Was interessiert Sie besonders?

Zur Startseite

Eichhörnchen beobachten und melden

Themen

  • Übersicht
  • Klimakrise

Tiere und Pflanzen

"Trinkwasserschutz darf nicht für fragwürdige Bebauung gefährdet werden!"

Ein hydrogeologisches Gutachten stützt die Position des Bundes

Naturschutz bei der geplanten Erweiterung eines Autohauses in das Trinkwasserschutzgebiet „Rednitztal“ in der Stadt Fürth. Der BN-Landesvorsitzende Prof. Dr. Hubert Weiger ruft die Stadt Fürth dazu auf, die Pläne nicht weiterzuverfolgen.

 

29.11.2010

Die Stadt Fürth arbeitet – nach Aussagen der Verwaltung – weiterhin an dem Bebauungsplan, der eine Betriebserweiterung in die engere Schutzzone hinein zulassen soll. Währenddessen hat das Geowissenschaftliche Büro Dr. Heimbucher GmbH im Auftrag des Bundes Naturschutz ein hydrogeologisches Gutachten zu den Auswirkungen eines solchen Vorhabens erstellt.

Darin kommt der Gutachter zu einem eindeutigen Ergebnis: „Diese Bebauung stellt eine unnötige Gefährdung der Trinkwassererschließung im Rednitztal und somit der Trinkwasserversorgung der Stadt Fürth dar“, so Dr. Heimbucher in seinem Resümee.

Durch den geplanten Umgang mit defekten und reparaturbedürftigen Lastkraftwagen könne ein Austrag von langlebigen wassergefährdenden Stoffen nicht ausgeschlossen werden. Die Verweildauer dieser Substanzen im Untergrund beträgt mehrere Jahre bis Jahrzehnte.

Zudem muss die Stadt Fürth damit rechnen, dass die Trinkwasserüberleitung aus dem Raum Allersberg langfristig nicht mehr im bisherigen Umfang sichergestellt ist. Daher nähme der Einfluss der geplanten Baufläche auf die Grundwassergewinnung im Rednitztal künftig noch weiter zu, da deswegen eine Ausweitung der Fördermengen an den Brunnenlagen geplant ist.

Dadurch würden sich die Fließzeiten zu den Brunnen verringern, was gleichzeitig auch zu einem verminderten Abbau möglicher Schadstoffe führen würde.

Durch die Bauweise der Brunnen (gemeinsame Heberleitung) müssen selbst bei punktuellen Belastungen ganze Brunnenreihen aus dem Betrieb genommen werden, da die Brunnen nicht einzeln angesteuert werden können. Dies unterstreicht nochmals die Gefährdung der Trinkwassererschließung im Rednitztal.

Das geplante Bauvorhaben steht nach Angaben des Gutachters im Widerspruch zu den aktuell gültigen Normen zur Ausarbeitung von Trinkwasserschutzgebieten, da in sensiblen Bereichen von Wasserfassungen Gefährdungsrisiken zu vermeiden sind. Ebenso sollte eine Sicherung der Trinkwasserqualität auf vorbeugenden Maßnahmen beruhen, da technische Sicherungsmaßnahmen nur begrenzt zuverlässig und wirksam sind.

Der BN-Landesvorsitzende Prof. Dr. Hubert Weiger sieht in den Ergebnissen des vorgelegten Gutachtens einen wichtigen Beitrag zur Diskussion über das umstrittene Bauvorhaben, der auch im Fürther Stadtrat zu einem Umdenken führen muss. „Der Erhalt einer sicheren Trinkwasserversorgung für die Fürther Bevölkerung muss Vorrang haben vor den Interessen einzelner Anrainer des Schutzgebiets“, so der BN-Landesvorsitzende. „Aufgrund der Ergebnisse des vorgelegten hydrogeologischen Gutachtens müssen die Erweiterungspläne nun zu den Akten gelegt und anderweitige Lösungen gefunden werden.“

 

gez. Reinhard Scheuerlein

1. Vorsitzender der Kreisgruppe Fürth-Stadt

 

Für Rückfragen:

Tom Konopka, Regionalreferent für Mittelfranken

Tel. 0911/81 87 8-14, Fax 0911/86 95 68

Mail tom.konopka(at)bund-naturschutz.de