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Bay. Verwaltungsgerichtshof lässt Berufung zu

Geplanter Ausbau des Frankenschnellweges in Nürnberg

24.06.2015

Am 23. Juni 2015 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München entschieden, dass dem Antrag des BUND Naturschutz auf Zulassung der Berufung im Klageverfahren gegen den Ausbau des Frankenschnellweges in Nürnberg stattgegeben wird.

Der VGH sieht Klärungsbedarf in den Fragen, ob es sich bei der geplanten Straße nicht eher um eine Schnellstraße als eine Kreisstraße handelt und ob demnach nicht eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt hätte werden müssen. Wörtlich heißt es im Beschluss des VGH: "Die Berufung wird zugelassen, weil die Rechtssache besondere tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten aufweist." Und weiter: "Der Senat hält es für klärungsbedürftig, ob für das mit Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Mittelfranken vom 28. Juni 2013 planfestgestellte Vorhaben nach der Richtlinie 2011/92/EU eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist."

Das bestätigt die wesentlichen Argumente des BN.

"Wir sind hocherfreut, dass das VGH hier Klärungsbedarf sieht. Die Argumentation der Stadt, es gehe hier um den Bau einer Kreisstraße ist angesichts von über 450 Millionen Euro Kosten, dem Lückenschluss der A73 im Nordwesten und der A73 im Süden und dem Ausbaustandard einer Autobahn nun etwas erschüttert. Wir sind gespannt, wie das Gericht neben der formalen Frage der europarechtlich vorgeschriebenen Umweltverträglichkeitsprüfung auch die sachlichen Fragen wie die eklatanten Grenzwertüberschreitungen bei Stickoxiden bewerten wird", so Richard Mergner, Landesbeauftragter des BN.

Dr. Otto Heimbucher, Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Nürnberg-Stadt: "Es zeigt sich immer deutlicher, dass eine gerichtliche Prüfung der Planung absolut sinnvoll ist. Der LKW-Verkehr durch die Stadt nimmt wohl stark zu. Das konnte der BN überhaupt erst prüfen, nachdem SÖR Mitte November 2013 ein Gutachten zum großräumigen Verkehr herausgab, das vorher unter Verschluss lag. Nicht einmal die Regierung von Mittelfranken hatte es. In den Planungsunterlagen war es nicht dokumentiert. Der Stadtrat bekam es auch nicht. Es widerspricht aber der städtischen Verkehrsprognose deutlich."

Der Bund Naturschutz hatte Anfang August 2013 Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Mittelfranken beim Verwaltungsgericht Ansbach eingereicht. Die Klage gegen das Bauvorhaben wurde und wird finanziell und fachlich unterstützt vom Bündnis gegen den Frankenschnellweg, dem Verkehrsclub Deutschland, dem Nürnberger Energiewendebündnis, dem Verein zum Schutz des Rednitztals und von Privatleuten.

In einer Erklärung zur Klageschrift, die am 13.12.13 von Rechtsanwalt Eike Schönefelder eingereichte wurde hieß es: "Neben verfahrensrechtlichen Fehlern rügen wir natürlich die fehlerhafte Klassifizierung des Frankenschnellweges als Kreisstraße. Die Stadt argumentiert hier, dass der Durchgangsverkehr nur einen geringen Anteil ausmache und es deshalb keine Autobahn werde. Dazu gibt es hinreichend Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes, des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes und unterer Gerichte, die das eindeutig zum Beispiel beim Autobahnring München oder zur Westumgehung Freising geklärt haben. Hier in Nürnberg entsteht ein Lückenschluss für eine Autobahn."

Das Verwaltungsgericht Ansbach folgte allerdings der Argumentation des Servicebetriebs Öffentlicher Raum (SÖR) der Stadt Nürnberg und der Regierung von Oberfranken und wies die Klage des BN am 14.7.2014 ab.

Die Regierung von Mittelfranken und das Rechtsamt der Stadt Nürnberg hatten vor der Verhandlung in Ansbach versucht, den BUND Naturschutz als nicht klagebefugt in den besonders relevanten Fragen wie Einstufung als Kreisstraße, Bedarfsnachweis und fehlender Umweltprüfung hinzustellen. Die Regierung behauptete, dass der BN die Klassifizierung als Kreisstraße gar nicht rügen dürfe, sondern nur Naturschutzbelange im engeren Sinn und verwies auf ein (veraltetes, durch EUGH-Rechtsprechung überholtes) Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Interessant ist dabei, dass die Oberste Baubehörde (eine Behörde des Innenministeriums) die Stadtverwaltung drängte, die Straße als Kreisstraße zu planen. Die Regierung behauptete, der BN dürfe nicht rügen, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung unterblieben sei.

Anfang 2015 hätte die Stadt mit dem Bau beginnen können, weil eine aufschiebende Wirkung der Klage beim VG Ansbach ausgelaufen war. Doch der VGH hatte die Stadt gebeten, nicht anzufangen, weil man mehr Zeit für Beratungen zum erstinstanzlichen Urteil benötige. Dem war die Stadt nachgekommen und hatte flugs erklärt, dass die Kosten um weitere 13 bis 15 Mio. € steigen würden, die kalkulierten Baukosten von 450 Mio. € ließen sich wohl nicht halten, wurde der Nürnberger Bürgermeister Christian Vogel in der Presse zitiert.

Für Rückfragen:

Tom Konopka, Regionalreferent

Telefon 0911 81878-24, tom.konopka(at)bund-naturschutz.de