MISCHWÄLDERN GEHÖRT DIE ZUKUNFT
Fichtenreinbestände deutlich stärker betroffen als naturnahe Mischbestände
Betroffen sind insbesondere mittelalte Fichtenreinbestände im Privatwald. Diese Wälder mit einem Alter von ca. 50 bis 80 Jahren entstanden in den Nachkriegsjahren - teilweise mit staatlicher Beratung und Förderung. Die Fichtenreinbestände müssen nach Beseitigung der Sturmschäden größtenteils wiederaufgeforstet werden.
Laubholzreiche Wälder wie im Neuburger Wald sind zwar ebenfalls betroffen, aber Aufforstungen werden hier in der Regel nicht notwendig sein. Dies liegt daran, dass sich die Laubwälder als stabiler erwiesen und nur kleinflächig Buchen und Eichen geworfen beziehungsweise gebrochen wurden und daran, dass insbesondere im Staatswald durch eine jahrzehntelange naturnahe Waldwirtschaft ein junger Mischwald mit Tannenanteilen bis 30% bereits wieder nachwächst.
Damit zeigt sich eindrucksvoll, wie Fichtenreinbestände von ein und demselben Sturm deutlich stärker betroffen sind als naturnahe Mischbestände.
Waldumbau muss bayernweit verstärkt werden
Dieses lokale Sturmereignis muss konsequent dazu genutzt werden, den Waldumbau bayernweit in Richtung naturnahe Mischbestände zu forcieren. Angesichts des Klimawandels ist künftig verstärkt mit solchen Ereignissen zu rechnen und das Zeitfenster zum Umsteuern wird somit immer kleiner.
Damit diese Mammutaufgabe gelingen kann, sind folgende Voraussetzungen notwendig:
- Finanzielle Anreize zur Begründung von Mischwäldern
Für die Aufarbeitung der Sturmwurfschäden wurden von der bayerischen Staatsregierung dankenswerterweise erhebliche Finanzmittel zur Verfügung gestellt. Auch für den Waldumbau müssen großzügig Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden. Im südlichen Landkreis Passau muss bei der Mischwaldbegründung auf eine Fichtenbeteiligung weitgehend verzichtet werden. Nördlich der Donau im Bayerischen Wald sind Fichtenanteile bis 50% vertretbar. Künftig soll die Tanne größtenteils die Fichte ersetzen. In Sonderfällen kann ein angemessener Douglasien-Anteil (bis maximal 20%) in Verbindung mit Laubholz geplant werden. Beim Laubholz sind insbesondere Buchen, Berg- und Spitzahorn sowie seltene Baumarten wie Wildkirsche zu berücksichtigen.
Unverzichtbar für naturnahe Mischwälder sind Biotopbäume und Totholz. Auch dies ist im Privatwald zu fördern. - Die professionelle Beratung der Waldbesitzer
Die Planung der künftigen Bestockungs- und Naturschutzziele setzt eine schlagkräftige Forstverwaltung voraus. Der seit der Forstreform andauernde Personalabbau ist sofort zu stoppen. Die Personalplanung ist den künftigen gewaltigen Herausforderungen beim Waldumbau anzupassen.
Auch im Staatswald ist der massive Personalabbau insbesondere bei den Waldarbeitern einzustellen. Denn ortskundige Waldarbeiter sind gerade bei Katastrophenfällen wie Sturmwurf oder Borkenkäferkalamitäten unverzichtbar. - - Eine waldverträgliche Rehwilddichte
Das gewaltige Aufforstungsprogramm setzt eine Rehwilddichte voraus, die das Aufwachsen der jungen Mischwälder ohne Schutzmaßnahmen (Zaun, Einzelschutz) ermöglicht. Gefordert wird, dass die Verbisssituation in den Schadensgebieten ab dem Jahr 2018 jährlich von den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in den Jagdrevieren zum Beispiel mittels Traktverfahren begutachtet wird. Nur so können die in den Jagdgenossenschaften organisierten Waldbesitzer angehalten werden für waldverträgliche Rehwildbestände zu sorgen.
Für Rückfragen:
Stefan Schäffer, Pers. Referent von Hubert Weiger
0911/81 87 8-10; buero.landesvorsitzender@bund-naturschutz.de