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Tiere und Pflanzen

Protest gegen kommerziellen „Genmais“ im Landkreis Kitzingen

Neue Gentech-Forschungsversuche schaffen neue unnötige Risiken für Landwirtschaft und Verbraucher

18.04.2007

Derzeit ist in Bayern der Anbau von 9,7 Hektar mit gentechnisch verändertem Mais der Sorte Mon 810 im Standortregister des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) angemeldet. Davon befinden sich 6,5 Hektar Mais im Landkreis Kitzingen, und zwar in Westheim, Obernbreit, Haidt und Schwarzenau.

Zusätzlich hat Monsanto die Freisetzung von neuen gentechnisch veränderten Maissorten mit Insektenresistenz und zusätzlicher Herbizidresistenz in Düllstadt beantragt. Der Bund Naturschutz lehnt den Anbau und die geplante neue Freisetzung aufgrund der ungeklärten Risiken ab. Ein regionales Bündnis, in dem der BN federführend mitwirkt, ruft zur Demonstration und Protestkundgebung am 21.4., 11.00 Uhr in Kitzingen auf.

 

Die gentechnikfreie Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion sowie die Wahlfreiheit für Landwirte und Verbraucher werden nicht mehr aufrechtzuerhalten sein, sollten gentechnisch veränderte Pflanzen erst einmal im größeren Stil zum Einsatz kommen. Die Politik ist daher gefordert, so der BN, das Recht auf gentechnikfreie Erzeugung über die EU einzufordern und eine entsprechende politische Willenserklärung abzugeben.

Über die Ausgestaltung von Abstandsregelungen im deutschen Gentechnikgesetz wäre es der in Bayern regierenden CSU, die auch den Bundeslandwirtschaftsminister stellt, möglich, gentechnikfreie Regionen zu sichern, statt sich vor klaren Aussagen zu drücken.

 

Gentechnik im Nahrungsmittelbereich wird nicht benötigt

 

Der Bund Naturschutz weist daraufhin, dass sowohl die genehmigten genmanipulierten Bt-Mais Sorten als auch der neue Freisetzungsversuch mit insekten- und herbizidresistentem Mais kein Fortschritt in Bezug auf die Verbesserung der „guten landwirtschaftlichen Praxis“ sind, sondern das Gegenteil bedeuten würden. Die gute fachliche Praxis bedeutet, alle umweltverträglichen Maßnahmen zu nutzen, die zur Verhinderung eines Schädlingsbefalls zur Verfügung stehen. Vorbeugen ist die umweltverträglichste Methode, um den Maiszünsler und auch den Maiswurzelbohrer, einen Maisschädling, der in Bayern gar nicht auftritt, zu bekämpfen. Insektizide müssen nicht gespritzt werden, wenn einfache Regeln des Ackerbaus, wie Kleinhäckseln der Maisstoppeln oder tiefes Unterpflügen, angewendet werden. Der gentechnisch hergestellte Mais, der selbst ein Gift gegen den Maiszünsler, eine den Mais schädigende Schmetterlingsart bildet, entspricht deshalb einer völlig unnötigen Risikotechnologie, die die Landwirte in Abhängigkeit von den Gentechnikkonzernen, die das Saatgut teuer vertreiben wollen, bringt.

 

Ein neues Problem  würde bei der Einführung von herbizidtoleranten genmanipulierten Maissorten durch den dann drohenden vermehrten Einsatz von Totalherbiziden entstehen. Erfahrungen aus USA belegen, dass der Herbizideinsatz nicht wie angekündigt sinkt, sondern schon wenige Jahre nach Einführung der gentechnisch veränderten Pflanzen stark angestiegen ist, u.a., weil sich innerhalb kurzer Zeit herbizidresistente Unkrautarten entwickelt haben.

 

 

„Viel Lärm um gar nichts“

 

Trotz 20 Jahren Forschung und 10 Jahren Anbau von Gentechnikpflanzen in hauptsächlich 5 Staaten haben über 99% aller angebauten Gentechpflanzen nur 2 neue Eigenschaften: Herbizidtoleranz und Giftwirkung gegen Insekten.. Pflanzen, die ohne Wasser wachsen können, bleiben Phantasiegebilde, die Gentechnik hat hierfür genauso wenig erfolgreiche Konzepte wie gegen den Hunger in der Welt, allen immer wieder geäußerten Behauptungen zum Trotz. Hochertragspflanzen werden heute sehr gut mit modernen risikofreien konventionellen Methoden der Pflanzenzüchtung entwickelt, die die enorme genetische Vielfalt der bereits existierenden Sorten nutzt.

 

 

Risiken erheblich

 

Der Bund Naturschutz spricht sich gegen den Anbau von genmanipuliertem Mais aus, weil

 

  • die gentechnische Veränderung kein gezielter Prozess ist, wie immer wieder behauptet wird. Die neuen Genkonstrukte werden nach dem Zufallsprinzip eingebaut. Unerwartete Veränderungen der Genaktivität und unwägbare Effekte auf den pflanzlichen Stoffwechsel können damit verbunden sein. Zudem fehlen Langzeitfütterungsversuche über mehrere Generationen. Neue Eiweiße können auch zu allergenen Wirkungen führen.

 

  • das von den genmanipulierten Maispflanzen gebildete Gift aus dem Bakterium Bacillus thuringiensis auch andere Schmetterlingsarten (z.B. Pfauenauge und Schwalbenschwanz) schädigen kann, möglicherweise auch Nützlinge, Bodenlebewesen und Bienen, die den Pollen für die Aufzucht der Jungbienen sammeln und einlagern.

 

  • die konstante Bildung eines insektiziden Wirkstoffes in allen Pflanzenteilen über die ganze Vegetationsperiode dem Schadschwellenprinzip widerspricht, wonach Insektizide nur bei Überschreiten der Schadschwelle einzusetzen sind.

 

  • der Pollen vom Wind und Insekten verbreitet wird und den Fortbestand der gentechnikfreien konventionellen Landwirtschaft und den Ökolandbau bedroht, nicht nur beim Anbau, sondern auch bei der Ernte, dem Transport, der Lagerung und Weiterverarbeitung.

 

 

Für Rückfragen:


Marion Ruppaner,
Agrarreferentin,

Bund Naturschutz, Landesfachgeschäftsstelle, 0911 81878 -20,

marion.ruppaner@bund-naturschutz.de

 

 

 

Anlage 1:

 

Zusammenfassung der Einwendungsgründe des BN im Genehmigungsverfahren zur Freisetzung der gentechnisch veränderten Maishybriden MON89034 x MON88017 und MON89034 x NK603 sowie deren Elternlinien MON89034, MON88017 und NK603 der Firma Monsanto Agrar Deutschland GmbH auf dem Standort Schwarzach, Ortsteil Düllstadt, Landkreis Kitzingen, sowie weiteren Standorten in Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt

 

 

Auf 2000 Quadratmetern soll 2007 genveränderter Mais auf 2000 Quadratmetern auf dem Standort Schwarzach, Ortsteil Düllstadt sowie auf weiteren Standorten bundesweit wachsen. In Düllstadt sind es 16.000 – 20.000 transgene Maispflanzen

 

Gegen den Antrag der Firma Monsanto Agrar Deutschland GmbH auf Freisetzung gentechnisch veränderter Maishybriden und deren Elternlinien in Schwarzach-Düllstadt und weiteren Orten erhebt der BN  Einwendung aus nachfolgenden Gründen:

Formfehler: vereinfachtes Verfahren nicht mehr zulässig

Die Firma Monsanto beantragt die Freisetzung der genannten transgenen Maishybriden und Elternlinien im vereinfachten Verfahren auf Grundlage der Entscheidung 94/730/EG der EU-Kommission. Mit Ablauf des 31. 12. 2006 ist jedoch nach § 41 Abs. 7 GenTG die Erteilung einer entsprechenden Genehmigung nicht mehr möglich, da die bis zu diesem Datum zu verabschiedende Verordnung zum vereinfachten Verfahren (nach § 14 Abs. 4 GenTG) nicht vorliegt.

 

Unzureichende Sicherheitsvorkehrungen

Die Genehmigungsvoraussetzungen nach § 16 GenTG sind nicht gegeben, da eine Genehmigung zur Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) unter anderem nur erteilt werden darf, wenn alle nach dem Stand der Wissenschaft und Technik erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden und schädliche Einwirkungen auf die in § 1 Nr. 1 GenTG bezeichneten Rechtsgüter (Leben und Gesundheit von Menschen sowie die Umwelt in ihrem Wirkungsgefüge, Tiere, Pflanzen etc.) nicht zu erwarten sind. Diese Voraussetzungen sind jedoch nicht erfüllt.

 

1. Hohe Giftkonzentrationen im gentechnisch veränderten Mais überschreiten die nach dem Pflanzenschutzgesetz maximal zulässige Giftmenge um ein Vielfaches

In den transgenen Maislinien werden hohe Toxinmengen gebildet, denen zahlreiche Nichtzielorganismen ausgesetzt werden. Die in den transgenen Pflanzen pro Hektar gebildeten Toxinmengen überschreiten die beim Einsatz des zugelassenen Bt-Spritzmittels maximal zulässigen Toxinmengen pro Hektar um ein Vielfaches. Im Pollen der Maislinien MON89034 und MON88017 werden die Schmetterlings-toxischen Cry1A.105 und Cry2Ab2 Proteine in vergleichbaren, teilweise sogar in erheblich höheren Mengen gebildet als in der Maislinie MON810, die aufgrund ihrer negativen Effekte auf Schmetterlinge in Ungarn verboten wurde. 

 

2 . Hohe Giftkonzentrationen im gentechnisch veränderten Mais
widersprechen der „guten fachlichen Praxis“

Der Anbau von Pflanzen, die unabhängig vom Schädlingsbefall in hohem Maße Toxine produzieren, widerspricht dem Schadschwellenprinzip. Dies gilt in ganz besonderem Maße für die Maislinie MON88017 und ihre Hybriden, die gegen den Maiswurzelbohrer resistent sein sollen. Dieser Schädling ist in Deutschland bisher nicht aufgetreten, eine rein prophylaktische Erprobung dieser Maispflanzen ist deshalb durch nichts gerechtfertigt.

 

3. Hohe Giftkonzentrationen im gentechnisch veränderten Mais
können u. a. Schmetterlinge , Bienen und das Bodenleben schädigen

Die in der Maislinie MON89034 gebildeten Bt-Toxine richten sich gegen Maiszünsler, können aber, ähnlich wie das im MON810 Mais gebildete Cry1Ab Toxin, auch auf andere Organismen wirken. Nichtzielorganismen wie Schmetterlinge (z. B. Tagpfauenauge, Schwalbenschwanz), Nützlinge und Bodenlebewesen sind durch Pollen und anderes Pflanzenmaterial gefährdet. Daten zu additiven oder gar synergistischen Wirkungen der Toxine, von denen bis zu drei in einer Pflanze gebildet werden, fehlen. Auf mögliche Effekte auf Bienen wird nicht eingegangen.

 

4. Vorsorgeprinzip nicht eingehalten

Eine 3 m breite Mantelsaat und eine 50 m breite Isolationszone sind nicht ausreichend, um die Einkreuzung in benachbarte Maisbestände von Landwirten, Gartenbaubetrieben und Privatpersonen zu verhindern. Hinreichende Vorkehrungen gegen die Ausbreitung transgenen Materials durch Tiere sind aus dem Antrag nicht ersichtlich

 

5. Weitere  Umweltbelastung vorprogrammiert

Zahlreiche Studien belegen, dass der Anbau herbizidresistenter Pflanzen die Umwelt belastet: Der Herbizideinsatz wird erheblich gesteigert, herbizidresistente Unkrautarten treten vermehrt auf (mehr als 12 gegen Glyphosat resistente Arten sind bekannt), die Artenvielfalt (Wildpflanzen, Insekten, Vögel etc) wird reduziert, die Herbizide zeigen toxische Effekte auf Tiere (z. B. Amphibien) und Mikroorganismen und belasten Boden und Wasser.

 

6. Risikobewertung in Bezug auf gesundheitliche Auswirkungen
unzulänglich

 Die Daten zu gesundheitlichen Effekten der transgenen Pflanzen, wie auch zu möglichen synergistischen Effekten der verschiedenen Bt-Toxine sowie zur Herbizidanwendung, sind unzureichend, Langzeituntersuchungen wurden nicht durchgeführt. Ein schlichter Vergleich mit bekannten Proteinen ist nicht geeignet, eine Allergenität oder Toxizität auszuschließen, zumal das verwandte Cry1Ac Protein Immunreaktionen bei Mäusen auslösen kann. Fütterungsstudien mit der Maislinie MON863, die auch das in der Maislinie MON88017 gebildete Cry3Bb1 enthält, ergaben negative Effekte auf die Gesundheit der Versuchstiere, sodass MON863 nicht als sicher gelten kann. Der verwendete e35S CaMV Promotor steht im Verdacht, Rekombination und genetische Instabilität zu begünstigen, er ist in menschlichen Zellen aktiv – auf diese Problematik wird im Antrag nicht eingegangen.

 

7. Schutzgebiete beeinträchtigt

 Am Standort Schwarzach, Gemarkung Düllstadt, Landkreis Kitzingen sollen die genannten Hybride, deren Elternlinien sowie die Maishybride MON810 x NK603 freigesetzt werden, zu den Risiken der vorgenannten Maislinien kommen noch die des Anbaus von MON810 Mais, der in Österreich und Ungarn aufgrund gesundheitlicher und ökologischer Risiken verboten ist. FFH- und Vogelschutzgebiete sind durch den Eintrag von Bt-Toxin enthaltendem Maismaterial (z. B. Pollen) und des Herbizids Roundup gefährdet, mobile Tierarten, die auf die Freisetzungsflächen gelangen, sind den toxischen Wirkungen der Bt-Proteine und des Herbizids ausgesetzt. Ist eine erhebliche Beeinträchtigung der Schutzgebiete möglich, sind die anerkannten Naturschutzverbände im Verfahren zu beteiligen,

 

Die beantragte Freisetzung der Maishybriden MON89034 x MON88017 und MON89034 x NK603, deren Elternlinien MON89034, MON88017 und NK603 sowie der Hybride MON810 x NK603 ist unserer Ansicht nach aus den genannten Gründen nicht genehmigungsfähig.

 

 

 

 

Anlage 2

 

Demoaufruf:

Unterstützerverbände:   Bund   Naturschutz in Bayern e.V., Landesvereinigung für den ökologischen Landbau,   Naturland,   Bioland, Biokreis,  DEMETER Bayern,  Imker-Kreisverband Kitzingen,

Landesbund für Vogelschutz, Katholische Landjugendbewegung Kitzingen

 

 

Unterstützende Parteien: Bündnis 90 / Die Grünen,  ödp,  SPD

 

 

Traktorsternfahrt und Kundgebung

für eine Landwirtschaft

 ohne Gentechnikrisiko

 

Samstag, 21. April 2007, Platz der Partnerstädte

in Kitzingen ( neben dem Landratsamt )

 

 

 

10.30 Uhr:          Start der Traktoren an den geplanten Genmais-Feldern in Westheim, Schwarzenau und Obernbreit

 

11.00 Uhr:          Kundgebung am Platz der Partnerstädte 

Begrüßung: Manfred Engelhardt, BN Kreisvorsitzender, Günter Stadelmann, Biolandwirt

Kurzansprachen:

 Karin Radermacher, MdL, SPD

 Otto Hünnerkopf, MdL, CSU

 Simone Tolle, MdL, Bündnis 90/die Grünen

 Jens Pauluhn, Kreisvorsitzender ödp Kitzingen

 

Sebastian Schönauer, stellv. Landesvorsitzender des BN   

Josef Wetzstein, Vorsitzender Bioland Bayern

Peter Maske, 1. Vorsitzender Bezirksimkerverband

Angela Kaiser, Kaisermühle, Gänheim

 

 

 

 

V.i.S.d.P.: Manfred Engelhardt, Riemenschneiderstra