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Fußgänger: Viele (Um-)Wege und zu wenig (Be-)Achtung

Zu-Fuß-Gehen nehmen viele Menschen nur als „Zubringerverkehr“ wahr, als den Weg zum Auto, zum Bus oder zur Bahn. Das liegt auch an den vielen Hürden: Enge und zugestellte Gehwege sowie nutzerunfreundliche Ampelphasen, umständliche und gefährliche Straßenüberquerungen machen den Fußverkehr unattraktiv. Der BN fordert vielmehr jenseits des Straßennetzes ein eigenes Fußwegenetz, das direkte Verbindungen für Fußgänger ermöglicht, als Basis für jedes Verkehrsnetz.

Umweltfreundliche Fortbewegung ist zu fördern, angesichts der aktuellen Verkehrssituation ist eine ausreichende Wahrnehmung von Fuß- oder auch Radverkehr der erste Schritt. Wo der Fußverkehr im Rahmen integrierter Konzepte besonders gefördert wird, wirkt sich dies nicht nur auf die Verkehrssicherheit sondern auch auf sichtbar höhere Anteile im Modal Split aus. Zudem geht es um Gleichberechtigung, wenn so die Situation für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Familien mit Kindern und nicht motorisierten Bewohnern verbessert wird.

BN-Forderungen für Fußgänger

  • Fußwegenetz konzipieren, einführen und beschildern
  • Kommunales Schulwegemanagement etablieren
  • Zuwege zu Kinderspielplätzen besonders beachten
  • Neue Gehwege senioren- und behindertengerecht planen
  • Den Bestand an Fußwegen mit Status beschränkt öffentlicher Wege sichern
  • Attraktive öffentliche Räume schaffen, dazu zählt die Aufenthaltsqualität in den Quartieren zu erhöhen und Rastmöglichkeiten vorzusehen, weitere Fußgängerzonen und Spielstraßen auszuweisen, sowie Shared Spaces (siehe unten) und verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche zur Förderung der schwächsten Verkehrsteilnehmer auszuweisen.
  • Abkürzungen und mehr Querungshilfen für Fußgänger*innen einrichten.

Grundsätze für Fußverkehr

Die kommunale Gehwegplanung des BN orientiert sich an den „Zehn Schritten zum besseren Gehweg“ des FUSS e.V. Auch das niederländische Mobilitätskonzept „Shared Spaces“ wird darin berücksichtigt.

  • Gehwege sind mindestens 2,50 Meter breit, bei starkem Fußverkehr etwa an Geschäftsstraßen oder viel benutzten Schulwegen breiter.
  • Radwege auf bisherigen Gehwegen gibt es nur, wenn 2,50 Meter Gehwegbreite verbleiben.
  • Gehwege sind so ausgelegt, dass Behinderte sie möglichst selbstständig, sicher und bequem benutzen können. Bordsteine sollten an Überquerungsstellen am besten komplett abgesenkt (für Rollis und Rollatoren) und dabei eindeutig tastbar sein (für Blinde und Sehbehinderte).
  • Gehwege sind gut beleuchtet; besonders wichtig ist das an Querungsstellen zur Fahrbahn. Es wird eine insektenfreundliche, bedarfsabhängige Beleuchtung eingesetzt.
  • Gehwege sind sauber, rutschsicher auch bei Nässe, nicht aus stark hitzespeicherndem Material und eben. Kopfsteingepflasterte Wege haben einen glatten Gehstreifen für Gehbehinderte, Rollstühle oder Kinderwägen.
  • Salzfreier Winterdienst auf Gehwegen hat Vorrang – insbesondere an Bushaltestellen, auf Brücken und Treppen.
  • Auch an Baustellen sind die Wege breit genug und gut ausgeschildert. Beansprucht eine Hausbaustelle Gehwege, dann sind Ersatzwege sicher von der Fahrbahn abzutrennen. Für Fußgänger gibt es an Baustellen keine größeren Umwege. Sie werden nur in Ausnahmefällen auf die andere Straßenseite geschickt.
  • Auch an Haltestellen hat der Fußverkehr genügend Raum. Wartehäuschen und -flächen werden im Regelfall auf der bisherigen Fahrbahn/Parkplätzen oder auf Grundstücken hinter dem Gehweg angelegt.

Shared Space ist eine aus den Niederlanden stammende Planungsphilosophie, die die Schaffung eines lebenswerten und sicheren Straßenraums mit einer Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer als Ziel hat. Das Konzept kann in Deutschland im weitesten Sinne mit einem „verkehrsberuhigten Geschäftsbereich“ verglichen werden. Unterschied ist jedoch, dass bei Shared Spaces auf freiwilliger Basis alleine durch gestalterische Elemente eine Verkehrsberuhigung und ein verträgliches Miteinander auf geteilten Verkehrsflächen erfolgt. Es wird weitestgehend auf Farbmarkierungen, Signalanlagen, erhöhte Bordsteine oder Verkehrszeichen verzichtet und stattdessen eine gegenseitige Rücksichtnahme von allen Verkehrsteilnehmern gefordert. Das Konzept eignet sich vor allem in von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen dominierten innerörtlichen (Geschäfts-)Straßen oder Plätzen mit geringem Parkdruck bzw. nahen Parkalternativen (Quelle: VCD e.V., Gemeindeentwicklung des Salzburger Instituts für Raumordnung & Wohnen (SIR; zitiert nach "Kommunalpolitische Forderungen zur Verkehrswende" des BUND Naturschutz e.V.)).



Ihre Ansprechpartner für das Thema Mobilität

Tom Konopka
Tel. 09 11 / 8 18 78 14
mittelfranken@bund-naturschutz.de 

BUND Naturschutz in Bayern
Landesfachgeschäftsstelle Nürnberg
Bauernfeindstraße 23
90471 Nürnberg

Rita Rott
Tel. 089 / 54 83 01 16
niederbayern@bund-naturschutz.de 

BUND Naturschutz in Bayern
Landesfachgeschäftsstelle München
Pettenkoferstraße 10a
80336 München

Altötting, Bad Tölz - Wolfratshausen, Berchtesgadener Land, Eichstätt, Garmisch-Partenkirchen, Ingolstadt, Miesbach, Mühldorf am Inn, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen a.d. Ilm, Rosenheim, Traunstein, Weilheim-Schongau

Annemarie Räder
Tel. 089 / 54 83 01 16
oberbayern@bund-naturschutz.de 

BUND Naturschutz in Bayern
Landesfachgeschäftsstelle München
Pettenkoferstraße 10a
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Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech, München - Stadt und Landkreis, Starnberg

Julika Schreiber
Tel. 089 / 54 83 01 16
oberbayern@bund-naturschutz.de 

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Jörg Hacker
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​​​​​​​joerg.hacker@bund-naturschutz.de

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Reinhard Scheuerlein
Tel. 09 11 / 8 18 78 14
oberpfalz@bund-naturschutz.de 

BUND Naturschutz in Bayern
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Bauernfeindstraße 23
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Thomas Frey
Tel. 089 / 54 82 98 65
schwaben@bund-naturschutz.de 

BUND Naturschutz in Bayern
Landesfachgeschäftsstelle München
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Steffen Jodl
Tel. 09 11 / 8 18 78 25
unterfranken@bund-naturschutz.de 

BUND Naturschutz in Bayern
Landesfachgeschäftsstelle Nürnberg
Bauernfeindstraße 23
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