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An der Öffentlichkeit vorbei: Flughafen München beantragt Ewigkeits-Genehmigung für 3. Startbahn – BN fordert Offenlegung

Flughafen München Gesellschaft hat beim Luftamt Südbayern unendliche Gültigkeit der Genehmigung für 3. Startbahn beantragt. BN sieht darin skandalösen Vorgang und beantragt Veröffentlichung. Statt unendlicher Verlängerung muss Genehmigung aufgehoben werden!

05.09.2024

Das Damoklesschwert 3. Start- und Landebahn am Flughafen München ist akuter denn je. Die Flughafen München Gesellschaft (FMG) hat beim Luftamt Südbayern einen so genannten feststellenden Verwaltungsakt beantragt, um die Geltungsdauer des Planfeststellungsbeschlusses zur umstrittenen 3. Start- und Landebahn feststellen zu lassen. Dies hat die FMG erst auf Nachfragen und nur mündlich erklärt. Normalerweise verliert ein rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss nach zehn Jahren seine Gültigkeit, wenn nicht mit seiner Umsetzung begonnen wurde – bei der 3. Startbahn wäre das 2026 der Fall. Weil der Planfeststellungsbeschluss neben der 3. Startbahn jedoch auch andere, bereits umgesetzte Baumaßnahmen genehmigt hat, hält die FMG das Verfallsdatum der 3. Bahn für nicht mehr relevant. 

„Es ist wirklich skandalös, dass sich die FMG überhaupt und noch dazu an der Öffentlichkeit vorbei offenbar ein Ewigkeits-Baurecht für ein mehr denn je überflüssiges, klima- und gesundheitsschädliches Naturzerstörungs-Projekt besorgen will“, erklärt Dr. Christine Margraf, stellvertretende Landesbeauftragte des BN. „Und das, obwohl die FMG zu 100% in öffentlicher Hand ist! Wir beantragen nun die Offenlegung, was genau die FMG hier vorhat.“
Prof. Dr. Christian Magerl vom BN Freising und einer der Sprecher des Aktionsbündnisses aufgeMUCkt ergänzt: „Wir halten die Argumentation der FMG für die unbegrenzte Gültigkeit für absurd. Die bereits umgesetzten Baumaßnahmen wie der Rohbau des S-Bahn-Tunnels (Erdinger Ringschluss) oder der Ausbau des Flughafenzubringers Ost stehen in keinem Zusammenhang mit der 3. Startbahn.“ 

Der BN hat nun unter Bezugnahme auf das Umweltinformationsgesetz und seine Betroffenheit als von der Enteignung betroffener Grundeigentümer einen Antrag auf Einsicht in den Antrag und den Vorgang beim Luftamt Südbayern gestellt. „Wir werden dann natürlich auch mögliche rechtliche Schritte prüfen, insbesondere wenn das Luftamt den Antrag der FMG bestätigen sollte“, kündigt Margraf an. „Das Vorgehen der FMG zeigt auch, dass das aktuelle politische Moratorium der CSU-FW-Koalition definitiv nicht ausreicht und endlich eine Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses in Bezug auf die 3. Start- und Landebahn in die Wege geleitet werden muss. Nur das schafft den für Menschen, Klima und Natur nötigen rechtssicheren Schutz vor der 3. Bahn im Erdinger Moos.“