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Waldbäume müssen ohne Zaun aufwachsen können

BN und ÖJV befürworten Jagdrechtsänderung in Bayern

28.03.2007

Durch die Föderalismusreform hat das Land Bayern die Möglichkeit erhalten, das Bayrische Jagdgesetz umfassend zu reformieren und an die sich ändernden Anforderungen z.B. durch Klimawandel und Borkenkäfer anzupassen. Zwar wurde der Grundsatz Wald vor Wild bereits in das bayrische Waldgesetz aufgenommen, aber große Defizite bestehen allerdings noch in der Umsetzung dieses Grundsatzes, wie das aktuelle Vegetationsgutachten belegt. Mit einem novellierten Jagdrecht könnten die Voraussetzungen für die Jäger zur Anpassung vielerorts überhöhter Wildbestände an ein waldverträgliches Maß deutlich verbessert werden. Der Bund Naturschutz (BN) und der Ökologische Jagdverein (ÖJV) appellieren deshalb an die Staatsregierung den Kompetenzzuwachs aus der Föderalismusreform für Verbesserungen in Bayerns Wälder zu nutzen.

 

Millionenschwere Schäden für Waldbesitzer

Das aktuelle Vegetationsgutachten belegt, dass die Verbissschäden an jungen Waldbäumen durch Rehe in vielen Regionen Bayerns auf ein erschreckend hohes Niveau gestiegen sind. Dies zeigt, dass der Grundsatz „Wald vor Wild“ noch erst Wirklichkeit werden muss. Der Grundsatz „Wald vor Wild“ besagt, dass alle heimischen Baumarten im wesentlichen ohne besondere Schutzmaßnahmen aufwachsen können müssen.

 

In über 70% aller Hegegemeinschaften Bayerns ist die Verbissbelastung nicht tragbar, überhöhte Reh- und Rotwildbestände fressen immer mehr die nachwachsenden Bäumchen auf. Die Waldwirtschaft wird nach wie vor untragbar beeinträchtigt. Durch die immensen Verbissschäden werden Naturverjüngungen und hohe Investitionen in nachwachsende Mischwälder zunichte gemacht. Nach einer vorsichtigen Schätzung müssen die Waldbesitzer in Bayern Jahr für Jahr Verbissschäden und Mehrkosten für Schutzmaßnahmen durch Schalenwild in zweistelliger Millionenhöhe hinnehmen, deutschlandweit sind dies etwa 250 Millionen Euro. Für jeden Hektar Wald errechnen sich daraus Schäden, Kosten und Mehraufwendungen von 25 Euro pro Jahr. Die ist höher als der Gewinn mancher Forstbetriebe.

 

Der BN und der ÖJV appellieren deshalb an die Berufsvertretungen der Waldbesitzer, den Bauernverband und Waldbesitzerverband, eine umfassende Reform des Bayrischen Jagdgesetzes zu unterstützen.

 

 

BN und ÖJV für verbesserte Umsetzung des Grundsatzes Wald vor Wild

Nach Ansicht des BN und ÖJV sollen die Rechte der Eigentümer durch eine Jagdrechtsreform gestärkt werden. Damit stabile Mischwälder entstehen können, müssen alle standortangepassten und standortheimischen Baumarten ohne Schutzmaßnahmen aufwachsen können. Als zentrales Instrument soll das Vegetationsgutachten gestärkt und ausgebaut werden. Um die Verbissbelastung im konkreten Einzelfall revierweise einschätzen zu können, müssen ergänzend zum Vegetationsgutachten gutachterliche Aussagen der Forstbehörden zur Verbissbelastung und zur Abschusshöhe für jedes Jagdrevier gemacht werden. Als Grundlage dazu dienen die Vegetationsentwicklung in Weiserzäunen und Transektaufnahmen.

 

Die Fütterung von Schalenwild soll verboten werden. Nur beim Rotwild im Hochgebirge sind in besonderen Einzelfällen Ausnahmen möglich.

 

Der Ausgleich von Wildschaden soll einfach und angemessen geregelt werden.

 

Die Jagdzeiten sollen für alle Schalenwildarten vom 1. September bis 31. Januar ohne Trennung nach Alter und Geschlecht vereinheitlicht werden, Weitere Jagdzeiten für Schalenwild müssen so flexibel gewählt werden, dass der notwendige Abschuss erfüllt werden kann. Die Durchführung von Bewegungsjagden mit Hunden und Treibern soll erleichtert werden.

 

Gerade die aktuell bekannt gewordenen Reformvorschläge des Bundesjagdverbandes lassen für eine Novelle des Bundesjagdgesetzes das Schlimmste befürchten. Umso notwendiger ist deshalb ein eigenes Bayerisches Jagdgesetz!