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Tiere und Pflanzen

EuGH-Urteil stärkt Rechte von Verbrauchern und Imkern vor Gentechnik-Verunreinigungen im Honig

BN fordert klare Positionierung und konkrete Maßnahmen von Ministerpräsident Horst Seehofer für ein gentechnikfreies Bayern

07.09.2011

Der Bund Naturschutz begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH), das Imkern Recht auf Schadenersatz einräumt, wenn ihr Honig mit Pollen des gentechnisch veränderten Mais Mon 810, verunreinigt ist. Denn dieser insektengiftige Mais der Firma Monsanto hat keine Zulassung als Lebensmittel. Geklagt hatte ein  Imker aus Schwaben bereits 2009  gegen den Verursacher der Verunreinigung, den Freistaat Bayern dessen Freisetzungsversuch in der Nähe des Bienenstandes des Imkers durchgeführt wurde. Das EuGH – Urteil muss jetzt vom  Bayerischen Verwaltungsgerichtshof umgesetzt werden, damit der Imker Schadenersatz erhält und nicht auf seinen hohen Gerichtskosten sitzen bleibt.

Als Konsequenz aus dem Urteil fordert der Bund Naturschutz Ministerpräsident Seehofer auf, endlich – auch ohne Rücksicht auf den Koalitionspartner FDP - einen Landtagsbeschluss für den Beitritt Bayerns zum europäischen Netzwerk gentechnikfreier Regionen herbeizuführen. „Denn das  Gerichtsurteil zeige auf“, so Weiger, „dass die Rechte der Imker, die bislang sträflich vernachlässigt wurden, endlich einen höheren Stellenwert erhalten müssten. Das Urteil sei auch ein Beleg dafür, dass es nicht möglich ist, Honig als Lebensmittel  zu produzieren, wenn gleichzeitig gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut würden. Bayern hat die Möglichkeit, sich von der nicht tragfähigen Krücke Gentechnikanbau endlich zu verabschieden“, so Weiger.

Der EuGH habe mit seinem Urteil außerdem das in der EU-Gesetzgebung festgeschriebene Gebot der Nulltoleranz bestätigt, wonach ein nicht zugelassener gentechnisch veränderter Organismus nicht vermarktet werden dürfe. Dieses Gebot sei im Juli dieses Jahres von der EU-Kommission verletzt worden, als sie die Verunreinigung von Futtermitteln mit gentechnisch veränderten Pflanzen bis zu 0,1 Prozent erlaubt habe. Die EU-Kommission müsse Lehren aus dem heutigen EuGH-Urteil ziehen und sofort zur Nulltoleranzpolitik zurückkehren, forderte Weiger.

Für Rückfragen:

Marion Ruppaner
BN Agrarreferentin
marion.ruppaner@bund-naturschutz.de
Tel. 0911 81878-20