentgeltes
› Inklusive Vorschlag für Gesetzentwurf Wassercent Bayern!Im Fokus steht für den BN dabei eine gerechte Regelung mit messbaren und zugleich berechenbaren Folgen. Dazu sind die folgenden Grundsätze maßgeblich:
- Gültigkeit für alle Wasserentnahmen (Ausnahmen unter anderem privater Eigenbedarf bis 100 Kubikmeter pro Jahr, thermische Nutzung bis etwa drei Wohneinheiten)
- Verursacherprinzip: Wer Wasser nutzt, muss dafür zahlen.
- Lenkungswirkung: Durch sukzessive Steigerung bei bestimmten Nutzungen sollen etwa Entnahmen verringert (Tiefengrundwasser) und Effizienz gesteigert (bei Kühlwasser- und Wärmenutzung) sowie Innovation und Investition angestoßen werden (Anpassung veralteter Wasserkraftanlagen).
- Zweckbindung der Einnahmen für Gewässer-, Wasserschutz- sowie Wassersparmaßnahmen
- Zuverlässige Kontrolle durch automatisierte Überwachung aller Wasserentnahmen
BN-Vorschläge für die Höhe der Wasserentnahmeentgelte Bayern
Der Wassercent soll für möglichst alle Nutzer gelten, Ausnahmen beziehungsweise Befreiungen sollten sich auf möglichst wenige Fälle beschränken. Dazu gehören beispielsweise Naturschutz- oder Löschzwecke, die Grundwasseranreicherung oder -reinigung, oder eine naturnahe Teichwirtschaft. Bis zu 100 Kubikmeter Grundwasser pro Jahr und Entgeltpflichtigem können ebenfalls ausgenommen sein, ebenso wie das Schöpfen mit Gefäßen aus Oberflächengewässern. Die vorgestellten Pläne der Staatsregierung sehen hier deutlich schwächere Vorgaben vor.
Vorschlag der Staatsregierung wenig ambitioniert
BN-Landesbeauftragter Martin Geilhufe zur Ankündigung eines Wassercents von CSU und Freien Wählern (Dez. 2024)
Für die entgeltpflichtige Nutzung schlägt der BN folgende Kosten vor:
- Grundwasser und Oberflächenwasser: 0,07 Euro pro Kubikmeter
- Tiefengrundwasser: 0,10 Euro pro Kubikmeter (privatwirtschaftliche Unternehmen: 1,00 Euro pro Kubikmeter)
- Wasserentnahme mit Wiedereinleitung (unter anderem Kühlung, Teichwirtschaft): 0,01 Euro pro Kubikmeter
- Wasserkraftnutzung: 0,0001 Euro pro Kubikmeter
Um die Anreize zum Wassersparen zu maximieren, ist für den BN zudem die Steigerung des Wassercents entscheidend, je Nutzungsart nach drei bis fünf Jahren. So würden beispielsweise die Kosten für die Entnahme von Tiefengrundwasser von 0,10 Euro pro Kubikmeter Wasser ab 2030 auf 0,13 Euro, und ab 2035 auf 0,16 Euro erhöht werden. Details zu Entgelten und Steigerungsschritten finden sich in der detaillierten BN-Position.
Erwartete Auswirkungen des Wassercents in Bayern
Der BN hat die Kosten des Wassercents und somit die möglichen Einnahmen hochgerechnet. Da die tatsächlichen Entnahmemengen mancher Nutzer bislang nicht festgehalten werden beziehungsweise dem BN nicht vorliegen, ist von weiteren Einnahmen auszugehen. Die durchschnittliche Entnahme privater Haushalte etwa ist konkret über den Wasserzähler beziehungsweise die Wasserwerke zu ermitteln. Auf einen 4-Personen-Haushalt kämen jährliche Mehrkosten von etwa 15 Euro aufgrund des Wassercents zu.
Die Einnahmen für den Freistaat Bayern beliefen sich demzufolge auf rund
- 63 Mio. Euro/Jahr im Bereich öffentlicher Wasserversorgung (= Trinkwasserversorgung), sowie
- 46 Mio. Euro/Jahr im Bereich nichtöffentlicher Wasserversorgung (insbesondere Industrie, Landwirtschaft, Bergbau). Würde die Kühlwassernutzung ebenfalls mit 0,07 Euro pro Kubikmeter angesetzt, so läge der Wert bei etwa 190 Mio. Euro/Jahr.
- Bei Wasserkraft und Großwärmepumpen fehlen hingegen Nutzungsdaten oder sie liegen dem BN nicht vor.
Für den BN ist entscheidend, dass die Einnahmen zweckgebunden für Maßnahmen der Gewässerökologie verwendet werden. Dazu zählen insbesondere:
- Erhalt und Schutz wasserabhängiger Ökosysteme,
- Sanierungsmaßnahmen von Grundwasservorkommen,
- Schutzmaßnahmen für Oberflächengewässer und Grundwasser, sowie
- Maßnahmen der Sicherung von lokaler Wasserversorgung (siehe auch Trinkwasser (int. Link).
Projekte sollten vorrangig in den Bereichen unterstützt werden, in denen die Entnahme tatsächlich stattfindet. Für Maßnahmen im Bereich der Beseitigung von Abwasser sollen hingegen keine Mitel des Wasserentnahmeentgeltes verwendet werden: Hier sind vorrangig Fördermittel nach den Förderrichtlinien für wasserwirtschaftliche Vorhaben sowie Mittel der Abwasserabgabe zu verwenden.
Warum gibt es keinen Wassercent Bayern?
Laut der BUND-Studie Die Wasserentnahmeentgelte der Länder (2019, PDF) gibt es mit Ausnahme von Bayern, Hessen und Thüringen in allen Bundesländern ein Wasserentnahmeentgelt. 2021 hatte die Bayerische Staatsregierung eine Regelung für die Gebührenordnung angekündigt, 2023 wurde der Wassercent in den Koalitionsvertrag der Landesregierung von CSU und Freie Wähler aufgenommen. Ende 2024 hat die Landesregierung nun eine Einigung verkündet, doch die Details bleiben weit hinter den Möglichkeiten und BN-Forderungen zurück. Neben zu hohen Freimengen kritisiert der BN unzureichende Kontrollen der Entnahmen, zudem bliebe Oberflächenwasser weiterhin kostenlos.