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Landesvorstand des Bundes Naturschutz zu Besuch im östlichen Oberfranken

Die Ortsumfahrung von Melkendorf wäre unnötiger Flächenverbrauch und klimaschädlich

 

06.04.2009

Bei seiner Bereisung des östlichen Oberfrankens unter dem Motto "Bayerns Schönheit bewahren" besuchte der Landesvorstand des Bundes Naturschutz am Montag, 6. April 2009 auch Melkendorf bei Kulmbach. Hier soll durch eine geplante Ortsumfahrung wertvolle Landschaftsräume unwiderbringlich zerstört werden.

 

Zusammen mit örtlichen Betroffenen klagt der Bund Naturschutz vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth gegen die planfestgestellte Trasse der Ortsumfahrung Melkendorf (Staatsstraße 2190). Der Bund Naturschutz wird dabei von der Bürgerinitiative Melkendorf unterstützt, die sich seit Jahren gegen die Trasse engagiert.

 

Unter Führung der 2. Vorsitzenden der Kreisgruppe Kulmbach, Monika Winkler, machte sich der BN-Landesvorstand ein Bild von der Planung östlich und südlich des Kulmbacher Ortsteils.

 

Dazu der Landesvorsitzende des BN, Hubert Weiger: "Wir sehen es als einen positiven Schritt, dass das Verwaltungsgericht Bayreuth unter dem Vorsitzenden Richter Lederer am 28.10.08 dem Staatlichen Bauamt Bayreuth verdeutlicht hat, dass mit Natur und Landschaft sorgfältiger umgegangen werden muss als hier ursprünglich geplant. Es geht hier immerhin um einen aus unserer Sicht unnötigen Landschaftsverbrauch im großen Stil mit gigantischen Erdbewegungen, Viadukten, Dämmen und Aufschüttungen in einem europaweit bedeutsamen Lebensraum z.B. des Weißstorchs oder der Bekassine. Es wäre auch eine Investition in mehr KFZ-Verkehr und damit mehr Klimawandel. Die Staatsregierung und Umweltminister Söder dürfen nicht nur vom Flächensparen und vom Klimaschutz reden, sie müssen auch beim Straßenbau handeln. Dieses und viele ähnliche Projekte des Staatsstraßenausbauplanes müssen gestrichen und die Gelder in den Öffentlichen Nahverkehr und die Sanierung bestehender Straßen gesteckt werden."

 

"Diese Klage ist nicht nur von regionaler Relevanz. Wir wollen und müssen hier auch juristisch klären, ob die Sichtweise des Staatlichen Bauamtes, der BN sei in seinen Klagebelangen präkludiert, d.h. ausgeschlossen, weil er nicht explizit alle betroffenen Arten wie die Vogelart Bekassine in seiner ersten Stellungnahme im Planfeststellungsverfahren benannte. Hier geht es durchaus um europarechtlich bedeutsame Fragen", so der BN-Landesgeschäftsführer und Jurist Peter Rottner.

 

"Das Staatliche Bauamt Bayreuth hat vor wenigen Tagen seine Sicht zu den Fragen des Verwaltungsgerichtes vorgelegt und beharrt auf der Planung ohne Wenn und Aber. Das ist schon erstaunlich und wir werden hier unsere Argumente dagegensetzen. Zu hoffen ist, dass das Gericht dieses 'Weiter so!' des Bauamtes nicht akzeptiert", meint dazu der Landesbeauftragte des BN, Richard Mergner.

 

Die 2. Vorsitzende der BN-Kreisgruppe Kulmbach, Monika Winkler, bittet weiter für die Klage um Spenden: "Wir bitten alle, die an Natur- und Umweltschutz interessiert sind, um Spenden für das Klageverfahren an den BN auf das Konto Bund Naturschutz, Bank für Sozialwirtschaft, Kto. 9300 000 050, BLZ 700 205 00, Stichwort: Klage Melkendorf. Ich danke allen, die unsere Kreisgruppe hier unterstützen."

 

Der BN lehnt die Umfahrung von Melkendorf ab, weil mit der geplanten 2,8 km langen Neubautrasse ein weiterer Landschaftsverbrauch einherginge. Gigantische Brückenbauwerke östlich und westlich von Melkendorf würden das Landschaftsbild verunstalten. 4,7 Hektar landwirtschaftlich genutztes Land gingen dabei unter Asphalt und weitere 6,8 Hektar unter Einschnitten und Böschungen verloren. Angesichts nicht vermehrbaren Bodens sieht sich hier der BN in seiner Ablehnung durch die Umweltschutzgesetze gestützt. Auch die Position der Bayerischen Staatsregierung im Bündnis zum Flächensparen, nach der der Flächenverbrauch in Bayern (derzeit 16,1 ha/Tag!) dringend reduziert werden müsse, steht hier dem BN zur Seite.

 

Der Hochwasserrückhalteraum des Roten Mains würde darüber hinaus empfindlich verkleinert. In Zeiten klimabedingter Hochwassergefahren ist dies aus Sicht des BN nicht mehr hinzunehmen.

 

Dass die Lebensräume von europaweit geschützten Arten (EU-Vogelschutz-Richtlinie) wie Rebhuhn, Weißstorch, Bekassine u.a. dauerhaft beeinträchtigt würden, ermöglicht dem BN die rechtliche Überprüfung. Das Staatliche Bauamt versäumte eine rechtlich zwingend vorgeschriebene "Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung" (saP) und die Regierung von Oberfranken ließ dies zunächst durchgehen. Weil der BN und eine Reihe engagierter BürgerInnen aus Melkendorf Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss einreichten, schob die Regierung 2008 eine solche saP nach. Sie ließ dabei aber nur einen Teil der betroffenen Arten untersuchen und stellte sich auf den Standpunkt, der Bund Naturschutz habe in seiner verbandlichen Stellungnahme im Planfeststellungsverfahren nicht alle Arten benannt und sei damit nicht mehr befugt, dies vorzubringen. Diese sog. "Präklusion" wird weiter Gegenstand der Verhandlung vor dem VG Bayreuth sein.

 

Die Einreichung der Klage Ende 2006 hat bereits Teilerfolge mit sich gebracht: Die Regierung von Oberfranken versuchte mit einem im März 2008 ergangenen Ergänzenden Planfeststellungsbeschluss ihre formalen und sachlichen Fehler an der Planung zu beheben. Neben den bereits bis dahin geplanten Ausgleichsmaßnahmen auf knapp 15 ha wurden die o.g. spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vorgelegt und weitere Ausgleichsmaßnahmen für den Schutz der Rebhuhnpopulationen und die Planung einer Baumreihe zum Schutz des Weißstorchs vor Kollisionen mit Autos angeordnet.

 

Dies ist allerdings nicht ausreichend, um alle Belange zu berücksichtigen. Letztlich wird das Gericht darüber befinden.

 

Der BN befürchtet durch den Bau der Ortsumfahrung und ähnlicher Vorhaben den Bau eines weiteren Autobahnzubringers von Kulmbach zur A 70 durch die Hintertür.