CSU MUSS KLIMASCHUTZ ZUM TOP-THEMA DER KOALITIONS-VERHANDLUNGEN MACHEN
"Wir sehen im "BAYERNPLAN - KLAR FÜR UNSER LAND" der CSU nicht das erforderliche Konzept, um die brennende Zukunftsaufgabe KLIMASCHUTZ zu bewältigen. Das Bundestagswahlkampf-Programm der CSU vernachlässigt den Klimaschutz. Die neue Bundesregierung muss in 2018 den Kohleausstieg bis 2030 festlegen. Weichen müssen gestellt werden, damit Windenergie, Sonnenenergie und Bioenergie naturverträglich und auf der Basis von Energieeinsparung ihren Beitrag zur Energiewende, zum Klimaschutz und zum Atomausstieg leisten können", fordert Hubert Weiger, Vorsitzender des BUND Naturschutz in Bayern, e.V.
"Erfolge oder Misserfolge beim Klimaschutz werden über unsere zukünftigen Lebensgrundlagen, unsere Lebensqualität aber auch über unseren künftigen Wohlstand und Frieden hier in Bayern entscheiden. Ein Versagen beim Klimaschutz darf sich Bayern nicht leisten. Wir benötigen Impulse aus Bayern für eine Energiepolitik, die Klimaschutz umsetzt", so Weiger weiter.
"Nicht nur Klimaschutz und Energiewende sind miteinander verbunden, sondern auch Sozial-, Gesundheits- und Friedenspolitik sind untrennbare Bestandteile dieser komplexen Notwendigkeit. Bezahlbare Energie, Reduktion von Umweltbelastungen und die Unabhängigkeit von Energieimporten stärken regionale Produzenten und Verbraucher. Die Politik muss für ihre Wähler die möglichen betriebswirtschaftlichen Vorteile erschließen und nicht durch Gesetze und Verordnungen Lobbyisten schützen", so Werner Emmer, Vorstandsvorsitzender der Energiegenossenschaft r-neuerbar e.G. und Vorsitzender des Vereins Energiebündel Roth-Schwabach e.V.
"Das Land Bayern war einmal an der Spitze bei Bürgerenergie und Dezentralität. Doch Klimaschutz, Atomausstieg und Energiewende drohen heute stecken zu bleiben, wenn sich die CSU nicht endlich für Energiesparen und naturverträglichen Ausbau der Erneuerbaren Energien einsetzt", kritisiert BN- Landesbeauftragter Richard Mergner.
Grundlegende klimapolitische Forderungen des BUND Naturschutz in Bayern e.V. an die kommenden Koalitionsverhandlungen
· Klimaschutzgesetz entwickeln
· Dezentrales Energiekonzept entwickeln
· Kohleausstieg bis 2030 in 2018 festlegen
· Naturverträglichen Ausbau der Erneuerbaren Energien beschleunigen
· Atomausstieg Sofort - ohne schuldhaftes Zögern
· Energiesparen - Halbieren der Energieverbräuche
· Verkehrswende - Umbau auf Bahn, ÖPNV und Elektromobilität
Ca. ein Drittel des Stroms in Bayern kommt aus Erneuerbaren Energien. Nach Abschätzungen des BUND Naturschutz in Bayern e.V. sind ca. ein Prozent der Bürgerinnen und Bürger in Bayern in Bürgerenergieprojekten engagiert. In Bayern gibt es heute ca. 250 Bürgerenergiegenossenschaften. Aber diese Zahlen stagnieren seit 2014. Trotz internationaler Beschlüsse der Klimakonferenz COP21 in Paris 2015 - die Energiewende in Bayern ist gelähmt.
Der Neubau von Fotovoltaik-Anlagen in Bayern lag in 2010 bei knapp 2,4 Millionen Kilowatt installierter Leistung, in Deutschland bei über 7,5 Millionen Kilowatt. In 2015 war der Neubau in Bayern auf unter 0,3 Millionen Kilowatt zusammengebrochen. Grund - die CSU hatte im Bundestag für ein EEG2014 gestimmt, das die Vergütungen reduziert und hatte im EEG2017 den Neubau auf 2,5 Millionen Kilowatt für ganz Deutschland gedeckelt. Nur ein Achtel der potentiell geeigneten Dächer in Bayern tragen tatsächlich auch Fotovoltaik-Anlagen.
In Bayern stehen heute knapp 1100 Windenergieanlagen, die ca. 3 Prozent der Bayerischen Bruttostromerzeugung liefern. Das Potential der Windenergie aber läge bei bis zu einem Drittel des Stroms in Bayern. Mit der "10 H Regel" in der Bayerischen Bauordnung von 2014 brach die Anzahl der Genehmigungsanträge von 400 in 2013 auf unter 50 in 2016 zusammen. Mit den von der CSU geforderten Ausschreibungen für Windenergie an Land verliert Bayern - in den Ausschreibungen Mai 2017 ging nur noch ein Zuschlag nach Bayern.
Für Rückfragen:
Dr. Herbert Barthel, Referat für Energie und Klimaschutz
Tel.: 0911/81878-17 oder 0151/5048-9963
Anlage 1
Klimapolitische Kritik des BUND Naturschutz in Bayern e.V. am Bayernplan der CSU.
Bayernplan:"Wir wollen die energetische Sanierung von Wohneigentum fördern."
Kritik des BN: Leider beschränkt sich der Bayernplan hier nur auf eine steuerliche Förderung. Das ist eine alte Forderung seit über 5 Jahren, aber nichts geht voran. Steuerliche Förderung würde v.a. den großen Einkommen dienen. Was fehlt sind einfache und verständliche Förderprogramme für Handwerk und Private. Was fehlt ist positive Werbung für Klimaschutz und dezentrale Energiewende, eine Werbung für das Ziel, Energieverbräuche zu reduzieren und Energie einzusparen. Leider hat Bayern die Weiterentwicklung der Energieeinsparverordnung EnEV in 2017 abgeblockt - weil das "Wirtschaftlichkeitsgebot möglicherweise nicht eingehalten werden könnte".
Bayernplan: "Wir stehen für einen heimatverbundenen Fortschritt"
Kritik des BN: Leider fehlt hier die Zukunftsaufgabe Klimaschutz durch eine dezentrale Energiewende. Wirtschaften mit Rücksicht auf Ökologie erfordert regionale Stoffkreisläufe. Was wir benötigen sind konstruktive Schritte in Richtung Regionalität und Dezentralität der Energieversorgung.
Bayernplan: "Der Bau neuer Anlagen im Rahmen der Energiewende sollte möglichst ohne Ausgleichsmaßnahmen auskommen."
Kritik des BN: Diese destruktive Ansage versucht, einen Keil des Zwists zu treiben zwischen Naturschutz und Klimaschutz. Das Prinzip der Ausgleichsmaßnahmen versucht, die Belange der Natur zu verteidigen. Dies auszuhebeln nutzt weder Landwirtschaft, noch Naturschutz noch dem Klimaschutz.
Bayernplan: "Klimaschutz als Querschnittsaufgabe vorantreiben." "Wir unterstützen das europäische Klimaziel, die Treibhausgas-Emissionen bis 2050 um 80 bis 95 Prozent zu reduzieren. ..."
Kritik des BN: Unterstützungserklärungen alleine reichen aber nicht aus. Die Konsequenz aus diesem Ziel, Reduktion bis 2020 um 40 bis 47,5 Prozent verfehlt Deutschland nach heutiger Datenanalyse weit - es reicht nur zu einer Reduktion um 30 Prozent. Ein verbindlicher Maßnahmenkatalog und Aktionsplan fehlen. Die CSU muss sich für ein verbindliches Klimaschutzgesetz einsetzen.
Bayernplan: "Erneuerbare Energien im Einklang mit Mensch und Natur."
Kritik des BN: Unter diesem Titel würden wir im BN eine Kampagne für den naturverträglichen Ausbau von Wind- und Sonnenenergie erwarten. Beschrieben wird dort aber leider nur die Erdverkabelung von Übertragungsnetzen. Energiewende Fehlanzeige. Dezentrale Energiewende: AUS!
Bayernplan: "Für eine sichere, saubere und bezahlbare Energieversorgung."
Kritik des BN: Unter diesem Titel wird eine Kampfansagen gegen die Erneuerbaren Energien und die Energiewende beschrieben. Der heutige Strommarkt ist ungeeignet, Anlagen von Wind- und Sonnenstrom zu refinanzieren. Wer für Wind- und Sonnenstrom den Systemwechsel in diesen Markt fordert, hat das Ende der Energiewende im Sinn. Richtiger wäre, Änderungen des Strommarktes hin zu Dezentralität und Regionalität anzupacken. Ein Betrachtung von Erneuerbaren Energien ausschließlich unter dem Blick Wirtschaftlichkeit wird den Zielen und Anforderungen des Klimaschutzes nicht gerecht.
Bayernplan: "Deutsche Außenpolitik muss deutschen Interessen dienen."
Und "Marshallplan mit Afrika für eine neue Ära der Partnerschaft."
Kritik des BN: Deutsche Außenpolitik muss dem Frieden dienen. Das sollte deutsches Interesse sein. Wesentliches Kernstück deutscher Außenpolitik muss daher auch der Klimaschutz sein. Klimawandel bedroht die Wasserversorgung im Mittelmeerraum. Ohne Wasser lebt keine Landwirtschaft, kein Gewerbe, keine Landwirtschaft. Bereits heute werden viele Konflikte in Afrika durch Trockenperioden angeheizt. Wassermangel durch Klimawandel wird diese Konflikte verstärken. Klimaschutz ist aktive Friedensarbeit für die Zukunft.
Für Rückfragen:
Dr. Herbert Barthel, Referat für Energie und Klimaschutz
Tel.: 0911/81878-17 oder 0151/5048-9963
Anlage 2
Der BUND Naturschutz in Bayern e.V. stellt grundlegende Forderungen an die kommenden Koalitionsverhandlungen zu Klimaschutz und Energiewende.
1) Klimaschutzgesetz muss Klimaschutz verbindlich machen
Die neue Bundesregierung muss ein Klimaschutzgesetz entwickeln, das für Deutschland verbindlich den geforderten nationalen Aktionsplan zur Erreichung der Ziele der Klimakonferenz COP21 von Paris 2015 festlegt. Dieses Gesetz muss die notwendigen Reduktionen
- der Energieverbräuche verbindlich festlegen, in den Sektoren Strom, Wärme und Verkehr.
- der Treibhausgas- und Kohlendioxid-Emissionen verbindlich festlegen, in den Sektoren Strom, Wärme, Verkehr und Landwirtschaft.
Die Aufgaben der Energiewende für den Klimaschutz müssen klar strukturiert sein. Die aktuelle Trennung von Klimaschutz im Umweltministerium und Energie im Wirtschaftsministerium hat sich nicht bewährt. Energiepolitik muss sich an den Forderungen des Klimaschutzes messen. Der naturgemäße Ausbau der Erneuerbaren Energien muss Natur- und Landschaftsschutz berücksichtigen. Die Nutzung von Bioenergie muss sich in eine bäuerliche Landwirtschaft integrieren.
2) Dezentrales Energiekonzept entwickeln
Die neue Bundesregierung muss den Grundsatz einer möglichst dezentralen und verbrauchsnahen Energieversorgung im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) festschreiben, einen neuen Ordnungsrahmen für eine dezentrale Energieversorgung entwickeln und einführen, und hierzu Steuern, Abgaben und Umlagen neu ordnen und diese nach drei Regionalitätsebenen staffeln.
Die neue Bundesregierung muss hierzu ein integriertes Konzept einer dezentralen Energieversorgung, vor allen auch für Strom, entwickeln. Dieses Konzept muss untersuchen, wie Deutschland in Stromregionen strukturiert sein könnte und wie ein regionales Strommanagement erfolgen könnte. Der dezentrale Ausbau der Erneuerbaren Energien muss angereizt werden.
Eine möglichst dezentrale und verbrauchsnahe Energieversorgung hätte deutliche Vorteile: Die regionale Wertschöpfung würde gestärkt, der Netzausbaubedarf würde reduziert, Energie-Verluste würden minimiert und die Versorgungssicherheit würde durch ein robusteres System gestärkt. Ein dezentrales Energiesystem könnte deutlich smarter und effizienter und damit auch kostengünstiger sein.
Ziel einer dezentralen Energieversorgung ist die Beteiligung, Teilhabe und Mitwirkung der Bevölkerung vor Ort. Kommunen und ihre Stadtwerke sind wesentlicher Träger der Energiewende. Die Energieversorgung würde dezentraler, mit Vorteilen, Vorgaben und Strukturen auch der alten zentralen Welt.
Die Bundesregierung startet die Netzentwicklungsplanung neu unter Berücksichtigung dezentraler Energiekonzepte.
3) Kohleausstieg 2018 festlegen
Die neue Bundesregierung muss den Kohleausstieg im Jahr 2018 festlegen. Der Ausstiegspfad muss mit einer Decarbonisierung, das heißt dem Ende der fossilen Energieversorgung, bis 2050 vereinbar sein. Der Ausstieg muss möglichst bis 2030 abgeschlossen sein. Bis 2020 sind so viele Kohlekraftwerke stillzulegen, dass mindestens das Klimaziel 2020 erreicht wird. Dazu sollten alle Kohlekraftwerke, die vor 1990 ans Netz gegangen sind, stillgelegt werden.
Die EU hatte sich in 2009 das Ziel gesetzt, ihre Treibhausgasemissionen, hier vor allem die Emissionen von Kohlendioxid, von 1990 bis 2050 um 80 bis 95 Prozent zu reduzieren. Für 2020 muss daher zumindest das Ziel einer Reduktion um 40 bis 47,5 Prozent erreicht werden.
Mit dem EU Ziel von 2009 minus 95 Prozent bis 2050, entsprechend minus 47,5 Prozent bis 2020, wären bei konsequenter und zeitgerechter Umsetzung das Ziel der Klimakonferenz 2015 COP21 von Paris erreichbar, den mittleren globalen Temperaturanstieg gegenüber Vorindustrialisierung auf 2 Grad Celsius zu begrenzen.
4) Naturverträglicher Ausbau der Erneuerbaren Energien
Die neue Bundesregierung muss die Weichen stellen für den naturverträglichen Zubau von deutlich mehr Erneuerbaren Energien: Mehr Windenergie, mehr Sonnenenergie und mehr klimapolitisch sinnvolle Nutzung von Bioenergie. Die Ausbauziele müssen deutlich angehoben werden.
- Die Ausbaumengen in den Ausschreibungen für Windkraft an Land und Fotovoltaik müssen zumindest verdoppelt werden, auf größer 6 Millionen Kilowatt brutto pro Jahr.
- Für die Fotovoltaik muss der absolute Ausbaudeckel von 52 Millionen Kilowatt gestrichen werden.
- Bestehende Windenergie- und Fotovoltaik-Anlagen müssen auch nach Ablauf der 20 Jahre EEG-Vergütung wirtschaftlich weiterbetrieben werden können.
- Das Potential der vorhandenen Biogasanlagen muss für Energiewende und Klimaschutz ausgeschöpft werden - mit Wärmenutzung, flexibler Fahrweise, Treibhausgaseinsparung und Einsatz nachhaltiger Substrate wie Wirtschaftsdünger, Abfällen und nachwachsenden Rohstoffen, die dem Humusaufbau im Boden und der Biodiversität dienen.
Der Ausbau der Erneuerbaren Energien muss unterstützt werden durch
- Zubau von Kurzzeitspeichern, wie Batterien.
- Zubau von Langzeitspeichern, wie power-to-gas Anlagen
- und flexible Stromerzeugung aus dezentraler Kraft-Wärme-Kopplung.
5) Atomausstieg Sofort - ohne Schuldhaftes Zögern
Die Bundesregierung muss die noch laufenden Atomkraftwerke noch in 2017 abschalten. Die bayerischen Blöcke Gundremmingen B und C, sowie Isar II müssen aus Sicherheitsgründen noch in 2017 abgeschaltet werden.
6) Motivation Energiesparen
Die Bundesregierung muss verbindliche Maßnahmen festlegen, unsere Energieverbräuche langfristig zu halbieren.
- Deutschland benötigt Werbekampagnen und Motivationsstrukturen, die Energiesparen bewerben und den Menschen verständlich machen.
- In allen Kommunen Deutschlands muss vor Ort eine persönliche Erstberatung für Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen.
- In die Wärme geht der größte Teil unseres Energieverbrauchs. Bürgerinnen und Bürgern muss verständlich gemacht werden, wie sie ihren Endenergieverbrauch senken können.
- Die Rate der energetischen Sanierung im Altbau muss von heute unter 1 Prozent auf über 3 Prozent pro Jahr gesteigert werden.
7) Mobilität - Verkehrswende anpacken
Die neue Bundesregierung muss ÖPNV und Bahn stärken. Verkehrspolitik muss die Reduktion von Straßenverkehr zum Ziel haben. Im Personen-Individual-Verkehr muss die Umstellung auf Elektromobilität vorangetrieben werden.
Für Rückfragen:
Dr. Herbert Barthel, Referat für Energie und Klimaschutz
Tel.: 0911/81878-17 oder 0151/5048-9963