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Klimawandel – neue Herausforderung für den Schutzwald

Bund Naturschutz fordert Änderungen bei den Schutzmaßnahmen und strikte Einhaltung „Wald vor Wild“

10.09.2007

Durch den Klimawandel bekommen die Gefahren für den Menschen besonders im Gebirge eine neue Dimension. Hochwasser, Lawinen und Murenabgänge  werden wesentlich häufiger und gefährlicher. Die Trinkwasserversorgung nicht nur in den Gebirgstälern gerät in Gefahr.

Aber auch die Schutzwälder selbst ändern sich dramatisch.
Einige Baumarten sind durch den Klimawandel besonders stark gefährdet  - wie z.B. die Fichte. Sie ist in den Berg- und Schutzwäldern überdurchschnittlich stark im Vergleich zu ihrer natürlichen Verbreitung vertreten.
Stürme und Borkenkäfer vernichten große Flächen innerhalb weniger Monate.

All dies gefährdet  Schutzwälder, die wesentlich dazu beitragen, Hänge zu sichern, den Wasserabfluss zu mindern und überdies  CO² besonders in den Waldböden zu speichern. Intakte Schutzwälder erfüllen die Schutzfunktionen für das Gemeinwohl um ein Vielfaches  kostengünstiger als technische Maßnahmen.
Die bisherigen Schutzwald – Ausweisungen berücksichtigen diese neuen Entwicklungen nicht.

Die Bayerischen Staatsforste scheinen im Gebirge zudem eine deutliche Erhöhung des Holzeinschlages und eine wesentliche Verdichtung des Forststraßennetzes zu planen. Dadurch werden die Schutzfunktionen gefährdet, wenn nicht vorher eine Waldverjüngung aus standortheimischen Baumarten aufgewachsen ist.

Nur auf weit weniger als der Hälfte der Schutzwaldflächen ist eine Uraltforderung des Bund Naturschutz erfüllt, die heute auch sogar vom Waldgesetz eingefordert wird: Die Umsetzung des Grundsatzes „ Wald vor Wild“.
Das gilt besonders dann, wenn unter den aufgelichteten Wäldern wegen zu starken Wildverbisses fast nur Gräser und Fichten aufwachsen können. Wenn für eine kurzfristige Gewinnmaximierung erhöhte Gefahren für die Menschen in Kauf genommen und die enormen Kosten für die Sanierung dieser Flächen künftigen Generationen aufgebürdet werden. Diese Entwicklung verstößt krass gegen die zentrale Forderung des BN die natürlichen Hilfsquellen nachhaltig zu nutzen.

Der BN fordert deshalb von den Bayerischen Staatsministerien für Landwirtschaft und Forsten sowie für Landesentwicklung und Umweltfragen:

1. Die von der ehemaligen Bayerischen Staatsforstverwaltung durchgeführte Schutzwalderhebung  zu überprüfen. Dabei sind zu erheben:


  • Neue Karten der Schutzwälder
  • Beschreibung des aktuellen Zustandes (Baumarten, Alter, Bestockungsgrad, Stufigkeit, Verjüngung, Gesundheitszustand)
  • Beurteilung der Funktionsfähigkeit für Wasserwirtschaft und sonstige Landeskultur



2. Es ist ein langfristiges Programm zu erstellen, dass die Erhaltung, Stabilisierung  von Schutzwäldern und die Sanierung zusammenbrechender Schutzwälder sicherstellt. Im Besonderen ist darzulegen:


  • wie kann die Schutzfunktion nachhaltig gesichert oder wo notwendig verbessert werden. Insbesondere wie kann der durch Klimawandel notwendige Bestockungswandel etwa von der Fichte zur Tanne realisiert werde.
  • wie kann der, für den Schutzwald entscheidende Grundsatz „ Wald vor Wild“ auf ganzer Fläche und nachhaltig durchgesetzt werden
  • Welche finanziellen Mittel sind  zur nachhaltigen Fortführung der Schutzwaldsanierung nach neuen  Grundsätzen notwendig sind.



3. Folgende Sofortmaßnahmen werden gefordert:


  • Die optimale Erfüllung der Schutzfunktionen muss Vorrang vor allen anderen Nutzungen haben.
  • Keine Genehmigung von Waldrodungen im Schutzwald.
  • Anlage wilddicht gezäunter Referenzflächen in allen Höhenlagen, um die  Auswirkungen des Klimawandels auf die Pflanzenarten zu kontrollieren und  bei der  künftigen Baumartenwahl berücksichtigen zu können.
  • Kein Holzeinschlag in allen Schutzwäldern, in denen das rasche aufwachsen aller standortheimischen Pflanzenarten etwa wegen zu hohen Verbisses nicht gewährleistet ist.
  • Räumung, Aufarbeitung und Abtransport des Holzes auf Schadensflächen (z.B. durch Sturm oder Insekten), nur dann, wenn dies zur Sicherung von Infrastruktureinrichtungen unerlässlich notwendig ist.
  • Konsequente Durchsetzung des im Bayer. Waldgesetz verankerten Grundsatzes „Wald vor Wild“.
  • Abbau aller Wintergatter, wenn in ihnen keine Wildreduktion durchgeführt werden darf. Verbot des Baus neuer Gatter.
  • Einbeziehung gemeinwohlorientierter Verbände auch in die lokale Planung und Kontrolle durch Veröffentlichung aller für die Schutzwaldsanierung relevanter Daten wie etwa Forsteinrichtungsergebnisse im Staatswald, Ergebnisse der Transekterhebungen, der Vegetationsgutachten und der Verbisskontrollen in Sanierungsflächen etc.
  • Rückgängigmachung der Vergrößerung der Forstreviergrößen, Anpassung an die besonders gemeinwohlorientierten Aufgaben in den Schutzwäldern. Verzicht auf jede weitere Vergrößerung der Forstreviere besonders im Gebirge.
  • kein weiterer Bau neuer Forststraßen außer in absoluten Ausnahmefällen und fehlender Möglichkeit von Alternativen.



gez. Prof. Dr. Hubert Weiger
Landesvorsitzender

gez. Dr. Georg Meister
Sprecher BN AK Alpen
        
gez. Hans Kornprobst
BN AK Wald

Für Rückfragen:
Laszlo Maraz/ Dr. Ralf Straußberger, Waldreferat des BN, 0911/81878-21, ralf.straussberger@bund-naturschutz.de
Dr. Georg Meister, Sprecher BN AK Alpen, 09564/809383
Dr. Christine Margraf, Leiterin Fachabteilung des BN, 089/54829889, christine.margraf@bund-naturschutz.de


Anlage: siehe download-Datei
Langfassung der Forderungen des BN zum Schutzwald–Management