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Ortsumfahrung Melkendorf, Lkr. Kulmbach

Verwaltungsgericht Bayreuth verhandelt Klage des Bundes Naturschutz gegen die Ortsumfahrung von Melkendorf, Lkr. Kulmbach

27.10.2008

Am kommenden Dienstag, 28.10.08 verhandelt das Verwaltungsgericht Bayreuth ab 13.30 Uhr die Klage von etlichen Privatklägern und des Bundes Naturschutz gegen die planfestgestellte Trasse der Ortsumfahrung Melkendorf (Staatsstraße 2190). Der Bund Naturschutz wird dabei von der Bürgerinitiative Melkendorf unterstützt, die sich seit Jahren gegen die Trasse engagiert.

 

Der BN lehnt die Umfahrung von Melkendorf ab, weil mit der geplanten 2,8 km langen Neubautrasse ein weiterer Landschaftsverbrauch einherginge. Gigantische Brückenbauwerke östlich und westlich von Melkendorf würden das Landschaftsbild verunstalten. 4,7 Hektar landwirtschaftlich genutztes Land gingen dabei unter Asphalt und weitere 6,8 Hektar unter Einschnitten und Böschungen verloren. Angesichts nicht vermehrbaren Bodens sieht sich hier der BN in seiner Ablehnung durch die Umweltschutzgesetze gestützt. Auch die Position der Bayerischen Staatsregierung im Bündnis zum Flächensparen, nach der der Flächenverbrauch in Bayern (derzeit 20,6 ha/Tag!) dringend reduziert werden müsse, steht hier dem BN zur Seite.

 

Der Hochwasserrückhalteraum des Roten Mains würde darüber hinaus empfindlich verkleinert. In Zeiten klimabedingter Hochwassergefahren ist dies aus Sicht des BN nicht mehr hinzunehmen.

 

Dass die Lebensräume von europaweit geschützten Arten (EU-Vogelschutz-Richtlinie) wie Rebhuhn, Weißstorch, Bekassine u.a. dauerhaft beeinträchtigt würden, ermöglicht dem BN die rechtliche Überprüfung. Das Staatliche Bauamt versäumte eine rechtlich zwingend vorgeschriebene "Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung" (saP) und die Regierung von Oberfranken ließ dies durchgehen. Dass die Regierung nun vor wenigen Monaten eine solche saP nachschob, dabei aber nur einen Teil der betroffenen Arten untersuchen ließ, wird u.a. Gegenstand der Verhandlung vor dem VG Bayreuth sein.

 

Der BN befürchtet durch den Bau der Ortsumfahrung und ähnlicher Vorhaben den Bau eines weiteren Autobahnzubringers von Kulmbach zur A 70 durch die Hintertür.

 

Die Einreichung der Klage Ende 2006 hat bereits Teilerfolge mit sich gebracht: Die Regierung von Oberfranken versuchte mit einem im März 2008 ergangenen Ergänzenden Planfeststellungsbeschluss ihre formalen und sachlichen Fehler an der Planung zu beheben. Neben den bereits bis dahin geplanten Ausgleichsmaßnahmen auf knapp 15 ha wurden die o.g. spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vorgelegt und weitere Ausgleichsmaßnahmen für den Schutz der Rebhuhnpopulationen und die Planung einer Baumreihe zum Schutz des Weißstorchs vor Kollisionen mit Autos angeordnet.

 

Dies ist allerdings nicht ausreichend, um alle Belange zu berücksichtigen. Letztlich wird das Gericht darüber befinden.

 

"Wir bitten alle, die an Natur- und Umweltschutz interessiert sind, um Spenden für das Klageverfahren an den BN", so Richard Mergner, Landesbeauftragter des BN.

 

Konto:

Bund Naturschutz Bank für Sozialwirtschaft, Kto. 9300 000 050, BLZ 700 205 00 - Stichwort: Klage Melkendorf