Was interessiert Sie besonders?

Zur Startseite

Eichhörnchen beobachten und melden

Themen

  • Übersicht
  • Klimakrise

Tiere und Pflanzen

Entwurf des Landesentwicklungsprogrammes (LEP) Bayern stellt 3. Startbahn über Klimaschutz

BUND Naturschutz fordert Klimaschutz als „Ziel“ und Streichung des „Ziel 3. Startbahn“

03.08.2012

Der BUND Naturschutz in Bayern e.V. (BN) hat heute eine erste Teil-Stellungnahme zum Entwurf der Änderung des Bayerischen Landesentwicklungsprogrammes (LEP) ans Bayerische Wirtschaftsministerium geschickt. Sie bezieht sich auf das „Ziel“ 3. Start- und Landebahn am Flughafen München.
Die drei zentralen Forderungen des BN hierzu sind:


1. Streichung des Zieles „3. Start- und Landebahn“ am Flughafen München.


2. Streichung des riesigen Vorranggebietes hierfür.
„Das LEP ignoriert und missachtet das Münchner Bürgervotum gegen die 3. Bahn, die politisch über ein Jahr hinaus angekündigte Ablehnung der 3. Bahn durch die Stadt München, die breite Ablehnung der 3. Bahn durch die Bevölkerung und Kommunen im Flughafenumfeld, die noch nicht abgeschlossenen Klagen und die immer weiter von den Prognosen abweichende Realität der Flugbewegungen am Flughafen München – um nur einige Argumente zu nennen.“ fasst der BN seine Begründung zusammen. Auch der Regionale Planungsverband Region München hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, dass das Ziel „3. Bahn“ gestrichen werden soll.
 
3. Aufnahme des Klimaschutzes als „Ziel“ (bisher nur „Grundsatz“)
Besonders negativ stößt dem BN auf, dass nicht nur die 3. Bahn als „Ziel“ (Ziele sind von allen öffentlichen Stellen zu beachten) enthalten ist, sondern der Klimaschutz nur als „Grundsatz“ (Grundsätze sind nur bei raumbedeutsamen Planungen nur „zu berücksichtigen“).

„Der Entwurf des LEP stellt damit die 3. Bahn am Flughafen München in der Verbindlichkeit und Gewichtung über den Klimaschutz und verkennt damit die tatsächlich notwendigen Handlungen für die Sicherung der Zukunft Bayerns in eklatantem Maße.“ kritisiert Dr. Christine Margraf, Leiterin der Fachabteilung München.

„Die 3. Bahn am Flughafen München ist eine Luxusplanung ohne konkreten Bedarf und mit erheblichen negativen Auswirkungen (auch auf das Klima!), während der Klimaschutz von zentraler Bedeutung für künftige Generationen und das Wirtschaften des Menschen ist.  Der Klimawandel ist nachweislich und auch vom Freistaat Bayern unbestritten neben dem Rückgang der Biodiversität eine der Haupt-Belastungsfaktoren für unsere und künftige Generationen. Er ist real und hat bereits jetzt erhebliche negative Auswirkungen.

Das LEP soll den Interessen der Gesellschaft und aller BürgerInnen Bayerns dienen und Lösungen für die tatsächlichen Herausforderungen der Zukunft sicherstellen und nicht weiter Klientelpolitik für Lufthansa und Co zu Lasten der eigenen Bevölkerung, der Natur und des Klimas betreiben.“ so die Stellungnahme des BN.

Der BUND Naturschutz bietet die Stellungnahme auf seiner Homepage www.bund-naturschutz.de und www.dritte-startbahn-stoppen.de zum download an und möchte damit alle BürgerInnen ermuntern, sich bis 21.09. auch an das Wirtschaftsministerium zu wenden.  


Hintergrundinformation zum Landesentwicklungsprogramm (LEP):
aus: www.landesentwicklung.bayern.de/instrumente/landesentwicklungs-programm.html
„Das Landesentwicklungsprogramm Bayern (kurz: LEP) ist das querschnittsorientierte Zukunftskonzept der Bayerischen Staatsregierung. Im LEP sind die für die räumliche Ordnung und Entwicklung Bayerns wichtigen Grundsätze und Ziele festgelegt. Das Landesentwicklungsprogramm wurde 1976 erstmals aufgestellt und bis 2006 insgesamt fünfmal fortgeschrieben. Das aktuelle LEP ist am 1. September 2006 in Kraft getreten. ….

Es ist bindend für alle öffentlichen Stellen und bietet eine Orientierungshilfe für private Planungsträger.
Das LEP ist außerdem Beurteilungsmaßstab für Raumordnungsverfahren und landesplanerische Stellungnahmen.
Die Festlegungen des LEP sind unterschieden in Ziele und Grundsätze:

  • Ziele sind von allen öffentlichen Stellen zu beachten und begründen für die Bauleitplanung eine Anpassungspflicht.
  • Grundsätze sind bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen.“


Anlage: Stellungnahme des BN zur Fortschreibung des LEP, Themenbereich 3. Startbahn, vom 03.08.2012

Für Rückfragen:
Dr. Christine Margraf, Leiterin Fachabteilung München,
Tel.: 089/548298-89
christine.margraf@bund-naturschutz.de