ERÖRTERUNGSTERMIN ABBAU AKW GUNDREMMINGEN BLOCK B
„Bevor über einen Abriss diskutiert werden darf, fordern wir das Abschalten beider Blöcke, B und C, sofort, deutlich vor Ende 2017! Und – der Betreiber plant, am Block B bereits mit dem Abbau zu beginnen, auch wenn Block C noch im Leistungsbetrieb ist – das halten wir für unverantwortlich und für nicht akzeptabel. Daher lehnen wir diesen Antrag ab. Wir werden im Erörterungstermin in diesem Punkt auf einer Änderung bestehen!“ so Dr. Herbert Barthel, Referent für Energie und Klimaschutz im BUND Naturschutz in Bayern e.V.
„Das Umweltministerium verspricht eine „Grüne Wiese“ am AKW Standort Gundremmingen. Aber, noch laufen die Atomreaktoren und produzieren tödlichen Atommüll, von dem noch niemand letztlich weiß, wohin damit! Reaktor B soll bis Ende 2017 laufen, Reaktor C bis Ende 2021. Der Standort Gundremmingen wird auf lange Zeit keine „Grüne Wiese“ sein werden. Denn über 99 Prozent der Radioaktivität bleiben hier – so steht es in den Unterlagen des Betreibers RWE. Riesige Mengen an tödlichem Atommüll werden noch lange hier bleiben - in einem Zwischenlager, das nicht gegen Terrorismus oder schwere Flugzeugabstürze sicher ist. Ein atomares Endlager in Deutschland wird es wohl erst in 70- 100 Jahren geben“, so Barthel weiter.
Die beiden Blöcke B und C des Atomkraftwerks Gundremmingen sind Siedewasserreaktoren – in Deutschland die letzten im Betrieb, dieses alten und gefährlichen Typs. Nun soll Block B erst 2017, und Block C erst später in 2021 abgeschaltet werden. Sachlich und fachlich gibt es hierfür keine Begründung. Aus Sicht des BUND Naturschutz werden hier Wirtschaftsinteressen gestellt vor Sicherheit und Gesundheit der Menschen in Bayern.
Der Antrag des Betreibers sieht vor, dass die Grenzwerte für radioaktive Emissionen wie ehedem für den Betrieb genehmigt nun auch für Stilllegung und Abriss weitergelten sollen. Das ist aus Sicht des BUND Naturschutz nicht zu akzeptieren. Das Abschalten des Atomkraftwerks muss die Emissionen von Radioaktivität deutlich herabsetzen und nicht die erlaubten Emissionen belassen, wie bei Leistungsbetrieb und Stromerzeugung.
„Ärgerlich aus Sicht des BUND Naturschutz ist das Vorgehen und Zusammenspiel von Betreiber und Aufsichtsbehörde bayerisches Umweltministerium. Der Betreiber verfolgt das Konzept der Freimessung von mit radioaktiven Isotopen verunreinigten oder potentiell verunreinigten Anlagenteilen. Dieses Konzept beruht auf einem Grenzwert „gesellschaftlich zumutbarer“ Dosis von 10 Mikrosievert pro Jahr und Person. Der BUND Naturschutz hat aufgezeigt, dass die Ableitung dieses Dosis-Wertes veraltet ist und nach heutigem Stand der Technik deutlich niederer angesetzt werden müsste, um den Faktor 10 geringer oder auch mehr. Hierzu müsste die Strahlenschutzverordnung verbessert werden. Die Novellierung ist als Strahlenschutzgesetz für 2018 geplant. Ein grundsätzliches Problem ist zudem, dass nach Freimessen gemäß Strahlenschutzverordnung die Materialien aus dem Atomkraftwerk aus dem „Atomgesetz entlassen werden sollen“. Sie sollen dann, nach dem Freimessen, wie herkömmlicher Abfall, Schrott, Bauschutt, … und ohne jede weitere Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit, in die allgemeine Öffentlichkeit gehen. Der BUND Naturschutz lehnt dieses geplante Vorgehen massiv ab. Insbesondere, da in den kommenden Jahren ja nicht nur ein Atomkraftwerk abgerissen werden soll, sondern in Bayern fünf, und in Deutschland insgesamt 22. Und – es gibt geeignete Alternativen, wie die Entkernung des Atomkraftwerks und eine sichere Lagerung des Materials, mit Standort-bezogener Prüfung. Hier fragen wir dann – wen vertritt das bayerische Umweltministerium? Die Betreiber oder die Menschen in Bayern?“ so Barthel.
Für Rückfragen:
Dr. Herbert Barthel
Referent für Energie und Klimaschutz des BUND Naturschutz in Bayern, e.V.
Tel.: 0911-81878-17