BN reicht Eilantrag gegen Biberabschussverordnung ein
Da Verwaltungsgerichtverfahren oft mehrere Jahre bis zu einer endgültigen Entscheidung brauchen, hat der BN beim Verwaltungsgericht Augsburg einen Eilantrag gegen die erneut erlassene Biber-Allgemeinverfügung des Landkreises Oberallgäu eingereicht. Ziel des BN ist es, eine Entscheidung über den Eilantrag bis spätestens zum 31. August 2025 zu bekommen, da am 1. September die sommerliche Abschuss-Schonzeit zum Schutz von Elterntieren mit Jungen abläuft. Ein Abschuss ist daher nach der Allgemeinverfügung nur vom 1. September 2025 bis 15. März erlaubt.
„Wir haben erneut Klage gegen die pauschale Biberabschussgenehmigung eingelegt, da ein Abschuss im Regelfall keine dauerhafte Lösung bei Problemen mit Bibern ist. Einfache technische Lösungen, wie das Verlegen von Drahtgittern an gefährdeten Dämmen sind die dauerhaft wirksameren Lösungen“, erläutert die BN-Artenschutzreferentin Dr. Christine Margraf. „Die neue Biber-Allgemeinverfügung beinhaltet über 1.000 Abschussorte. Das würde eine erhebliche Reduzierung des Bestandes bedeuten und das ohne rechtlich gebotene Einzelfallprüfung, ob es überhaupt Probleme und welche Lösungen dafür in Frage kämen. Auch fachlich ist eine derartige Zurückdrängung der Biber unsinnig, schließlich ist der Biber von unschätzbarem Wert für die Artenvielfalt und effektiven Wasserrückhalt bei Regen und für Trockenzeiten.“
Rechtsanwalt Dr. Eric Weiser-Saulin (Kanzlei Baumann Rechtsanwälte) ergänzt: „Wir zeigen mit dem Eilantrag (Anhang) auf rund 50 Seiten auf, dass die Allgemeinverfügung weder fachlich noch formal haltbar und sinnvoll ist.“
Die Biber-Allgemeinverfügung zur Tötung von Bibern umfasst pauschal einen Gültigkeitsbereich von 30 m entlang von Bundes-, Staats und Kreisstraßen sowie Bahnlinien in einer Länge von ca. 620 km. Daraus ergibt sich ein Gültigkeitsbereich in einer Fläche von ca. 3.720 Hektar, auf der Biber geschossen werden dürfen. Der europarechtlich streng geschützte Biber ist auf das Gewässernetz als Lebensraum angewiesen. Auf der potenziellen Zugriffsfläche befinden sich weit über 1.000 Gewässerabschnitte in einer Gesamtlänge von ca. 103 km, auf denen der Abschuss erfolgen dürfte.
Historie der Biber-Allgemeinverfügung des Landkreises Oberallgäu:
02.09.2024: Erste Allgemeinverfügung des Landkreises Oberallgäu
09.10.2024: BN legt Klage gegen die Allgemeinverfügung des Landkreises Oberallgäu ein
08.11.2024: Das Verwaltungsgericht Augsburg setzt die Biber-Allgemeinverfügung auf Antrag des BN außer Kraft
11.02.2025: Der Landkreis Oberallgäu erlässt eine fast gleichlautende Biber-Allgemeinverfügung
12.02.2025: Der BN erhebt erneut Klage gegen die neue Allgemeinverfügung
24.03.2025: Der BN stellt einen Eilantrag beim VG Augsburg mit ausführlicher Klagebegründung
Weiterführende Links mit Hintergrundinfos:
https://www.bund-naturschutz.de/pressemitteilungen/bn-reicht-erneut-klage-gegen-biberabschussgenehmigung-ein
https://www.bund-naturschutz.de/pressemitteilungen/pauschale-biberabschussgenehmigung-im-oberallgaeu-sachlich-nicht-sinnvoll-und-rechtlich-nicht-haltbar
https://www.bund-naturschutz.de/pressemitteilungen/gericht-stoppt-biberabschuss-im-oberallgaeu