Schutz der Alpen:
Der Bund Naturschutz in Bayern e.V. (BN) fordert angesichts der aktuellen kontroversen Diskussionen um die Erschließung der Rappinalm erneut ein Konzept für die 8 % der nicht mit einer PKW-befahrbaren Straße erschlossenen 1.380 Almen in Bayern. „Wir brauchen hier ein an den tatsächlichen Erschwernissen und der ökologischen Wertigkeit orientiertes abgestuftes System der finanziellen Entschädigung.“ fordert Prof. Dr. Hubert Weiger, Landesvorsitzender des BN. „Wir sind für den Erhalt der Almwirtschaft, aber nicht um jeden Preis. Die Almbewirtschaftung muss naturverträglich erhalten werden“. Dies wäre auch im Sinne der Alpenkonvention und der Zielsetzung, den Verlust der Biologischen Vielfalt zu stoppen.
Die Rahmenbedingungen der Berglandwirtschaft haben sich in den letzten Jahren stark verändert. Bei der Landbewirtschaftung stehen zunehmend die Leistungen für Wasserhaushalt, Klimaschutz, Naturschutz oder Tourismus im Vordergrund. Da deswegen die finanzielle Unterstützung zunehmend von der gesellschaftlichen Akzeptanz abhängig ist, sieht der BN eine Zukunft für die Berglandwirtschaft nur in einer Partnerschaft zwischen Almbauern, Naturschutz und Tourismus.
Der BN appelliert zudem an die Abgeordneten des bayerischen Landtages, zum Schutz der Alpen ganz konkret auf die Erschließung der Rappinalm (Lkr. TÖL) zu verzichten. Der BN hat eine Petition eingereicht (siehe Anlage), die wohl Ende Juni abschließend im Umweltausschuss behandelt wird.
„Die Rappinalm ist ein einzigartiges Kleinod mit hohem Wert für die Natur und eine naturnahe naturverträgliche Erholung.“ wertet die BN-Kreisvorsitzende von Bad Tölz-Wolfratshausen Carola Belloni. „Der Bau eines Erschließungsweges würde ihren Charakter vollständig verändern und Rückzugsräume für gefährdete Arten zerstören.“ Auch aufgrund geologischer Instabilität sind alle diskutierten Wegetrassen zur Erschließung abzulehnen, da daraus ständige immense Eingriffe zur Sicherung der Straße resultieren würden.
Forderungen des BN:
- Staffelung von Zuschüssen für die Almwirtschaft in Relation zu ihrer naturschutzfachlichen Bedeutung und Erschließungssituation (z.B. Einführung eines Förderzuschlages für erschwerte Bewirtschaftung ohne Straße wie in Österreich, vgl. Anlage 2). Dabei auch Berücksichtigung der Tallagen (z.B. Einführung einer Beweidungsprämie).
- Finanzielle Zuschüsse müssen an klare ökologische Vorgaben gekoppelt sein. Aktuell erfolgt ein wesentlicher Teil der Förderung unabhängig von Bestand und Nutzungsintensität (siehe Anlage 2). In besonders wertvollen Gebieten müssen besondere Zahlungen möglich sein (v.a. in Natura 2000-Gebieten Einführung einer Natura 2000-Prämie).
- stärkere Umsetzung der Alternativen: Hubschrauberflüge, Seilbahnbringung, Tragtiere und Spezialfahrzeugen als Alternativen zum PKW-befahrbaren Weg.
- Erstellung eines Gesamtkonzeptes, in dem jede noch nicht erschlossene Alm hinsichtlich ihrer ökologischen und naturschutzfachlichen Wertigkeit beurteilt wird, eine Risikoanalyse erstellt wird und Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie für jede einzelne Alm eine Bewirtschaftung ohne Weg gesichert werden kann.
- Dies sollte einbettet sein in ein Gesamtkonzept für eine ökologische Almwirtschaft, die die Leistungen erbringen kann, für die die Gesellschaft bereit ist, Subventionen zu erbringen. Angesichts der hohen finanziellen Unterstützung der Almwirtschaft werden diese Zahlungen nur bei Erhalt von Almwirtschaft und Natur dauerhaft erhalten werden können.
- Fortführung der Gespräche am „Runden Tisch“.
1996 war wegen der andauernden Konflikte ein „Pakt für naturnahe Almwirtschaft“ zwischen den Verbänden und dem Bayerischen Landwirtschaft- und dem Umwelt-Ministerium geschlossen worden. Neben einer Begrenzung der Erschließung von Almen war es auch Ziel, die staatliche Förderung zu verbessern und eine naturnahe Almwirtschaft sicherzustellen. Da sich die Verhandlungen im Rahmen dieses Paktes nur auf einzelne Wegeprojekte beschränkten und keinerlei Annäherung erfolgte, wurde der Pakt im Jahr 2001 beendet, ein daran anschließender Runder Tisch zur „Zukunft der Almwirtschaft in Bayern„ fand nur zweimal statt.
Kein Verständnis hat der BN für die Ablehnung seiner Forderungen durch zusätzlichen Verwaltungsaufwand: „Einer Staffelung der alm-/ alpwirtschaftlichen Förderung in Abhängigkeit von der jeweiligen Erschließungssituation … könnte grundsätzlich beigetreten werden. …Allerdings wäre dies mit einem erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand verbunden. Deshalb wurde dieser Weg bisher nicht eingeschlagen.“ (Landtags-Drs. 15/5263 Antwort der Staatsregierung auf eine Anfrage der Grünen).
Für Rückfragen:
Dr. Christine Margraf, Fachabteilung München des BN (Tel.: 089/54829889, www.bund-naturschutz.de, christine.margraf@bund-naturschutz.de)
Carola Belloni, 1. Vorsitzende des BN Bad Tölz-Wolfratshausen (Tel.: 08171/26571, Bund-Naturschutz-Buero-Wor@web.de
Anlagen: siehe download-Dateien
Anlage 1: Petition des BN zur Rappinalm
Anlage 2: Zahlen und Fakten zur finanziellen Förderung:
Anlage 3: Aus der „Erschließung der Almen/Alpen in Bayern mit „Wirtschaftswegen“, d.h. kraftfahrzeugtauglichen Strassen ergeben sich jedoch für den Landschafts- und Naturschutz eine große Reihe von Problemen, die anhand der derzeit laufenden Planungen konkretisiert werden sollen.