Gemeinwohl vor Jagdinteressen
Der Bund Naturschutz (BN), der Bayerische Forstverein (FV), die Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft Bayern (ANW) und der Ökologische Jagdverein Bayern (ÖJV) haben sich gemeinsam an die Landräte und die Unteren Jagdbehörden in Bayern gewandt und eine konsequente Umsetzung der Abschussplanung gefordert: Jagd muss den flächigen Waldnachwuchs ermöglichen!
Zwei aktuelle Urteile des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes haben die aktuelle Gesetzeslage bestätigt und bekräftigt, dass die Jagd und Hege so erfolgen müssen, dass die Waldverjüngung ohne künstliche Schutzmaßnahmen möglich ist. „Wir appellieren an die verantwortlichen Behörden, Jagdbeiräte, alle Revierinhaber und Jäger, einen konsequenten Abschuss beim Schalenwild auf den Weg zu bringen und umzusetzen, um unsere natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen“, so die Verbände. Die aktuellen Vegetationsgutachten zeigen, dass es - trotz positiver Entwicklungen - fast in allen Landkreisen Hegegemeinschaften mit kritischen Verbissbelastungen gibt. Deshalb muss in vielen Landkreisen gegengesteuert werden, vor allem wenn der kritische Verbiss schon seit vielen Jahren andauert.
Lesen Sie mehr in der Pressemitteilung der Verbände
Lesen Sie hier die Bewertung der vier Verbände zu den Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes zur Abschussplanung mit dem Titel "Jagdwesen von Kopf auf die Beine gestellt"
Die Kurzfassung der Beschlüsse finden Sie hier
Originalauszüge aus den Beschlüssen hier
In einem Brief an die bayerischen LandrätInnen und BürgermeisterInnen haben die Verbände auf diese Urteile aufmerksam gemacht und für Umsetzung der Urteile bei der Abschussplanung geworben.