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BUND Naturschutz reicht Klage gegen illegalen Weiterbetrieb seit Ende 2018 des Forschungsreaktors München II ein

Der Betrieb der Anlage durch die Technische Universität München ist spätestens seit Ende 2018 illegal, da er gegen Kernauflagen der Genehmigung von 2003 verstößt. Das ist das Ergebnis eines juristischen Gutachtens der Berliner Juristin Dr. Cornelia Ziehm. Dieses hat der BUND Naturschutz zu-sammen mit Bürger gegen Atomreaktor Garching e. V., Umweltinstitut München e. V. und Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN über den Weiterbetrieb des Forschungsreaktors München II in Garching in Auftrag gegeben.

03.06.2020

„Wir verfolgen den Rechtsverstoß der Technische Universität München (TUM) beim illegalen Betrieb des Forschungsreaktors München II in Garching gegen die Dritte Teilerrichtungsgenehmigung von 2003 schon länger. Leider versagt das Staatsministerium für Umwelt hier als Aufsichtsbehörde in Gänze. Wir hatten im Oktober 2019 dort den Antrag gestellt, den weiteren Betrieb des Forschungsreaktors zu untersagen. Die Antwort im April war leider nichtssagend und ging auf unseren Antrag eigentlich gar nicht ein. Daher hat der BN Anfang Mai Klage gegen den Weiterbetrieb des Forschungsreaktors München II eingereicht,“ so Richard Mergner, Vorsitzender des BUND Naturschutz in Bayern.    

Die TU München betreibt den Forschungsreaktor München II in Garching mit einem zwar effektiven, aber leider höchstgefährlichen Brennstoff – mit hochangereichertem, waffenfähigem Uran 235. Die Dritte Teilerrichtungsgenehmigung von 2003 hatte diesen höchstgefährlichen Betriebsstoff gestattet – aber nur bis Ende 2010. Dann, so die Auflage der Genehmigung, müsse umgestellt werden auf einen Betriebsstoff mit weniger als 50 Prozent Uran 235. Dieser Termin der Umstellung war dann nochmals bis Ende 2018 verlängert worden.

„Wir haben das Umweltministerium in einer Pressekonferenz im November 2018 aufgefordert, seinen Aufgaben gerecht zu werden. Leider geschah nichts! Wir haben dann, gemeinsam mit dem BUND Naturschutz und anderen Verbänden, bei der Juristin Dr. Cornelia Ziehm, Berlin, ein rechtliches Gutachten in 2019 in Auftrag gegeben, das klar darlegt – ab Ende 2018 endet die Genehmigung für den Betrieb mit hochangereichertem Uran 235.
Der Antrag des BUND Naturschutz vom 25. Oktober 2019 beim Umweltministerium, diesen den illegalen Weiterbetrieb zu untersagen, wurde mit Bescheid vom 8. April abgelehnt. In Konsequenz reichte der BUND Naturschutz nun Klage ein, wir unterstützen diese,“ so Karin Wurzbacher, BUND Naturschutz und Mitglied der Bürgerinitiative. 

Der BUND Naturschutz hatte in seinem Antrag vom Oktober 2019 argumentiert, dass die Auflagen der Dritten Teilerrichtungsgenehmigung von 2003, bis Ende 2010 hochangereichertes Uran 235 durch einen Betriebsstoff mit weniger als 50 Prozent Uran 235 zu ersetzen, spätestens bis Ende der Verlängerung, also 2018, hätten umgesetzt werden müssen durch die TU München, sonst erlösche die Betriebsgenehmigung. In seinem ablehnenden Bescheid argumentierte das Staatsministerium für Umwelt als Aufsichtsbehörde vor allem damit, dass der Betrieb des Forschungsreaktors mit hochangereichertem, waffenfähigem Uran europa- und völkerrechtlich zulässig sei.

Aus Sicht des BUND Naturschutz beantwortet dies jedoch den Antrag auf Entzug der Betriebsgenehmigung nicht. Im Mittelpunkt des Antrags hatte der BUND Naturschutz die Nichtumsetzung der Maßgabe der Umrüstung auf niedriger-angereichertes Uran mit unter 50 Prozent Uran 235 gerügt. Diese Maßgabe der Betriebsgenehmigung von 2003 war auf 2010 befristet und sei auch nicht in der Verlängerung bis 2018 umgesetzt worden. Der Weiterbetrieb, so der BUND Naturschutz, sei somit ab 2019 illegal und zu untersagen durch die Genehmigungsbehörde, hier das bayerische Umweltministerium.
 

Pressekontakt für Rückfragen:

Dr. Herbert Barthel,
Referent für Energie und Klimaschutz
BUND Naturschutz in Bayern e.V.
Tel.: 0151-5048-9963