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EU-Agrarreform: Streit um ökologische Vorrangflächen

BN und AbL fordern Bundeslandwirtschaftsminister auf, die Gemeinwohlleistungen der Landwirtschaft zu sichern – Vorrangflächen für die Natur müssen ohne Pestizide und Mineraldünger bewirtschaftet werden – Grünlandschutz verbessern

24.04.2014

In der Auseinandersetzung um die nächste Förderperiode der EU Agrarreform die ab 2015 - 2020 gelten soll, haben das EU Parlament und der EU Rat inzwischen die von der EU-Kommission vorgelegten Rechtstexte angenommen.

Jetzt geht es um die Spielräume und Details für die nationale Ausgestaltung der künftigen Produktionsvorschriften.

So ist vorgesehen, dass die Landwirte mit mehr als 15 Hektar Ackerfläche ab 2015 auf 5% dieser Ackerfläche mit Vorrang für die Artenvielfalt wirtschaften müssen. "Um den weiteren Artenverlust bei Pflanzen, Insekten, wie Wildbienen, oder den Rückgang der Feldvögel zu stoppen, gehen Forscher von 10% der Agrarfläche aus, die mit Vorrang für die Natur bewirtschaftet werden müssten", so Marion Ruppaner, BN Agrarreferentin. Wenn jetzt lediglich 5% vorgeschrieben sind, und dies nur am Acker, nicht am Grünland, so dürften diese Vorgaben keinesfalls weiter verwässert werden. "Pestizide und hohe Stickstoffdüngergaben widersprechen dem Schutzziel der Förderung der Biodiversität, wie sie auch die EU einfordert." Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung vor Ostern beschlossen, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium den Einsatz von Pestiziden und Düngung auf ökologischen Vorrangflächen per Rechtsverordnung ausschließen soll.

Einen weiteren Fallstrick der Verordnung stellt der mangelhafte Schutz des Grünlands, d.h. des Schutzes von Wiesen und Weiden dar. Wie eine aktuelle Studie des Thünen-Instituts darlegt, könnten die ökologischen Vorrangflächen zu Lasten von Wiesen und Weiden gehen, wenn nicht ausgeschlossen wird, dass der Grünlandumbruch betriebsindividuell eingeschränkt wird. Denn dann wäre es legal, dass Landwirte wertvolles Grünland umbrechen würden, um darauf die Verpflichtungen für ökologische Vorrangflächen zu realisieren. Ökologischer Vorrang und verbindlicher Schutz, nicht nur von sensiblem Grünland, müssten jedoch Hand in Hand gehen, alles andere wäre widersinnig, so BN und AbL.Bayern.

Währenddessen hört der Deutsche Bauernverband nicht damit auf, gegen die ökologischen Vorrangflächen Stimmung zu machen und spricht in diesem Zusammenhang ausnahmslos von Flächenstilllegung.

Dazu Josef Schmid, Vorsitzender der AbL Bayern:

"Dieses Verhalten entspricht der Grundlinie des Bauernverbandes, entgegen aller Vernunft, Verbesserungen zu Gunsten der Ökologie grundsätzlich abzulehnen. Eine nachhaltige, mit der Natur arbeitende konventionelle oder ökologische Landwirtschaft muss der Natur auch Lebens- und Rückzugsflächen lassen. Nicht wegen der Natur- und Umweltschützer, sondern aus Eigeninteresse, um die Selbstregulierungskräfte der Ökosysteme zu nutzen und den Boden vor Erosion zu schützen. Gerade humusaufbauende Leguminosen wie Erbsen, Ackerbohnen und Kleegras machen es möglich diese Ziele zu erreichen und die Flächen ohne Agrarchemie zu bewirtschaften. Das war früher auch in der konventionellen Landwirtschaft so üblich und Biobauern beweisen, dass das auch heute noch geht."

Zum Hintergrund:

Auf ökologische Vorrangflächen angerechnet werden sollen nicht nur Hecken, Gehölzstreifen, Bäume, Feldränder und Brachestreifen sondern auch der Anbau von bestimmten stickstoffbindenden Pflanzen. Um letztere dreht sich die Auseinandersetzung zwischen der Agrarbranche und den Umwelt- und Gemeinwohlinteressen, die die EU und in Deutschland vor allem die rot-grün geführten Bundesländern vertreten.

Für Rückfragen:

Marion Ruppaner, BN-Agrarreferentin, 0911-81878 20

Josef Schmid, Vorsitzender der AbL Bayern, 0171-1108148 u. 08742-8039