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Zwischenerfolg gegen geplanten "Rota-Park" Ebern

Verwaltungsgericht Würzburg stoppt Off-Road-Nutzung im Eilrechtsverfahren

06.08.2007

In der aktuellen Presse wurde über den am 25.07.2007 ergangenen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg im Eilrechtsverfahren zum geplanten „Rota-Park Ebern“ (Motorsportgelände) im ehemaligen Standortübungsplatz der Kaserne in Ebern berichtet. Aufgrund einer Klage des Bund Naturschutz in Bayern hatte das Verwaltungsgericht Würzburg im Eilrechtsverfahren die beantragte Off-Road-Nutzung im „Rota-Park“ gestoppt.

Diese Darstellung bedarf der weiteren Erläuterung:

 

1.

Der Bund Naturschutz in Bayern hat vor dem Verwaltungsgericht Würzburg am 20.07.2006 gegen die Genehmigung des Landratsamtes Hassberge für die Off-Road-Nutzung des „Rota-Park Ebern“ Klage eingereicht. Anlass für die Klage war die europaweite naturschutzfachliche Bedeutung des dafür vorgesehenen Areals auf dem Standortübungsplatz der früheren Balthasar-Neumann-Kaserne. Die dort geplante Nutzung ist aus Sicht des Bundes Naturschutz vor allem deshalb sehr problematisch, da schwere und irreparable Eingriffe in Lebensräume streng geschützter Tier- und Pflanzenarten erfolgen sollen. Obwohl der Bund Naturschutz sich am Genehmigungsverfahren konstruktiv beteiligen und sogar Alternativlösungen vorschlagen wollte, wurde ihm eine offizielle Beteiligung im Verfahren verwehrt.

 

2.

Das Verwaltungsgericht Würzburg hat in seinem Zwischenurteil vom 22.05.2007 festgestellt, dass die Klage des Bundes Naturschutz in Bayern zulässig ist, also nicht von vornherein abgewiesen werden kann. In diesem Urteil wurde ausdrücklich bestätigt, dass ein Naturschutzverband, der staatlich anerkannt ist und dessen Ziel es ist, die Natur zu pflegen und zu erhalten, sich auch gegen Eingriffe in die Natur, die irreparabel sind, vor Gericht wehren darf. Das Verwaltungsgericht Würzburg hat zudem festgestellt, dass die Beteiligungsrechte von Naturschutzverbänden auch in der europäischen Gesetzgebung verankert sind.

Im Gebiet selbst befinden sich Arten (z.B. Gelbbauchunke und Schlingnatter), die nach europäischem Recht als streng geschützt anzusehen sind. Dabei handelt sich um bayernweit bedeutende Vorkommen. Bei der Genehmigung der beantragten Off-Road-Nutzung drohen diesen Vorkommen schwere Beeinträchtigungen. Das Verwaltungsgericht Würzburg hat mit seinem Zwischenurteil also die Auffassung des Bundes Naturschutz bestätigt, aber wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache die Berufung zugelassen. Das Landratsamt Hassberge und die Betreibergesellschaft g.e.b.b. haben diese Möglichkeit bereits genutzt.

 

3.

Mit dem Beschluss vom 25.07.2007 hat das Verwaltungsgericht in Würzburg im Eilrechtsverfahren die Nutzung als Off-Road-Gelände gestoppt. In diesem Beschluss hat das Verwaltungsgericht festgestellt, dass schwere Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Genehmigung bestünden und sich damit den Bedenken des Bundes Naturschutz angeschlossen. Daher war der Vollzug der Genehmigung nach Auffassung des Verwaltungsgerichts aufzuheben. Eine endgültige Entscheidung über die Genehmigung selbst ist damit nicht gefallen. Die Off-Road-Nutzung muss aber bis auf weiteres unterbleiben.

 

4.

Der Bund Naturschutz in Bayern hat während des gesamten Verfahrens immer betont, dass er bereit ist, an Kompromisslösungen für eine sinnvolle Nutzung des Kasernengeländes mitzuarbeiten, in denen die Belange von Ökologie und Ökonomie gleichermaßen Berücksichtigung finden. Ziel des Verfahrens war für den Bund Naturschutz, die Konversion in der von der Betreibergesellschaft g.e.b.b. und der Stadt Ebern geplanten Form zu verhindern, dafür aber ein neues Nutzungskonzept mitzugestalten, das es erlaubt, auch dem Naturschutz und der Erhaltung wertvoller Gebiete angemessenen Rang zu verschaffen.

Diese Möglichkeit besteht nach wie vor. Aus Sicht des Bundes Naturschutz bleibt zu hoffen, dass  der neue Beschluss des Verwaltungsgerichts, in dem das Gericht ebenso wie der Bund Naturschutz, eine neue Alternativenprüfung anregt, bei den Planern, der Stadt Ebern und der Betreibergesellschaft g.e.b.b. einen neuen Anstoß zum Umdenken gibt.

 

 

gezeichnet

Rechtsanwalt Volker Dineiger

(Tel. 0911 – 2778660/ mail: Kanzlei@Auge-Dineiger.de)

Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Nürnberg