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Tiere und Pflanzen

Bund Naturschutz weist Vorwürfe von Bundestagsvizepräsidentein Kastner zurück

Umsetzung europäischen Naturschutzrechtes darf sich nicht auf politische Sonntagsreden beschränken

17.12.2007

Als plumpe Stimmungsmache weist der Bund Naturschutz (BN) den gegen ihn von der Bundestagsvizepräsidentin Susanne Kastner öffentlich erhobenen Vorwurf , er sei verantwortlich für die vor kurzem in verschiedenen Zeitungen veröffentlichte Absage der Rotapark – Investoren und damit für das Scheitern eine Folgenutzungskonzeptes für das ehemalige Bundeswehrgelände zurück.

 

Der Landesvorsitzende des BN, Prof. Hubert Weiger stellt dazu fest:

Der Bund Naturschutz hat sich bei diesem Projekt lediglich im Rahmen seines satzungsgemäßen Auftrages für die Erhaltung eines europarechtlich besonders geschützten Lebensraumkomplexes, für die Umsetzung des Bundesnaturschutzgesetzes sowie des Ausführungsgesetzes zur Biodiversitätskonvention eingesetzt.

Beide Gesetze sind auch von Frau Kastner als Abgeordnete im Deutschen Bundestag mit beschlossen worden!

 

Diese Gesetze verpflichten nicht nur den Bund Naturschutz, sondern alle politisch Verantwortlichen, solch unersetzliche Lebensräume für die Zukunft in ihrem Bestand zu sichern.

Wenn Frau Kastner dieses Engagement des BN für die Einhaltung geltenden Rechtes zum Anlass für eine derart massive öffentliche Schelte nimmt, geschieht dies im Widerspruch zu geltendem Recht.

Man müsste von einer Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages wohl erwarten können, dass sie sich auch selbst aktiv für den Vollzug gesetzlicher Vorgaben und Verpflichtungen engagiert und nicht diejenigen öffentlich attakiert, die genau dies vor Ort tun.

 

Es ist unzweifelhaft Aufgabe des Bundes und der Bundesregierung, sich im Rahmen vorsorgender Arbeitsmarktpolitik rechtzeitig um Ersatz und Alternativen zu kümmern, wenn durch die Schließung militärischer Einrichtungen Arbeitsplätze verloren gehen.

Sie drücken sich um ihre Verantwortung, wenn sie hier Kommunalpolitiker alleine lassen, die dann nach jedem Strohhalm greifen, dabei aber den damit verbundenen Eingriffen in wertvolle Landschaftsbereiche zu wenig Beachtung schenken.

 

 

 

Die von Frau Kastner gegen den Bund Naturschutz erhobenen Vorwürfe helfen weder den bedrohten Tierarten noch den Menschen vor Ort!

Der Bund Naturschutz appelliert deshalb an den Deutschen Bundestag und an die Bundesregierung , für Ebern ein auch unter ökologischen Gesichtspunkten tragfähiges Nachnutzungskonzept zu entwickeln.

Die für Ebern ohnehin bevorstehende europaweite Ausschreibung sollte dabei so offen gestaltet werden, dass die bestmögliche Alternative zum Zug kommen kann.

 

Der Bund Naturschutz appelliert an den Deutschen Bundestag und an die Bundesregierung aber auch,  Konsequenzen aus diesem Fall zu ziehen  und ein solches Konzept künftig schon vor der Schließung militärischer Standorte vorzulegen.

Es gibt genügend Beispiele für gelungene Konversionen in Deutschland !

Der BN fordert deshalb die Bundestagsvizepräsidentin auf, sich persönlich dafür zu engagieren, das so etwas auch in Ebern auf ökologisch verträglich Weise

möglich wird.

Gerade von ihr darf wohl mit Recht erwartet werden, dass sich der Einsatz für die Erhaltung der Schöpfung nicht auf politische Sonntagsreden beschränkt.!