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BN und Bio-Ring testen Maissaatgut im Allgäu

Saatguterzeuger müssen Gentechnikfreiheit sicherstellen: Start der Aktion „Wir prüfen nach“

05.05.2011

Im Frühjahr 2010 mussten in Bayern ca. 950ha Felder mit großem Schaden für die betroffenen Landwirte wieder umgebrochen werden, da das dort ausgebrachte Maissaatgut mit gentechnisch veränderten Bestandteilen kontaminiert waren. Auch dieses Jahr wurde bei staatlichen Tests schon wieder verunreinigtes Saatgut bei 7% der Proben festgestellt. Im Frühjahr 2011 testeten BN und Bio-Ring Maissaatgut im Allgäu, das 2010 von der Kontamination besonders betroffen war. Bei keiner Probe wurden gentechnische Veränderungen gefunden.
„Um zukünftig Schäden für Umwelt und Landwirtschaft zu vermeiden, muss das Verursacherprinzip strikt  angewandt werden. Die Saatgutfirmen müssen für Schäden und Kosten die volle Haftung übernehmen“, betont Richard Mergner, BN-Landesbeauftragter. „Von der Politik in Berlin und München fordern wir zugleich, dass die Nulltoleranz für gentechnische Verunreinigungen bei Saatgut auch in Zukunft auf europäischer Ebene nicht aufgeweicht wird.“

Die Aktion, die vom Bio-Ring Allgäu, vom Bund Naturschutz und den Landwirten gemeinsam finanziert wurde, startete Ende April. Fünf Landwirte aus dem Unterallgäu und zwei aus dem Ostallgäu waren bereit mitzumachen. Bio-Ring Geschäftsführerin Christine Räder beprobte das Maissaatgut vorschriftsmäßig. Jeweils ein Kilo wurde an ein Berliner Labor geschickt, ein weiteres Kilo behielt der Landwirt als Rückstellmuster. Insgesamt neun Maissorten wurden eingeschickt, nämlich von der Firma AGA Saat die Sorten Amelior und Rebecca, von KWS die Sorten Gavotte und Fernadez, von HSV die Sorte LG32.34, von Avanta die Sorte Jessy, von Euralis die Sorte ES Paroli, von RAGT die Sorte Sphinx und von Caussade die Sorte Herkuli CS.
Bei keiner Probe wurden gentechnisch veränderte Bestandteile (GVO) gefunden.

Nachdem Mitte März im Bundesrat ein Antrag, die bisherige Nulltoleranz für die gentechnische Kontamination von Saatgut durch eine „technische Lösung“ zu ersetzen, mehrheitlich abgelehnt wurde, sind nun politische Lösungen gefragt, die das Verursacherprinzip sicherstellen.

BN und Bio-Ring fordern von Bayern und der Bundesregierung Regelungen für Saatgut, die die Gentechnikfreiheit und Reinhaltung von Saatgut auch wirklich sicherstellen. Insbesondere müssen diejenigen vor Schaden bewahrt werden, die gentechnikfrei arbeiten wollen, wie z.B. der Ökologische Landbau.

1. Verpflichtende Tests: Wer Saatgut in Verkehr bringt, muss dokumentieren, dass das Saatgut getestet wurde und keine GVO enthält. Diese Testergebnisse müssen den Behörden mitgeteilt und allen Nutzern zugänglich gemacht werden. Wenn eine Probe GVO-Bestandteile enthält, darf Saatgut der getesteten Partie nicht in Verkehr gebracht werden.

2. Zur Überprüfung müssen die für die Saatgutkontrolle zuständigen Behörden wie bisher Stichproben durchführen. Wenn in einer Nachprobe GVO festgestellt werden, muss das Saatgut vollständig vom Markt genommen werden bzw. eventuell getätigte Aussaaten vernichtet werden.

3. Die Saatgutkontrolle muss rechtzeitig vor der Aussaat abgeschlossen sein, ihre Ergebnisse müssen unverzüglich und vor der Aussaat veröffentlicht werden.

4. Alle durch GVO-Einkreuzungen gefährdeten Kulturen müssen getestet werden.

5. Für Schäden durch Saatgut, das aus dem Verkehr genommen werden muss, ist nach dem Verursacherprinzip zu haften.

6. Die Analysekosten zur Aufrechterhaltung der Null-Kontamination in gentechnikfreiem Saatgut sollen diejenigen tragen, die Zulassungen für GVO beantragen bzw. Freisetzungsversuche durchführen (Verursacherprinzip).

Für Rückfragen:

Christine Räder, Bio-Ring Allgäu und BN-Kreisgruppe Kaufbeuren-Ostallgäu, Tel: 0831 22790, info@bioring-allgaeu.de oder 08341-12250, bn-kg-oal@gmx.de

Thomas Frey, BN-Regionalreferent für Schwaben, Tel: 089-548298-64 oder 0160-95501313, thomas.frey@bund-naturschutz.de

(Bildunterschrift: v. links: Landwirt Josef Frey, Fritz Bichler und Christine Räder ziehen Proben vom Maissaatgut)