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Bayerns Wälder bald eingezäunt?

BN und Jäger protestieren gegen elf Kilometer langen Zaun im Oettinger Forst

21.01.2009

Der Zaunbau im Oettinger Forst stellt einen bayernweit bisher einmaligen Präzedenzfall dar. „Macht diese Genehmigungspraxis Schule, ist zu befürchten, dass zahlreiche Wälder mit hohem Wildschweinbestand zukünftig eingezäunt werden“ so der BN Regionalreferent Thomas Frey. Der Wildschweinbestand in Bayern nimmt in den letzten Jahren stark zu. Nach dem bayerischen Naturschutzgesetz ist das Errichten von Zäunen in der freien Landschaft aus gutem Grund untersagt.

Durch den Zaunbau wird der in der bayerischen Verfassung garantierte freie Zugang in die Natur beeinträchtigt, das Landschaftsbild verunstaltet und der Wechsel von wildlebenden Tieren in und aus dem Zaun unmöglich. Der Bund Naturschutz fordert einen Abbau des Zaunes. Die Bejagung von Schwarzwild muss so intensiviert werden, dass die Schäden auf landwirtschaftlicher Flur auf ein erträgliches Maß gesenkt werden.

Am Rand des Oettinger Forstes wurde im Sommer 2008 ein 11km langer und ca. 1,20m hoher Abwehrzaun gegen Schwarzwild gebaut. Die Regierung von Schwaben bestätigte kürzlich die Genehmigung des Landratsamtes Donau-Ries bis ins Jahr 2027. Der Zaun wurde durch den Eigentümer des Oettinger Forstes, Fürst Oettingen-Oettingen und Oettingen-Spielberg errichtet, um die Schäden von Wildschweinen in den umliegenden Landwirtschaftsflächen zu verringern.
„Die hohe Wildschweinpopulation im Oettinger Forst liegt in den zu geringen Abschusszahlen in den Jahren 2005 bis 2007 begründet“ so Frank Bittner, der Jagdpächter des angrenzenden Reviers. Während in den Vorjahren durchschnittlich über 200 Wildschweine im Eigenjagdrevier Oettingen geschossen wurden, waren es in den Jagdjahren 2005/2006 und 2006/2007 nur durchschnittlich 65 Tiere.
„Der Zaun macht das Einwechseln wildlebender Tierarten in und aus dem Wald damit unmöglich“, sagt Alexander Helber, stellvertretender Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Donau-Ries. Dies betrifft neben Hasen, Füchsen und anderen Tieren auch Rehkitze, die den Zaun im Gegensatz zu den Elterntieren nicht überwinden können. Die zahlreichen Wildspuren am Zaun belegen diese Befürchtung. „Die Zäune bergen auch eine große Verletzungsgefahr für viele Tiere“, erläutert der Dipl. Biologe Dr. Jürgen Schittenhelm, stellvertretender Vorsitzender der BN Ortsgruppe Oettingen.
Der Oettinger Forst ist wegen seiner ökologischen Bedeutung und seinem hohem Wert für die Naherholung als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. In diesem Gebiet ist es verboten, „Veränderungen vorzunehmen, die geeignet sind, die Landschaft zu verunstalten oder die Natur zu schädigen oder den Naturgenuss zu beeinträchtigen“ (§2 LSG-VO). Diese Verordnung wurde bei der Genehmigung des Zaunes durch das Landratsamt missachtet. Der Zaun stellt eine Verunstaltung der Landschaft, eine Schädigung der Natur, v.a. der wildlebenden Tiere und eine Beeinträchtigung des Naturgenusses dar. Die  Bayerische Verfassung garantiert in Artike. 141 (3) den „freien Zugang zur Natur“ als hohes öffentliches Gut. Dieser wird durch das Verbot der Errichtung von Sperren und Zäunen im bayerischen Naturschutzgesetz (Art. 29) umgesetzt. Diese wichtige Leitlinie prägt den Charakter der bayerischen Kulturlandschaft maßgeblich. Sie wird hier  missachtet.
Der Bund Naturschutz zweifelt einen ordnungsgemäßen Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens an. Trotz Nachfrage wurden dem BN zahlreiche für das Verfahren notwendige Unterlagen, wie die spezielle artenschutzrechliche Prüfung nicht zugesandt.
Die Stadt Oettingen hat bereits Klage gegen den Zaunbau eingereicht. Fürst Oettingen-Oettingen und Oettingen-Spielberg lässt sich allerdings durch die gemeinsamen Proteste von Stadt, Naturschützern und Jägern nicht abschrecken. Er plant bereits weitere Zäune im angrenzenden Landkreis Ansbach.
Der Bund Naturschutz fordert die Regierung von Schwaben und das Landratsamt auf, dem Wildschutzzaun die Genehmigung zu entziehen. Dieser darf kein Beispiel für andere Wälder Bayerns sein. „Der Wildschweinbestand muss durch Bejagung auf ein landeskulturell erträgliches Maß reduziert werden, so wie es das Bayerische Jagdgesetz und das Bundesjagdgesetz vorschreiben“, fordert Rudi Schubert, Vorsitzender der Kreisgruppe Donau-Ries.

Für Rückfragen:
Thomas Frey, Regionalreferent
Tel.:089/548298-64 E-Mail: thomas.frey@bund-naturschutz.de
Alexander Helber, 2. Vorsitzender BN-Kreisgruppe Donau-Ries
Tel.: 09070/670
Dr. Jürgen Schittenhelm, 2. Vorsitzender BN-Ortsgruppe Oettingen
Tel: 09082/90185