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Skigebietszusammenschluss ökologisch nicht vertretbar

Planungen widersprechen dem Alpenplan

Wirtschaftsministerium muss fachliche Grundlagen des Umweltministeriums anerkennen

27.01.2010

„Wir benötigen im Allgäu eine neue Offensive für sanften Naturtourismus und keine rückwärtsgewandten Millioneninvestitionen in Skigebiete, die dem Klimawandel nicht standhalten werden. Denn die Landschaft ist unser Kapital“, fordert Björn Reichelt, Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Kempten-Oberallgäu angesichts der Planungen für einen Skigebietszusammenschluss am Riedberger Horn zwischen Obermaiselstein und Balderschwang. Das neue Skigebiet würde seit Aufstellung des bayerischen Alpenplanes 1972 erstmals in die absolute Schutzzone C gebaut werden. „Wirtschaftsminister Zeil darf nicht zum Totengräber des alpenweit vorbildlichen Alpenplanes werden“, warnt BN-Landesbeauftragter Richard Mergner. „ Eine Ausnahmegenehmigung am Riedberger Horn wäre ein schlimmer Präzedenzfall, der dem Wettrüsten im bayerischen Alpenraum neuen Vorschub leisten würde“.  
Bund Naturschutz hatte sich gemeinsam mit der Alpenschutzkomission CIPRA und anderen Alpin- und Umweltverbänden, wie dem Deutschen Alpenverein vehement gegen das Projekt ausgesprochen. „Wo wären die Grenzen der touristischen Erschließung?“ fragtAndreas Güthler, Geschäftsführer der deutschen Vertretung der Alpenschutzkommssion CIPRA. „Das wäre ein schlimmer Rückfall für den Alpenschutz“,.
In einem aktuellen Brief an die Umweltverbände kündigt Wirtschaftminister Zeil an, die von den Liftbetreibern in Auftrag gegebenen Umweltuntersuchungen vor einer endgültigen Entscheidung über die Skigebietsgenehmigung abzuwarten. Das Umweltministerium hat allerdings schon 2007 eine neutrale umweltfachliche Bewertung der Pläne vorgenommen. Es warnt das Wirtschaftsministerium vor einer Aufweichung der Zone C: „Es wurde festgestellt, dass die Wertigkeit der Naturausstattung des Riedberger Horns den Verbleib in der Zone C erfordert.“ Der BN erwartet, dass diese neutrale fachliche Bewertung als Entscheidungsgrundlage des Wirtschaftsministeriums anerkannt wird. Das Zonenkonzept des Alpenplanes hat den Charakter der bayerischen Alpenraumes maßgeblich geprägt. „Durch den Alpenplan ist Raum für die Natur und die verschiedensten touristischen Bedürfnisse geblieben. Dieses Instrument dürfen wir nicht aufgeben“, so Thomas Frey, BN-Regionalreferent für Schwaben.

Auch Wirtschaftsminister Zeil erkennt den Wert des Alpenplanes an. „Ich bin mir bewusst, dass wir mit dem Alpenplan im LEP ein äußerst wirkungsvolles Instrumentarium haben, das seit seinem In-Kraft-Treten im Jahr 1972 konsequent angewandt wurde und sich bewährt hat. Mit der Unterteilung des bayerische Alpenraumes in die Zonen A, B und C wurde festgelegt, in welchen Gebieten eine neue Erschließung mit Verkehrsvorhaben wie Seilbahnen, Liften oder Skiabfahrten zulässig, eingeschränkt zulässig oder unzulässig ist. Für wirtschaftliche Entwicklungen wurde damit ebenso Raum geschaffen, wie für den Erhalt von schützenswerten Landschaften, Rückzugsräumen von Tieren und dem Schutz vor Naturgefahren“, schreibt Zeil in seinem Brief an die Verbände.

Der Bund Naturschutz hält den Ausbau von Liftanlagen in Ruhezonen für eine absolute Fehlentwicklung. Zumal eine Studie der Hochschule Kempten aus dem Jahr 2001 ergeben hat, dass nur 20% der Gäste im Allgäu überhaupt Wintersport betreiben. Vielmehr sind in Zeiten des Klimawandels touristische Konzepte gefragt, welche die natürlichen Gegebenheiten berücksichtigen.

Das Riedberger Horn ist aus vielfältigen ökologischen Gründen besonders schützenswert: Wertvolle Moore, Borstgrasrasen oder Bergwaldstrukturen führen zu einer außergewöhnlich vielfältigen und seltenen Artenausstattung. Die Flächen sind fast vollständig durch das bayerische Naturschutzgesetz geschützt. Die nach europäischem Naturschutzrecht geschützten Rauhfußhühner wären besonders betroffen: „Mögliche Verluste von Raufußhühnern durch zunehmende Störungen am Riedberger Horn infolge von Erschließungsmaßnahmen können am Wannenkopf nicht kompensiert werden“, urteilt der renommierte Immenstädter Wildbiologe Albin Zeitler. „Wegen der auch für das Allgäu ungewöhnlich großflächigen Gemengelage diverser Vegetationseinheiten handelt es sich um ein Gebiet mit besonders reichhaltiger Naturausstattung von hoher naturschutzfachlicher Bedeutung“, resümiert das Umweltministerium in seiner Bewertung (Quelle: „Umweltfachliche Bewertung der Fläche am Riedberger Horn und der Fläche am Wannenkopf“, Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 12.8.2007 an das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur Verkehr und Technologie).

Für Rückfragen:
Thomas Frey                             
BN-Regionalreferent für Schwaben    
Tel: 089-548298-64
Mobil: 0160-95501313    
thomas.frey@bund-naturschutz.de