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Herdenschutzförderung ermöglicht schnelles Handeln

Im Landkreis Traunstein hat ein Schafhalter mehrere Tiere durch Wolfsrisse verloren. „Neben dem wirtschaftlichen Verlust ist solch ein Vorgang vor allem eine große emotionale Belastung für einen betroffenen Weidetierhalter,“ so Richard Mergner, Vorsitzender des BUND Naturschutz (BN), der die schnelle Reaktion der Behörden begrüßt: „Mit ihren raschen und pragmatischen Reaktionen geben die für die Herdenschutzförderung zuständigen Behörden die richtige Antwort, um weitere Risse abzuwenden.“ Mergner ergänzt: „Es sollte aber nicht erst zu einem Riss kommen müssen, bevor mit dem Schutz der Tiere begonnen wird“ und fordert demzufolge die Staatsregierung auf, baldmöglichst eine flächendeckende Herdenschutzförderung für Schaf- und Ziegen-halter in Bayern einzuführen. Außerdem fordert er zur weiteren Entlastung der Weidetierhalter die Aufnahme der Förderung der laufenden Herdenschutzkosten in das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm und das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm.

20.07.2020

Der BN begrüßt, dass der Staat auf die Risse schnell mit der Erweiterung des Fördergebietes reagiert hat. Das Landesamt für Umwelt (LfU) hat durch die Ausweisung einer temporären Weidezone in mehreren Gemeinden in den Landkreisen Rosenheim und Traunstein ermöglicht, dass hier Weidetierhalter die staatliche Förderung für die Investitionen in den Herdenschutz erstattet bekommen können (sh. Hintergrund). Das für die Genehmigung der Förderung und die Herdenschutzberatung zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Traunstein bearbeitet die eingegangenen Anträge des Betroffenen und anderer Weidetierhalter schnell und unbürokratisch, wie Beate Rutkowski, Vorsitzende der BN-Kreisgruppe Traunstein hervorhebt: „Ich freue mich, dass es gute Lösungen für die Weidetierhalter hier im Landkreis gibt. Dank der schnellen Abwicklung der Anträge durchs AELF können wolfsabweisende Zäune schnell errichtet werden“.

Ob der Wolf im Gebiet bleibt, ist nicht vorherzusehen. Das Beispiel bestätigt aber, dass in Bayern überall im Alpenraum jederzeit ein durchziehender Wolf auftauchen kann. Um die Weidetiere zu schützen, sollte wo immer möglich vorsorglich mit dem Herdenschutz begonnen werden. Da die Herdenschutzförderung aber nur dort verfügbar ist, wo die Anwesenheit eines Wolfes belegt ist oder wo es einen Riss gegeben hat, ist solch ein präventives Vorgehen von den Weidetierhaltern in vielen Regionen Bayerns finanziell nicht zu stemmen. „Deswegen fordern wir schon seit langem von der Staatsregierung, die Definition der Förderkulisse insbesondere in Hinblick auf Schaf- und Ziegenhalter nochmal zu überprüfen und eine flächendeckende Förderung in Bayern zu ermöglichen“, so Richard Mergner.

Die bayerische Förderrichtlinie für investive Herdenschutzkosten beinhaltet neben der vollständigen Übernahme der Materialkosten auch die Beauftragung eines Unternehmens für den Zaunbau. Dies hilft insbesondere bäuerlichen Betrieben oder Nebenerwerbslandwirten, die die zusätzliche Arbeitszeit für die Aufrüstung ihrer Zäune nicht selber aufbringen können.

Ein noch zu lösendes Problem sind die laufenden Kosten des Herdenschutzes. Durch das notwendige vermehrte Ausmähen der Zäune und durch Futter- und Tierarztkosten für Herdenschutzhunde u.a. entsteht ein erheblicher finanzieller Mehraufwand. Der BN fordert, dass die Förderung dieser Kosten zum Beispiel als Erschwernisausgleich in das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm und das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm aufgenommen wird. Der Zeitpunkt dafür wäre günstig, denn aktuell wird die Ausgestaltung der EU-Agrarförderung für die Jahre 2021 bis 2027 auf Europa-, Bundes- und Länderebene verhandelt.

Hintergrund:

Grundlage für die Förderung des Herdenschutzes ist die seit Mai in Bayern verfügbare hundertprozentige Förderung u.a. von Herdenschutzzäunen in definierten Fördergebieten. Näheres zur Förderrichtlinie und Antragstellung kann der PM des LfU (https://www.lfu.bayern.de/pressemitteilungen/c/1390201/18-20-schafsrisse-im-landkreis-traunstein) und den dort angegebenen Links entnommen werden. Demzufolge ist die Förderung gegenwärtig neben den bereits zuvor bestehenden Fördergebieten nun auch im Landkreis Rosenheim in den Gemeinden Samerberg, Frasdorf und Aschau i. Chiemgau sowie im Landkreis Traunstein in den Gemeinden Schleching, Marquartstein, Unterwössen, Reit im Winkl, Ruhpolding, Staudach-Egerndach und Bergen verfügbar. Auch die Förderkulisse im Oberallgäu wurde unlängst wie vom BN gefordert um die Gemeinden Wertach, Rettenberg und Bad Hindelang erweitert.

Dass die Risse in Traunstein tatsächlich einem Wolf zuzuordnen sind, ist noch nicht abschließend bestätigt, gilt aber als sehr wahrscheinlich.

Für Rückfragen:
Uwe Friedel, BN-Artenschutzreferat, Tel. 0911/57529412, E-Mail: uwe.friedel@bund-naturschutz.de