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Kabinettsbeschlüsse zur Forstreform erster Schritt zur Sicherung des „Grünen Kapitals“ Bayerns

04.08.2010

Zu den gestrigen Kabinettsbeschlüssen zur Forstreform stellt der Vorsitzende des Bundes Naturschutz in Bayern (BN), Hubert Weiger, fest: „Wir begrüßen die Beschlüsse als überfälligen ersten Schritt zur Korrektur der Forstreform. Vor allem die Aufgabe der maßlos überzogenen Renditeziele, die stärkere Berücksichtigung der Gemeinwohlziele und der Verzicht auf den Abbau weiterer Forstreviere sind wichtig Maßnahmen.“

 Für den BN reichen diese Maßnahmen aber nicht aus, um die an ihren eigenen Ansprüchen gescheiterte Forstreform („Wir reformieren die Verwaltung und nicht den Wald.“ ehem. Forstminister Josef Miller 2004) entscheidend zu korrigieren.

 Nach Auffassung des BN ist es unverzichtbar festzulegen, dass bei der Bewirtschaftung des Staatswaldes die Erfüllung der Gemeinwohlfunktionen Vorrang vor ökonomischen Zielen haben muss. Dazu ist es zum Beispiel dringend notwendig, die viel zu großen Forstreviere zu verkleinern, die Zahl der Förster im Wald zu erhöhen und die Forstaufsicht zu stärken.

 Unabhängig davon fordert der BN, dass die gesamte Forstreform auf den Prüfstand gestellt wird, da bisher nur die Auswirkungen der Forstreform auf den Staatswald untersucht wurden. Hubert Weiger: „Wir hoffen, dass unsere konstruktiven Vorschläge im Interesse des Waldes und damit im Interesse der Sicherung des „Grünen Kapitals“ für Bayerns Bürger aufgegriffen werden.“

 

für Rückfragen: Ralf Straußberger, Waldreferent
Tel. 0911/81878-21, Fax 0911/869568
ralf.straussberger(at)bund-naturschutz.de