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Kreislaufwirtschaft: Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlamm – BN klagt auf klimafreundliche Lösungen

Gemeinsame Erklärung zu Phosphor-Rückgewinnung von Bundesministerien und dreizehn Bundesländern, darunter Bayern. BN sieht Handlungsbedarf – Beschränkung auf Klärschlamm-Monoverbrennung ist keine Lösung. Klage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigungen für Bau und Betrieb von Klärschlamm-Monoverbrennungsanlagen in Straubing und Gersthofen.

06.09.2024

Ab 2029 gilt für große und ab 2032 für mittlere Kläranlagen die Pflicht, aus Klärschlamm wertvollen Phosphor rückzugewinnen. Derzeit werden dazu verschiedene Verfahren entwickelt. Doch Bayern favorisiert die Klärschlamm-Monoverbrennung als alleinige Lösung, obwohl dafür weder Nachweise zur Phosphorverwertung noch Energie- und Klimabilanzen vorliegen. Und für die Gewinnung des Phosphors aus der Asche gibt es nach wie vor keine großtechnische Anlage im Regelbetrieb. Schiebt sich die erhoffte Verwertung auf, entstehen bundesweit neue Aschedeponien.


„Dabei gibt es innovative, nachhaltige und umweltschonende Ansätze im Klärprozess, die auf eine verbesserte Kreislaufwirtschaft bei optimierter Treibhausgasbilanz fokussieren“, erklärt Waltraud Galaske, Sprecherin des BN-Landesarbeitskreises Abfall. „Die bayerischen Fachbehörden sollten die Forschung und Entwicklung dazu verstärkt fördern. Und sie sollten die Kommunen und Kläranlagenbetreiber zu den umweltschonenden Verfahren beraten, statt immer nur zentrale Monoverbrennungsanlagen im Wirbelschichtverfahren zu empfehlen.“


Gegen die Anlage in Straubing konnte der BN vor Gericht bereits einen Erfolg erreichen, das Klageverfahren in Gersthofen läuft noch. „Aber auch hier sieht die erteilte Genehmigung keine Phosphorrückgewinnung vor, obwohl diese in der Klärschlammverordnung vorgeschrieben ist“, moniert Johannes Enzler, BN-Kreisvorsitzender Augsburg. „Auch wird nicht, wie vorgeschrieben, die beste verfügbare Technik eingesetzt, um den niedrigst möglichen Schadstoffausstoß zu garantieren – und die Überwachung von Furanen und dioxinähnlichen chemischen Verbindungen ist unzureichend.“ In den Antragsunterlagen für die Monoverbrennung im Wirbelschichtverfahren fehlt eine umfassende Alternativenprüfung, Klimarelevanz und Energienutzung werden nicht dargestellt und das Kohlendioxid aus dem Klärschlamm wird durch die Verbrennung vollständig freigesetzt.


Der Sprecher des BN-Landesarbeitskreises Wasser, Peter Hirmer, ergänzt: „Insbesondere die Belastung von Böden und Gewässern mit dem hochgiftigen Quecksilber ist höher als im Genehmigungsverfahren ermittelt. Auch kleine Eintragsmengen summieren sich! Aber der Ausschluss von Schadstoffen im Abwasser wird durch das Versprechen der einfachen Verbrennung von schadstoffbelasteten Klärschlämmen hintertrieben.“


„Wir müssen in Bayern jetzt die Weichen stellen für eine nachhaltige Behandlung und Verwertung von Klärschlamm. Wichtig sind dabei eine echte Klimaneutralität und geschlossene Kreisläufe“, so der Landesbeauftragte des BUND Naturschutz, Martin Geilhufe. „Und wir müssen die Schadstoffbelastung für Anwohner und Umwelt so gering wie nur irgendwie möglich halten. Mit dem derzeitigen Bau von Verbrennungsanlagen in ganz Bayern können diese Ziele nicht erreicht werden. Wenn die Anlagen erst einmal gebaut sind ist es zu spät, um auf nachhaltigere Verfahren umzustellen.“