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Ortsumfahrung Ebensfeld

BUND Naturschutz stellt Film vor

29.11.2017

Die bayerische Staatsregierung redet zwar gern vom bedarfsgerechten Ausbau des Straßennetzes und dem Schutz von Natur und Landschaft, in Ebensfeld tut sie aber das Gegenteil: Dort soll ohne Bedarf eine 2,2 Kilometer lange Neubautrasse im Zuge der Staatsstraße 2187 gebaut werden. Der BUND Naturschutz klagt seit längerem dagegen und hat im Juli 2017 Antrag auf Zulassung der Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in München gestellt, um den Neubau der Staatsstraße doch noch vor Gericht zu Fall zu bringen.

Eines der wichtigsten Argumente ist die geringe Verkehrsbelastung, die den Eingriff in Natur und Landschaft aus Sicht des BN nicht rechtfertigt.

Um dieses Thema ins Bild zu setzen, hat der BN mit der Jugendorganisation BUND Naturschutz (JBN) Ende August einen kleinen Film an der Straße gedreht. Der Kurzfilm zeigt ein Frühstück an der Straße, kaum gestört durch den Verkehr. Sogar Pingpong ist auf der Straße möglich.

Den Film finden Sie hier: www.bund-naturschutz.de/verkehr/strasse/strassenbau-ohne-bedarf.html. Im Rahmen eines Pressetermins in Ebensfeld wurde der Film nun den Medien vorgestellt.

Der BN-Regionalreferent Tom Konopka sieht im fehlenden Bedarf das wichtigste Argument gegen den Neubau: "Die Straßenbaubehörden des Freistaats Bayern planen und bauen manchmal ohne Sinn und Verstand. Am Beispiel Staatsstraße 2187 bei Ebensfeld im idyllischen Kelbachgrund soll für sehr wenige Autos eine 2,2 Kilometer lange Neubautrasse entstehen. BN und JBN haben das in einem sehr schönen Film ins Bild gesetzt. Hier soll offenbar die Bauwirtschaft gepäppelt werden. Dafür ist aber der Straßenbauetat nicht da. Wir fordern, dass das Geld in die Sanierung der bestehenden Straßen und in sinnvolle Mobilität auch auf dem Land fließt, d. h. in den Ausbau und dichtere Takte der Bahn, in Buslinien, in Anruf-Sammeltaxis."

Anton Reinhardt, der 1. Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Lichtenfels, sieht in dem langjährigen Kampf gegen die Trasse vor allem den Einsatz für die Landschaft im Obermaintal, dem sogenannten "Gottesgarten": "Wir haben so viele Eingriffe durch A 73, ICE-Trasse und zuletzt die Umfahrung Weismain hinnehmen müssen. In Ebensfeld ist die Begründung am schwächsten. Wenigstens hier sollte die Staatsregierung ein Einsehen haben."

"Unsere Ortsgruppe hat ja durch wochenlange Messungen nachgewiesen, dass der Verkehr bei unter 2.200 KFZ pro Tag liegt. Das ist weit unter dem Durchschnitt für solche Straßen", so Otto Weidner, Vorstandsmitglied der Ortsgruppe Ebensfeld.

"Die Jugendlichen aus Untersiemau waren super entspannt und es hat Spaß gemacht, das zu filmen. Es klappte praktisch im ersten Anlauf", so die Filmemacherin Katharina Flassak.

Die seit 2008 laufende Klage des BUND Naturschutz gegen die sog. Kelbachgrundanbindung zwischen Prächting und Ebensfeld war in einer Gerichtsverhandlung am Verwaltungsgericht Bayreuth Mitte Januar 2017 abgewiesen worden. Das hatte riesige Enttäuschung beim BUND Naturschutz ausgelöst. Im Juli beantragte der BUND Naturschutz beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof die Zulassung der Berufung, Voraussetzung für eine Verhandlung der Angelegenheit in 2. Instanz.

"Die Verkehrsprognose des Staatlichen Bauamts Bamberg ist völlig überzogen. Für das Jahr 2015 prognostizierte man einen durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV) von 2.673 Kfz/24 h. Die BN-Ortsgruppe hat vier Wochen lang rund um die Uhr alle Kraftfahrzeuge mit einem automatischen Zählgerät im Jahre 2010 erfasst und kam auf DTV 1.882 Kfz/24 h. Diese geringe Verkehrsbelastung rechtfertigt in keiner Weise eine völlig neue Trassierung, vor allem keine, die das Kelbachtal schräg durchschneidet", so Helmut Gunreben von der Ortsgruppe Ebensfeld.

Nach der Darstellung des Staatlichen Bauamtes Bamberg würden 77 Prozent des Verkehrs zwischen Ebensfeld und Kleukheim durch Pendlerströme nach Bamberg und Lichtenfels erzeugt und ließen sich auf die neue Trasse verlagern. Das trifft auf keinen Fall zu. Der BN hat nach eigenen Untersuchungen herausgefunden, dass maximal 58 % zur Autobahnanschlussstelle wollen. Die Neubautrasse würde demnach für ca. 1.280 KFZ gebaut, während 920 KFZ weiter die bestehende Straße für den Ziel- und Quellverkehr nach Ebensfeld nutzen würden (bei 2.200 KFZ/Tag).

Hintergrund

Die Straßenbauverwaltung plant nach wie vor eine flächenverschwendende Neubautrasse der Staatsstraße 2187 zwischen Prächting und Ebensfeld mit der Direktanbindung an die A 73 (sog. Kelbachgrundanbindung). Weil nur etwa 2.200 Fahrzeuge pro Tag auf der bestehenden Staatsstraße fahren, der Verkehr sogar abnimmt und nur ein Teil die neue Trasse nutzen würde, sieht der BN hier überhaupt keinen Bedarf für einen Neubau.

Die umstrittene Neubautrasse wurde nach jahrelangen Auseinandersetzungen am 8. Januar 2008 planfestgestellt. Der BUND Naturschutz hatte daraufhin am 10.2.2008 vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth dagegen Klage eingereicht und anschließend fachlich und rechtlich begründet. Das Staatliche Bauamt Bamberg nutzte daraufhin seine Sonderrechte zur Nachbesserung der Planung - ein Recht, das dem BUND Naturschutz und anderen Naturschutzverbänden regelmäßig bestritten wird - und diese wurde am 2.7.2014 durch die Regierung von Oberfranken in einem ergänzenden Planfeststellungsbeschluss festgestellt. Man hatte - den Klagebegründungen des BN folgend - mehr Ausgleichsmaßnahmen festgestellt (und damit einen Teil der BN-Kritik eingestanden). Die Regierung hatte sogar zu dem außergewöhnlichen Mittel der Ausnahmegenehmigung im Artenschutzrecht greifen müssen. Auffallend war dabei, dass die Höhere Naturschutzbehörde im ergänzenden Anhörungsverfahren das geplante Straßenbauvorhaben kritisiert hatte, "weil es eine zumutbare und artenschonendere Trassenalternative" gäbe. Sie hatte auch den ergänzenden Beschluss nicht mitgezeichnet. Ende 2014 wurde das bis dahin beim Verwaltungsgericht ruhende Klageverfahren wieder aufgenommen. Nach mehreren Schriftsätzen, Klageerwiderungen, Erwiderungen auf die Erwiderungen kam es am 13.1 2017 zur öffentlichen Gerichtsverhandlung in Bayreuth und zur Urteilsverkündung am 16.1.17: Die BN-Klage wurde abgewiesen. Parallel war auch die Klage des Marktes Ebensfeld gegen den Ergänzenden Planfeststellungsbeschluss verhandelt (und abgewiesen) worden.

Der BN gibt sich mit dem Urteil des Verwaltungsgerichtes nicht zufrieden. Nach sorgfältiger Prüfung wurde im Juli 2017 beschlossen, das Urteil anzufechten und beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof die Zulassung der Beschwerde zu beantragen.

Unstrittig ist, dass der gegenwärtige bauliche Zustand der Staatsstraße nicht mehr den heutigen Verkehrserfordernissen entspricht. Allerdings könnte sie saniert werden. Auch für die Anbindung an die A 73 hat der BN flächensparende und kostengünstige Alternativvorschläge gemacht.

Auch der Markt Ebensfeld klagt gegen die Baugenehmigung und hat ebenfalls Zulassung der Beschwerde beim VGH beantragt. Dem Markt geht es v. a. um die Inanspruchnahme einer Fläche für Ausgleichsmaßnahmen.

Für Rückfragen: Tom Konopka, Regionalreferent für Mittel- und Oberfranken Telefon 0911 81878-14