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Bündnis begrüsst neue Verkehrsstudie und Umweltverträglichkeitsprüfung

Geplanter Ausbau des Frankenschnellweges in Nürnberg

17.07.2015

Die Entscheidung der Stadt Nürnberg im Streit um den kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellweges in der Stadt ein aktuelles Verkehrsgutachten und eine Umweltverträglichkeitsprüfung erstellen zu lassen, begrüßt das Bündnis gegen den Frankenschnellweg. Das Bündnis fordert, dass ein anderes Gutachterbüro als das im Anhörungsverfahren beauftragte Büro Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft mbH eingesetzt wird.

"Endlich müssen realistische Prognosen auf den Tisch. Es war dilettantisch von der Stadt die ursprüngliche Verkehrsgutachten selbst fort zu schreiben und zu behaupten bis 2020 ja sogar bis 2025 gäbe es keine Verkehrszunahme. Dass der Durchgangsverkehr bei einer ampelfreien Schnellstraße nur minimal zunehmen soll, obwohl die Kapazität enorm erhöht wird, glaubt doch kein Mensch.", so der Sprecher des Bündnisses Markus Ganserer.

Ehrliche Verkehrsprognosen werden zeigen, wie sich der LKW-Verkehr entwickeln wird, wenn man ungehindert durchrauschen und dabei Maut sparen und Kilometer abkürzen kann. Die Verkehrsprognosen der Bundesregierung und der CSU-Staatsregierung rechnen mit einem enormen Anstieg des LKW-Verkehrs in den nächsten Jahrzehnten. Es ist doch hanebüchen zu behaupten auf Nürnberger Stadtgebiet würde selbst bei einem Lückenschluss in der A 73 davon verschont bleiben.", so Ganserer.

"Der BUND Naturschutz setzt sich seit Jahrzehnten für eine zukunftsfähige Mobilität und den Schutz der Stadtbewohner vor gesundheitsschädigenden Abgasen und Straßenlärm ein. Dies geht nur mit weniger Auto- und LKW-Verkehr im Ballungsraum und nicht mit einer neuen als Kreisstraße getarnten Stadtautobahn", so Richard Mergner, BN-Landesbeauftragter. Eine Planung, die den Lärm- und Gesundheitsschutz der Anwohner verbessern will, müsse anders aussehen. "Die voraussichtlich über 500 Millionen Euro Kosten eines kreuzungsfreien Frankenschnellwegs fehlen für den Ausbau des öffentlichen Verkehrs, der Radwege oder der Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes", so Mergner.

Mit der Ankündigung, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen wird eine Forderung des Bündnisses aufgegriffen. Das Bündnis fordert, dass dabei über die Verringerung der Verkehrsbelastung am Frankenschnellweg noch einmal ganz neu nachgedacht wird. Die Umweltverträglichkeitsprüfung muss ergebnisoffen erarbeitet werden, sie darf nicht als formales Papier zur Durchsetzung des kreuzungsfreien Ausbaues erstellt werden. Dazu brauch es eine öffentliche Anhörung. Sollte es bei der Planung bleiben, müsse es ein ergänzendes Planfeststellungsverfahren geben. Das Verfahren bleibt sonst weiter rechtlich nicht korrekt.

"Wir wollen eine lebenswerte Stadt, mit weniger Lärm und Abgasen. Der Ausbau des Frankenschnellwegs zur Stadtautobahn trägt nicht dazu bei, da er mehr Verkehr anzieht und somit dauerhafte Überschreitungen bei Stickoxiden oder Feinstaub drohen. Wenn die Rathausmehrheit aus CSU und SPD den Lückenschluss auf der A73 haben und dem Durchgangsverkehr Tür und Tor öffnen will, dann soll sie das ehrlich sagen und den Bau von der dafür zuständigen Bundesregierung einfordern und nicht den Nürnberger Steuerzahler damit belasten", so Bündnissprecher Markus Ganserer.

Am 23. Juni 2015 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München entschieden, dass dem Antrag des BUND Naturschutz auf Zulassung der Berufung im Klageverfahren gegen den Ausbau des Frankenschnellweges in Nürnberg stattgegeben wird. Der VGH sieht Klärungsbedarf in den Fragen, ob es sich bei der geplanten Straße nicht eher um eine Schnellstraße als eine Kreisstraße handelt und ob demnach nicht eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt hätte werden müssen. Wörtlich heißt es im Beschluss des VGH: "Die Berufung wird zugelassen, weil die Rechtssache besondere tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten aufweist." Und weiter: "Der Senat hält es für klärungsbedürftig, ob für das mit Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Mittelfranken vom 28. Juni 2013 planfestgestellte Vorhaben nach der Richtlinie 2011/92/EU eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist." Das bestätigte die wesentlichen Argumente des Bündnisses und des klagenden BN sowie eines Privatklägers.

Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes hatte zu panikartigen Reaktionen in der Stadtspitze geführt. Plötzlich erscheint das als rechtssicher geplante Großprojekt für mindestens 500 Mio. € Kosten gefährdet.

Die Stadt Nürnberg hatte daraufhin am 07. Juli 2015 erklärt, dass sie ein neues Verkehrsgutachten mit einem - wie von den Klägern geforderten - Prognosehorizont bis 2030 erstellen lassen will und eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Auch deren Fehlen war von Anfang an im Planungsverfahren kritisiert worden.

Insbesondere der umstrittene Gutachter Dipl.-Ing. Ulrich Noßwitz vom Büro Brenner in Aalen hatte in den zwei Erörterungsterminen immer wieder zu Protesten Anlass gegeben. Die Behauptung, durch den kreuzungsfreien Ausbau nehme der Durchgangsverkehr nur um maximal 2.000 KFZ in 24 Stunden zu, wurde heftig auch von anderen Gutachtern widersprochen.

Der BUND Naturschutz und drei Privatkläger hatten Anfang August 2013 Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Mittelfranken beim Verwaltungsgericht Ansbach eingereicht. Die Klage des BN gegen das Bauvorhaben wurde und wird finanziell und fachlich unterstützt vom Bündnis gegen den Frankenschnellweg, dem Verkehrsclub Deutschland, dem Nürnberger Energiewendebündnis, dem Verein zum Schutz des Rednitztals und von Privatleuten.

Das Verwaltungsgericht Ansbach folgte allerdings der Argumentation des Servicebetriebs Öffentlicher Raum (SÖR) der Stadt Nürnberg und der Regierung von Oberfranken und wies die Klage des BN am 14.07.2014 ab.

Der BUND Naturschutz und ein Privatkläger hatten daraufhin Antrag auf Zulassung der Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gestellt. Diesem Antrag wurde nun entsprochen, es wird eine weitere Verhandlung in zweiter Instanz geben.

Anfang 2015 hätte die Stadt mit dem Bau beginnen können, weil eine aufschiebende Wirkung der Klage beim VG Ansbach ausgelaufen war. Doch der VGH hatte die Stadt gebeten, nicht anzufangen, weil man mehr Zeit für Beratungen zum erstinstanzlichen Urteil benötige.

Das Bündnis besteht aus den Vereinen Verkehrsclub Deutschland, Nürnberger Energiewendebündnis, Verein zum Schutz des Rednitztals, Bürgerverein Leonhard-Schweinau, Bürgerverein Gostenhof-Kleinweidenmühle-Muggenhof und Doos, BUND Naturschutz und den Nürnberger Parteien von Bündnis 90-Die Grünen, Linke Liste und ÖDP.

Für Rückfragen:

Tom Konopka, Regionalreferent Telefon 0911 81878-24, tom.konopka(at)bund-naturschutz.de