Was interessiert Sie besonders?

Zur Startseite

Eichhörnchen beobachten und melden

Themen

  • Übersicht
  • Klimakrise

Tiere und Pflanzen

Autobahnanschluss Frickenhofen auf wackeligen Beinen

Erörterungstermin offenbart gravierende Planungsfehler

02.07.2008

Gleich am ersten Tag des amtlichen Erörterungstermins für den bei Frickenhofen (Lkr. Neumarkt) geplanten Autobahnanschluss an die A3 mussten sich die Vertreter der Autobahndirektion Nordbayern zahlreichen fundierten Einwendungen der Vertreter des Bundes Naturschutz stellen und hatten diesen kaum etwas entgegenzusetzen.

 

Sie konnten keine überzeugenden Gründe zur Rechtfertigung eines weiteren Autobahnanschlusses für Neumarkt vortragen und von den zahlreichen Gegenargumenten des BN nicht ein einziges entkräften.

 

Überdeutlich wurde auch, dass die weitreichenden Auswirkungen dieser neuen Anschlussstelle auf das nachgeordnete Straßennetz und die drohende Entwertung der umgebenden Landschaft als Erholungsraum in den Planunterlagen keinerlei Berücksichtigung gefunden hat.

 

Die BN-Vertreter konnten zudem für dieses ohnehin umstrittene und von einer engagierten Bürgerinitiative seit Jahren bekämpfte Projekt zahlreiche Planungsmängel nachweisen:

 

  • So wurde der Untersuchungsraum viel zu klein gewählt, um die negativen Auswirkungen dieses Projektes auf die betroffenen Tierarten ausreichend erfassen zu können.
  • Die Bestandserfassung ist lückenhaft und erfüllt nicht annähernd die naturschutzfachlichen Anforderungen. Obwohl ein Bachtal betroffen ist, sind weder Amphibien, noch Bibervorkommen erhoben worden.
  •  Die Ermittlung und Bewertung der zu erwartenden Eingriffe in Naturhaushalt und Landschaftsbild entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben.
  • Bei den vorgeschlagenen Minimierungsmaßnahmen handelt es sich vielfach um Maßnahmen, die aus bautechnischen Gründen sowieso realisiert werden müssen und deshalb gar nicht für die Eingriffsminimierung angerechnet werden dürfen.
  • Die geplanten Ausgleichsmaßnahmen sind völlig ungeeignet und erfüllen nicht einmal ansatzweise die Anforderungen von Art. 6a Bayer. Naturschutzgesetz.
  • Die für Vögel und Fledermäuse als Überflughilfe vorgesehenen Hecken sind zu niedrig und werden erst nach Jahren wirksam, so dass damit kein wirksamer Schutz gegen Kollisionen mit Fahrzeugen (v. a. Lkws) gewährleistet werden kann.
  • Die Voraussetzungen für die auch nach europäischem Recht zwingend erforderliche artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung können nicht erfüllt werden.

 

Damit fehlen aber zentrale Voraussetzungen für die rechtliche Zulässigkeit dieser geplanten Anschlussstelle.

 

Der Bund Naturschutz appelliert deshalb an die Regierung der Oberpfalz, dieses Projekt ohne Wenn und Aber abzulehnen.