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BUND Naturschutz erwartet rechtlich verbindliches Aus für 3. Startbahn

Koalitionsverhandlungen zwischen CSU und Freie Wähler behandeln heute das Thema Verkehr

29.10.2018

Anlässlich der heutigen Verhandlung des Themas „Verkehr“ in den Koalitionsverhandlungen zwischen CSU und Freien Wählern (FW) appelliert der BUND Naturschutz in Bayern e.V. (BN) an die Verhandlungsführer:

„Wenn es CSU und FW ernst meinen mit dem Bekenntnis für mehr Umwelt- und Klimaschutz sowie mehr Bürgernähe, dann müssen sie sich auch jetzt dazu bekennen, die 3. Startbahn endgültig zu beerdigen, nicht erst in 5 Jahren.“ appelliert Dr. Christine Margraf, stellvertretende Landesbeauftragte des BN.

Beim Parteitag der Freien Wähler am Wochenende hatte Partei- und Fraktionschef Hubert Aiwanger mehrfach betont, dass die Freien Wähler den Wahlauftrag annehmen und Umwelt- und Klimaschutz neben den sozialen Themen als zentrale Themen sehen. Auch sei es ein besonderes Kennzeichen der Freien Wähler, das Ohr am Wähler zu haben und Bürgernähe zu praktizieren.

Die 3. Start- und Landebahn am Flughafen München ist weder nötig noch mit Klima-, Umwelt- und Naturschutz und schon gar nicht mit dem Schutz der Menschen vereinbar. Die BürgerInnen einer ganzen Region wollen sie nicht und Bayern braucht sie nicht! Zahlreiche Umfragen zeigen dies: der Ausgang des Münchner Bürgerentscheides gegen die 3. Bahn, die 82.000 Petitionen an den Bayerischen Landtag (die mit der Mehrheit der CSU abgelehnt worden waren) und inzwischen mehr als 80 Bürgerinitiativen, Umwelt- und kirchliche Gruppen  in mehr als 10 Landkreisen.

Die Freien Wähler (FW) haben es in der Hand, ihrem Anspruch gerecht zu werden und die 3. Startbahn endgültig aufzugeben.

Notwendige Schritte zum endgültigen Aus der 3. Startbahn:

  • Die Staatsregierung beschließt, dass die FMG bei der Regierung von Oberbayern (Genehmigungsbehörde) den endgültigen Verzicht auf die 3. Startbahn erklärt und eine Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses in Bezug auf die 3. Startbahn nach Art. 77 Verwaltungsverfahrensgesetz beantragen soll.
  • Hierzu stellt die Bayerische Staatsregierung als Mehrheitseignerin (51%) der Flughafen München Gesellschaft (FMG) bei der Gesellschafterversammlung den Antrag.
  • Falls der Antrag einstimmig beschlossen werden muss, müssen auch der Bund (26%) und die Stadt München (23%) zustimmen. Der Bund mit CSU-Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer wird sich kaum gegen ein Votum der CSU stellen. Ebenso die Stadt München, die sich noch an den Bürgerentscheid der Münchner Bevölkerung gegen eine 3. Startbahn gebunden fühlt und seit Jahren dafür steht, dass nicht mit dem Bau begonnen werden kann.
  • Nach Beschluss der Gesellschafterversammlung beantragt die FMG bei der Regierung von Oberbayern die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses.

Parallel dazu ändert die Bayerische Staatsregierung das Bayerische Landesentwicklungsprogramm und streicht in Punkt 4.5.1. (Verkehrsflughafen München) das Ziel  „Für den Verkehrsflughafen München ist eine dritte Start- und Landebahn mit den erforderlichen Funktionsflächen zu errichten“ ersatzlos.

Zum Argument, dass die FMG dann doch einfach die 3. Startbahn wieder neu beantragen könne: ein neuer Antrag müsste erst von der Gesellschafterversammlung beschlossen werden – und könnte damit ebenfalls von CSU und FW verhindert werden. Ein neuer Antrag würde zudem erst einmal umfangreiche neue Gutachten erfordern und zwar in allen Bereichen. Dabei liegen in vielen anderen Bereichen andere Voraussetzungen vor, die eine Genehmigung deutlich unwahrscheinlicher machen würden: Die Stellung des Klimaschutzes in den Prüfungen ist inzwischen verbessert; aktuelle Gutachten zum Bedarf müssten alle neuen Entwicklungen berücksichtigen, ein Bedarf wäre nicht zu prognostizieren; die neuen Erkenntnisse zur Schädlichkeit des Fluglärms wären zu berücksichtigen, ggf. sogar schärfere Grenzwerte im Fluglärmgesetz, dessen Änderung derzeit verhandelt wird; ebenso müssten neue Erkenntnisse zur Belastung mit und zur Gesundheitsschädlichkeit von Fein- und Ultrafeinstaub berücksichtigt werden; zum Naturschutz wären aktuelle Kartierungen und eine komplette Neubewertung der Eingriffe nötig.

Ein derzeit im Gespräch befindliches Moratorium für 5 Jahre würde dagegen bedeuten:

  • dass über der Region weiterhin das Damoklesschwert einer 3. Startbahn hängen würde und z.B. auch die Beeinträchtigung von kommunalen Planungen weitere 5 Jahre unverändert vorhanden wäre.
  • Übereinstimmung mit dem Zeitplan der Lufthansa, die 2 Tage vor der Landtagswahl verkündet hatte, dass sie die 3. Startbahn erst Ende 2030 brauchen würde.
  • De facto keinerlei Änderung der aktuellen Situation – denn die 3. Startbahn kann auch jetzt nicht gebaut werden: es gibt keine Zustimmung der Stadt München zu einem Baubeginn ohne einen neuen Bürgerentscheid in München, für den die Stadt München aber seit Jahren keinen Anlass (etwa dauerhaft stark steigende Flugbewegungen) sieht und ein Anlass auf absehbare Zeit nicht zu erwarten ist.


Der Planfeststellungsbeschluss ist derzeit bis 2025 (10 Jahre nach Abschluss der Gerichtsverfahren) gültig und kann auf Antrag der FMG weitere 5 Jahre verlängert werden, also bis 2030 (§ 9 Luftverkehrsgesetz).
Ein Moratorium 5 Jahre ändert also nichts an der weiterhin bestehenden Gültigkeit des Planfeststellungsbeschlusses am Ende der neuen Legislaturperiode in 5 Jahren.

Für Rückfragen:

Dr. Christine Margraf, BUND Naturschutz Landesfachgeschäftsstelle München, 089/548298-89, christine.margraf@bund-naturschutz.de

Anlagen: siehe pdf-Datei

Anlage 1: Hintergrund zu den rechtlichen Grundlagen
Anlage 2: Realität und Prognosen der Flugbewegungen am Flughafen München