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BN UND BI GEHEN BEI DER STAATSSTRASSE DURCH DAS KREBSBACHTAL IN BERUFUNG

Der BUND Naturschutz (BN) und die Bürgerinitiative Krebsbachtal (BI) haben beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof die Zulassung auf Berufung im Verfahren um die Umfahrung Holzgünz im Landkreis Unterallgäu beantragt. Beide sind der festen Überzeugung, dass das Verwaltungsgericht Augsburg den Sachverhalt unzureichend geprüft und deswegen die Planung durchgewunken hat.

03.11.2015

„Wir versuchen weiter, das idyllische Krebsbachtal zu erhalten und den unnötigen Straßenneubau durch die freie Landschaft zu verhindern“, so Joachim Stiba, stellvertretender Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Memmingen Unterallgäu.

„Das Gericht hat sich leider nicht in der nötigen Tiefe mit den verkehrlichen und naturschutzfachlichen Fachfragen auseinandergesetzt“, so Regina Böckler von der Bürgerinitiative zum Erhalt des Krebsbachtals.
 

Nach Ansicht von BN und BI hat es sich das Gericht zu leicht gemacht: Anstatt einzelne verkehrliche und naturschutzfachliche Aussagen der Planungsbehörden inhaltlich im Detail zu prüfen, hat das Gericht von der sog. „Einschätzungsprärogative“ Gebrauch gemacht. Diese besagt, dass bei widerstreitenden fachlichen Meinungen die behördliche Meinung automatisch Recht bekommen. Die Fachgutachten von BI und BN wurden deshalb nicht ausreichend gewürdigt.

„Was die Verkehrsuntersuchung angeht, geht man von utopischen Fahrzeugmengen und utopischen einzusparenden Zeiten aus“, so Volker Lohmann, Vertreter der BI. „Auch in diesem Falle hätte ein sorgfältiger und objektiver Blick in die eigenen Unterlagen genügt, um diese groben Fehler zu erkennen. Diese Detailprüfung hat auch schon das Staatliche Bauamt Kempten und die Regierung von Schwaben unterlassen.“

Ähnliches gilt für naturschutzfachliche Fragen. Hier hat sich das Gericht ohne genaueres Hinsehen auf die Meinung von Behördenvertretern verlassen.

„Wir haben beschlossen, uns diesem Verhalten mit unserer Berufung entgegenzusetzen, weil wir der festen Überzeugung sind, dass wir diese sinnlose Zerstörung der Natur und der Verschwendung von Steuergeldern nicht zusehen wollen“, so Thomas Frey, BN-Regionalreferent für Schwaben.

Konkret klagen der BUND Naturschutz als anerkannter Umweltverband und vertretungsweise ein grundstücksbetroffener Bürger. Wann über den Antrag auf Berufung entschieden wird, ist noch völlig unklar. Mit ziemlicher Sicherheit wird das aber nicht mehr in diesem Jahr der Fall sein.

Für Rückfragen:

BUND Naturschutz
Thomas Frey, BN-Regionalreferent für Schwaben
Thomas.frey@bund-naturschutz.de
089/54829864
0160-95501313

Bügerinitiative Krebsbachtal
Regina Böckler
krebsbachtal@rummeltshausen.de
08393-942800

downloads:

PM_FA_22_15_Krebsbachtal-Antrag auf Berufung.pdf