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Bayerischer Landtag entscheidet über Bannwaldrodung für die Lechstahlwerke im Landkreis Augsburg

Am Mittwoch, 25.11.2020 entscheidet der Petitionsausschuss des Bayerischen Landtages über die Petition des BUND Naturschutz, der „Bürgerinitiative Lech-Schmuttertal“ und der „Aktionsgemeinschaft zum Erhalt der Lebensqualität im Raum Meitingen“ zur geplanten Bannwaldrodung für die Erweiterung der Lechstahlwerke im Landkreis Augsburg.

23.11.2020

Nach eigenen Aussagen der bayerischen Staatsregierung handelt es sich bei Bannwald um Wald, der aufgrund seiner Lage und seiner flächenmäßigen Ausdehnung in waldarmen Gegenden unersetzlich ist. https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/826869334421

Daher appelliert der BN-Landesbeauftragte Martin Geilhufe an die Abgeordneten des Bayerischen Landtages, die Bannwaldrodung für die Erweiterung der Lechstahlwerke abzulehnen: „Bannwald ist nicht verhandelbar! Der Bayerische Landtag macht sich unglaubwürdig, wenn er nur zwei Wochen nach dem Beschluss des neuen bayerischen Klimaschutzgesetzes eine Bannwaldrodung billigt.“

„Der Lohwald südlich der Lechstahlwerke ist aus gutem Grund als Bannwald ausgewiesen worden“, so Johannes Enzler, Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Augsburg. „Er erfüllt gleich in mehrfacher Hinsicht wichtige Funktionen für die Umwelt: als Immissionsschutzwald absorbiert er Feinstäube und andere Luftschadstoffe. Außerdem bietet er einen guten Lärmschutz und dient dem Klimaschutz. Schließlich hat er auch eine besondere Bedeutung für das Landschaftsbild“.

Gudrun Schmidbaur, Vorsitzende der BN-Ortsgruppe Meitingen ergänzt: „Der von einer Rodung bedrohte Wald ist auch ein wertvoller Biotopwald, der sogar europäisch geschützten Arten einen Lebensraum bietet. Auf Grund seiner vielfältigen Strukturen ist er auch als Erholungswald beliebt.“

Für Rückfragen:
Thomas Frey
BN-Regionalreferent für Schwaben
089 548298-64, 0160-95501313,
thomas.frey@bund-naturschutz.de