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BUND Naturschutz fordert: Wirtschaftsförderung durch Klimaschutz – Windenergie in Bayern ausbauen! Dem Beispiel des Landkreises Neustadt an der Aisch – Bad Windsheim folgen!

Das Umsetzen von Klimaschutz und die wirtschaftliche Bewältigung der Corona-Krise benötigen ein mutiges Anpacken, im Rahmen von Rechtsstaat und Demokratie, aber auch Vermeiden von unsinnigen bürokratischen Hürden. Das Rückgrat des Klimaschutzes und der dezentralen Energiewende sind Energiesparen und das Nutzen von Sonnen- und Windenergie.

19.05.2020

Wie Windenergie erfolgreich ausgebaut werden kann, zeigt der Landkreis Neustadt an der Aisch – Bad Windsheim und seine Kommunen. Der BUND Naturschutz in Bayern bewirbt dieses erfolgreiche Modell – als Blaupause für ganz Bayern. Umsetzen muss dies in Bayern Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger.

Richard Mergner, Vorsitzender des BUND Naturschutz in Bayern fordert: „Für die Zukunft unserer Jugend in Gesundheit und Wohlstand benötigten wir konsequenten Klimaschutz. Klimaschutz, das Verhindern einer Klimakatastrophe, muss durch eine dynamische und dezentrale Energiewende umgesetzt werden. Neben Energiesparen und Nutzen der Sonnenenergie benötigen wir hierzu die Windenergie – auch in Bayern! Ohne Nutzung der Windenergie in Bayern zerstören wir die Zukunft unserer Jugend. Es gibt Stimmen in Bayern, die sagen, das gehe in Bayern nicht. Aber – das ist falsch! Denn hier im Landkreis Neustadt an der Aisch – Bad Windsheim wird der Zubau der Windenergie seit Jahren erfolgreich umgesetzt. Grundlage hierfür ist eine vorbildliche Zusammenarbeit des Landkreises, der einzelnen Kommunen, der Bürgerenergie und auch des Natur- und Artenschutzes“.

Gabi Schmidt, Mitglied des Bayerischen Landtags für die Freien Wähler, steht der Windkraft in Bayern offen gegenüber. „Die 10-H-Regelung verbietet den Bau von Windrädern in geringerer Entfernung nicht, die 10-H-Regelung ist kein Verbot für Windräder, sondern nur eine Regelung, nach welchem Verfahren gebaut werden kann“, so die Abgeordnete, die von ihrem Wohnort aus auf einige Windräder in ihrer Umgebung blicken kann. Sie kann sich Windräder auch mit geringerem Abstand von den Orten vorstellen und ist bereit, sich für eine Reduzierung der Abstandsregelung einzusetzen.  „Der ländliche Raum versorgt die Städte mit Lebensmitteln, und jetzt auch mit Erneuerbarer Energie.  Das Land sollte diese Möglichkeiten zur Erzeugung von klimafreundlicher Energie nutzen, denn auch hier sind die Auswirkungen des Klimawandels massiv zu spüren“.

Landrat Helmut Weiß im Landkreis Neustadt an der Aisch – Bad Windsheim sieht die Chancen für die Erneuerbaren Energien in seinem Landkreis.  „58 Windräder drehen sich im Landkreis, die meisten davon sind in Bürgerhand. Die Erneuerbaren Energien mit Fotovoltaik, Wind und Biogas bringen jedes Jahr 80 bis 100 Mio. Euro Einnahmen in unseren Landkreis. Geld, das bei den Bürgern ankommt und hier Einkommen sichert.“
Er empfiehlt den Bürgermeistern den Mut zur kommunalen Bauleitplanung. „Mit einem Bebauungsplan können die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, von der 10-H-Regelung abzuweichen. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes ist auch eine Beteiligung der Öffentlichkeit erforderlich“, so der Landrat. „Damit werden die Bürger vor Ort einbezogen und können sich zu den Planungen äußern. Je lokaler das Vorhaben betrieben wird, umso größer ist meist die Akzeptanz“.

Karin Eigenthaler, Vorsitzende des BUND Naturschutz in Neustadt an der Aisch – Bad Windsheim legt dar: „Der Landkreis Neustadt an der Aisch – Bad Windsheim zeigt, dass 100 Prozent Erneuerbare Energien in Bayern nicht überambitioniert sind, sondern durchaus realistisch.
Die Frage ist – wo stehen wir hier heute im Landkreis und wo müssen wir in Bayern hin für Klimaneutralität und 100 Prozent Erneuerbare Energien in 2040.  Den Stand der Windenergie kann man mit Hilfe von Maßzahlen vergleichen, wie zum Beispiel „Kilowatt pro Fläche“. Man teilt die installierte elektrische Leistung der Windenergieanlagen durch die Fläche – für unseren Landkreis, für Bayern heute, und für Bayern mit 100 Prozent Erneuerbaren Energien, für die Sektoren Strom, Wärme und Verkehr, in 2040.
Bei der Windenergie liegt Bayern aktuell im Mittel bei ca. 35 Kilowatt pro Quadratkilometer, das Ziel wären im Mittel gut 140 Kilowatt pro Quadratkilometer, also das Vierfache des heutigen Standes. Unser Landkreis erreicht heute bereits gut Dreiviertel dieses Zielwertes, nämlich ca. 110 Kilowatt pro Quadratkilometer.
Nachdem in Zukunft das Land die Städte mit Energie, für Strom, Wärme und Verkehr, versorgen wird, kann auch hier im Landkreis noch mehr Energie erzeugt werden. Das stärkt die Einkommen im Landkreis. Technisch und wirtschaftlich ist das möglich“.

Dr. Herbert Barthel, Referent für Energie und Klimaschutz beim BUND Naturschutz in Bayern: „Die Darstellung der 10-H-Regelung durch die Bayerische Staatsregierung nach 2014 hat in der Öffentlichkeit die Akzeptanz der Bürger in Bayern für Windenergie, Energiewende und Klimaschutz zerstört. Es wäre wichtig, dass Staatsminister Hubert Aiwanger, mit Werbekampagnen persönlich und vor Ort, Landkreise und Kommunen bei Planung, Genehmigung und Bau von Windenergieanlagen unterstützt, und auch zur Kooperation mit regionalen Bürgerenergiegesellschaften beim Bau von Windenergieanlagen ermuntert.
Barthel weiter „Die Aufgabe ist, die heute ca. 1200 meist kleinen Windenergieanlagen mit insgesamt ca. 2,5 Millionen Kilowattstunden Leistung in Bayern in den kommenden 20 Jahren aus- und umzubauen zu ca. 2000 großen Windenergieanlagen, mit einer Höhe von ca. 250 Metern und einer elektrischen Leistung von ca. 5000 Kilowatt je Anlage. Das Ziel Bayern 2040 heißt: insgesamt 10 Millionen Kilowatt Leistung Windenergie“.

Hintergrund

Der Bund Umwelt und Naturschutz in Deutschland (BUND) hatte nach 2015 die Ziele der Klimaschutzkonferenz von Paris 2015 heruntergebrochen auf die Frage – was muss in Deutschland passieren? Um unseren Beitrag zum Einhalten des globalen 1,5 Grad Zieles zu liefern um eine Welt ohne dramatische Klimakatastrophen zu erhalten, muss Deutschland bis 2040 klimaneutral werden. Das heißt – Halbieren der Energieverbräuche bis 2040 und 100 Prozent Erneuerbare Energien bis 2040, durch Ausbau von Sonnen- und Windenergie.

Auf Basis dieser Analysen haben Energiewendeaktive im BUND Naturschutz für Bayern als Ziel bis 2040 abgeschätzt:

  • 60 Millionen Kilowatt installierter elektrischer Leistung Fotovoltaik
    (gegenüber heute - ein Faktor ca. 5) und
  • 10 Millionen Kilowatt installierter elektrischer Leistung Windenergie (gegenüber heute - ein Faktor ca. 4).

Real leidet jedoch der Ausbau der Windenergie in Bayern massiv unter überbordender Bürokratie - in Bayern hausgemacht!

  • Ausschreibungen im Erneuerbaren-Energien-Gesetz. Ursprünglich war die Windenergie in Bayern vor allem von Bürgerenergiegesellschaften vorangetrieben worden. Das Bayerische Wirtschaftsministerium hatte sich vor 4 Jahren aber stark gemacht für Ausschreibungen im Erneuerbaren-Energie-Gesetz – und damit die Bürgerenergie wirtschaftlich aus dem Rennen geworfen.

Der BUND Naturschutz fordert: Streichen der Ausschreibungen im Erneuerbaren-Energie-Gesetz!
Das Bayerische Wirtschaftsministerium unter Hubert Aiwanger muss sich dafür einsetzen, dass bei der Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes in 2020

  • das Verfahren der Ausschreibungen wieder gestrichen wird,

oder

  • Ausschreibungen nur für große Windparks größer als 18.000 Kilowatt elektrischer Leistungen vorgeschrieben sind. Windparks kleiner als 18.000 Kilowatt elektrischer Leistungen erhalten bei Anschluss ans Stromnetz eine pauschalisierte kostendeckende Vergütung, die von der Bundesnetzagentur transparent und öffentlich ermittelt werden muss.
  • Windenergieerlass Bayern.Das Bayerische Wirtschaftsministerium hatte den Windenergieerlass Bayern in 2016 überarbeitet. Aber – viele Vorschriften zum Artenschutz sind nun unklar und führen zu Rechtsunsicherheiten, dies verzögert Verfahren und Genehmigungen, ohne Vorteil für den Artenschutz, aber zum großen Nachteil für den Klimaschutz.

Der BUND Naturschutz fordert: Umweltministerium und Wirtschaftsministerium in Bayern müssen den Windenergieerlass in Bayern überarbeiten, um Rechtsunsicherheiten bei Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen zu vermeiden, ohne aber Artenschutz und Klimaschutz zu behindern.

  • 10-H-Regelung. Der Bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer hatte in 2014 gegen den Willen vieler Kommunalpolitiker die sogenannte 10-H-Regelung durchgedrückt. Neue Artikel 82 und 83, Absatz 1, in der Bayerischen Bauordnung heben in Bayern nun seit 2014 die gängige Praxis von Baurecht für gesetzeskonforme Windenergieanlagen auf – die sogenannte „Privilegierung im Außenbereich“ gemäß deutschem Baugesetzbuch. Es obliegt nun in Bayern den Kommunen, Baurecht in kommunaler Bauleitplanung zu schaffen. Kleiner Vorteil – kommunale Kontrolle. Massiver Nachteil – die Kommunen sind nun allein gelassen.

Der BUND Naturschutz fordert: Streichen der 10-H-Regelung / des Artikels 82 und des Artikels 83 Absatz 1 der Bayerischen Bauordnung

Resultat heute – es werden fast keine Windenergieanlagen mehr in Bayern gebaut – Bayern versagt in Gänze beim Klimaschutz.

Forderung an Staatsminister Hubert Aiwanger: Maßnahmen durchsetzen, um die installierte elektrische Leistung an Windenergie von heute 2,5 Millionen Kilowatt auf 10 Millionen Kilowatt bis 2040 in Bayern zu steigern.


Pressekontakt für Rückfragen:
Dr. Herbert Barthel,
Referent für Energie und Klimaschutz
BUND Naturschutz in Bayern e.V.
Tel.: 0151-5048-9963