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Tiere und Pflanzen

Gemeinwohl vor Jagdinteressen

Jagd muss den flächigen Waldnachwuchs ermöglichen! Verbändeinitiative für konsequente Abschussplanung

01.03.2019

Der Bund Naturschutz (BN), der Bayerische Forstverein (FV), die Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft Bayern (ANW) und der Ökologische Jagdverein Bayern (ÖJV) haben sich gemeinsam an die Landräte und die Unteren Jagdbehörden in Bayern gewandt und eine konsequente Umsetzung der Abschussplanung gefordert. Zwei aktuelle Urteile des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes haben die aktuelle Gesetzeslage bestätigt und bekräftigt, dass die Jagd und Hege so erfolgen müssen, dass die Waldverjüngung ohne künstliche Schutzmaßnahmen möglich ist. "Wir appellieren an die verantwortlichen Behörden, Jagdbeiräte, alle Revierinhaber und Jäger, einen konsequenten Abschuss beim Schalenwild auf den Weg zu bringen und umzusetzen, um unsere natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen", so die Verbände. Die aktuellen Vegetationsgutachten zeigen, dass es - trotz positiver Entwicklungen - fast in allen Landkreisen Hegegemeinschaften mit kritischen Verbissbelastungen gibt. Deshalb muss in vielen Landkreisen gegengesteuert werden, vor allem wenn der kritische Verbiss schon seit vielen Jahren andauert.

Klimakrise erfordert flächige Waldverjüngung

Die freilebende Tierwelt ist wesentlicher Bestandteil der heimischen Natur. Ein artenreicher Wildbestand soll in ausgewogenem Verhältnis zu den natürlichen Lebensgrundlagen stehen. Seit vielen Jahren ist gesetzlich gefordert, dass die Bejagung die natürliche Verjüngung der standortgemäßen Baumarten im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglichen soll. Überhöhte Schalenwildbestände verhindern dies aber auf großen Flächen Bayerns seit vielen Jahren. Dort können sich die Wälder trotz naturnaher Baumbestockungen nicht ausreichend verjüngen, weil kleine Bäumchen verbissen werden und zurückfallen oder absterben. In Zeiten des Klimawandels mit immer mehr und extremeren Witterungsereignissen ist dies verheerend. Die Klimakrise führt in vielen Regionen Bayerns zu Borkenkäferschäden in den Fichtenwäldern und seit 2015 vermehrt auch zu Absterbeerscheinungen bei den Kiefern: damit sind die zwei häufigsten Baumarten in Bayerns Wäldern massiv betroffen. Es ist deshalb zwingend notwendig, dass auf großer Fläche Wälder mit angepassten Baumarten, insbesondere aus Eiche, Buche und Weißtanne entstehen, d.h. aufwachsen können. Dies ist nur möglich, wenn die Abschusspläne so bestätigt oder festgesetzt werden, dass diese Baumarten, ob aus Naturverjüngung und/oder Pflanzung großflächig ohne Schutzmaßnahmen aufwachsen können.

"Wald vor Wild" bedeutet "Gemeinwohl vor Jagdinteressen"

In seinen wegweisenden Urteilen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zur Abschusshöhe bei Rotwild und Gams (19 ZB 17.1601 und 19 ZB 17.1602) ganz klar herausgearbeitet, dass Jagd und Hege dem Aufbau und Erhalt der Wälder zu dienen haben. Es wurde deutlich gemacht, dass es im öffentlichen Interesse liegt, dass eine Waldverjüngung ohne künstliche Schutzmaßnahmen möglich ist, und dass dies Vorrang hat vor privaten Interessen der Jägerschaft. Festzuhalten ist, dass das Gemeinwohl vor Einzelinteressen rangiert, der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen vorrangig ist ("Wald vor Wild") und das Forstliche Gutachten eine objektive Grundlage zur Abschussplanung darstellt.

Für Rückfragen

Dr. Wolfgang Kornder, Vorsitzender ÖJV Bayern, mobil 0170 / 824 12 40

Dr. Ralf Straußberger, BN Wald- und Jagdreferent, mobil 0171 / 7381724

Prof. Dr. Manfred Schölch, Vorsitzender ANW Bayern, mobil 0170/7771136

Gudula Lermer, Vorsitzende BFV, mobil 0172/2521053

Hintergrundinformationen

Kurzfassung der Urteile:
https://www.oejv-bayern.de/app/download/11305928695/Kurzfassung+VGH-Urteil+zu+Abschussplanung+Rotwild+und+Gams+100219.pdf?t=1550849565

Bewertung der Urteile:
www.oejv-bayern.de/app/download/11305927995/Bewertung_Vorspann_Urteile_Abschussplanung.pdf

VGH-Urteil zu Rotwild:
www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2018-N-34323

VGH-Urteil zu Gamswild:
www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2018-N-34336)