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Schallende Ohrfeige für Waldbesitzer und Landwirte

BJV und CSU kippen Gesetzesvorlage zur effektiven Drückjagd

11.10.2018

Die Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft Bayern (ANW), der Ökologische Jagdverein Bayern (ÖJV) und der BUND Naturschutz in Bayern (BN) kritisieren massiv, dass die CSU mit der Spitze des Bayerischen Jagdverbandes (BJV) Regelungen für eine effektive Drückjagd im Rahmen einer Bundesjagdgesetzänderung zu Fall gebracht haben. „Damit verhindern der BJV und die CSU einmal mehr Hand in Hand dringend notwendige Instrumente, um eine naturnahe Waldwirtschaft umsetzen zu können und um Landwirte vor massiven Wildschweinschäden zu bewahren“, so ANW, ÖJV und BN. „Das ist eine schallende Ohrfeige für Waldbesitzer und Landwirte.“

Die Verbände fordern deshalb, dass die Abgeordneten der CSU und der SPD im Bundestag und die Bayerische Staatsregierung im Bundesrat sich dafür einsetzen, die in Baden-Württemberg erfolgreich praktizierte Kompromissregelung zu überjagenden Hunden bei Drückjagden bei der Gesetzesänderung wieder aufzunehmen.

Effektive Drückjagden auf Schwarzwild sind notwendig

Zur effektiven Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutz- und des Jagdgesetzes eingebracht (Drucksache 257/18). Dabei sollten nach bewährtem Baden-Württemberger Vorbild das unbeabsichtigte Überjagen von Hunden bei sogenannten Drückjagden jährlich dreimal geduldet werden, um die Wildschweindichten und damit das Ausbreitungsrisiko der ASP zu verringern (Entwurf s. Anhang). Dieser Entwurf wurde vom BJV mit Prof. Dr. Jürgen Vocke (CSU-MdL a.D.) und Dr. Georg Nüßlein (CSU-MdB), stellvertretender Vorsitzen­der der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, gekippt. Der BJV feiert dies als „riesigen Erfolg“.

Trotz drohender Schweinpest: Chance zur Wildschweinregulierung vertan

„Mit der Verhinderung der Duldungspflicht überjagender Hunde durch den BJV und die CSU ist eine einmalige Chance vertan, die Kriminalisierung einer angesichts der ASP dringend benötigten Jagdart zu beseitigen“, so Wolfgang Kornder, Vorsitzender des ÖJV Bayern. Hohe Schwarzwildbestände, die im Ernstfall die Ausbreitung der ASP fördern, können nach übereinstimmender Meinung aller Experten am ehesten durch Bewegungsjagden mit Hunden verringert werden. Hunde sind in der Lage, das wehrhafte und intelligente Schwarzwild aus seinen Einständen heraus vor die Schützen zu treiben.“

Das gleiche gilt für anderes Schalenwild, wie Reh, Gams und Hirsch, das effektiv reguliert werden muss, damit der wegen des Klimawandels notwendige Waldumbau gelingen kann“, so Manfred Schölch, Vorsitzender der ANW Bayern. Da sich das Wild bei seiner Flucht nicht an Jagdgrenzen hält und die Jagdhunde ebenfalls keine Reviergrenzen kennen, können Jagdhunde bei der Verfolgung in andere Jagdreviere gelangen. Dadurch würde aber der Tatbestand der Wilderei erfüllt. Betroffen sind darüber hinaus Jagdhundebesitzer aller Couleur, die beim Einsatz ihrer Hunde ohnehin neben dem Verletzungsrisiko immer auch mit dem Ärger bei einem möglichen Überjagen konfrontiert sind. Der dringend nötige Hundeeinsatz wird somit von der ständig drohenden Kriminalisierung überschattet.

„Wir bedauern es sehr, dass hier wieder einmal die CSU in Berlin dem BJV zur Seite gesprungen ist und so Jägern, Waldbesitzer und Landwirten notwendige Jagdmöglichkeiten versagt“, so Ralf Straußberger, Wald- und Jagdreferent im BN. „Damit wird die gesellschaftliche Akzeptanz der Jagd weiter untergraben.“ Die Verbände BN, ÖJV und ANW hatten erst kürzlich die Parteien zur Landtagswahl auch zu dieser Thematik im Rahmen von Wahlprüfsteinen befragt. Dabei unterstützen 5 von 7 befragten Parteien diese bewährte Kompromissregelung aus Baden-Württemberg, nur die CSU und die Freien Wähler nicht.

Für Rückfragen:

Dr. Wolfgang Kornder, Vorsitzender ÖJV Bayern, mobil 0170 / 824 12 40

Prof. Dr. Manfred Schölch, Vorsitzender ANW Bayern, mobil 0170 / 777 11 36

Dr. Ralf Straußberger, BN Wald- und Jagdreferent, mobil 0171 / 738 17 24

Anhang:

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes und des Bundesjagdgesetzes (Bundesrat, Drucksache 257/18)

§ 22b Duldungspflicht für überjagende Jagdhunde bei Bewegungsjagden

Das unbeabsichtigte Überjagen von Jagdhunden auf angrenzende Jagdbezirke ist von den jagdausübungsberechtigten Personen der angrenzenden Jagdbezirke bei bis zu drei im Jagdjahr auf derselben Grundfläche durchgeführten Jagden unter Einsatz von Jagdhunden zur gezielten Beunruhigung des Wildes zu dulden, wenn ihnen die Durchführung einer solchen Jagd spätestens 48 Stunden vor Beginn angekündigt wurde. Wenn es die jagdausübungsberechtigte Person des angrenzenden Jagdbezirks verlangt, dürfen die auf einer solchen Jagd eingesetzten Jagdhunde nur mit einem Mindestabstand von 200 Metern zur Jagdbezirksgrenze geschnallt werden.

Quelle: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2018/0201-0300/257-18(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1