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Tiere und Pflanzen

Staatsregierung darf bei Gentechnik-Mais den Verbraucherschutz nicht verraten

BN fordert klares Nein von Ministerpräsident Seehofer und Bundeslandwirtschaftsminister Friedrich

03.02.2014

Der Beschluss der bayerischen Staatsregierung und der CSU für ein gentechnikfreies Bayern drohen Makulatur zu werden. Bundesregierung und CSU Agrarminister Friedrich wollen den aktuell EU- weit zur Anbauzulassung beantragten gentechnisch veränderten Mais 1507 der Firma Pioneer nicht stoppen. „Der Bund Naturschutz fordert Landwirtschaftsminister Hans Peter Friedrich auf, für die Bundesregierung mit einem klaren Nein in den EU Gremien zu stimmen, Ministerpräsident Horst Seehofer muss diesbezüglich seinen Einfluss geltend machen“, so Hubert Weiger, BN Landesvorsitzender. Die Abstimmung wird am 11.2. erwartet.

Dem Vernehmen nach will sich Deutschland bei der Abstimmung in den zuständigen Gremien der EU enthalten, anstatt den Anbau des gentechnisch veränderten 1507 Mais abzulehnen, denn Bundeskanzlerin Merkel und die CDU haben sich bisher in der großen Koalition gegen die Voten von SPD und CSU durchgesetzt. Damit würde gegen die Anbauzulassung voraussichtlich keine qualifizierte Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten zustande kommen und die Kommission wird nach allen bisherigen Erfahrungen den insektengiftigen und herbizidresistenten gentechnisch veränderten Mais 1507 zum Anbau zulassen. Ein Anbau in Deutschland bedürfte jedoch einer Sortenzulassung, die für 2014 nicht zu erwarten ist. „Die große Koalition verstößt mit ihrem Beschluss zur Enthaltung bereits gegen ihre Vereinbarung, die Vorbehalte des Großteils der Bevölkerung gegenüber der grünen Gentechnik anzuerkennen. Denn weitere Zulassungen sind nicht im Sinne des weit überwiegenden Teils der Landwirte und Verbraucher in Deutschland und der EU.“, so Weiger und weiter: „Die CSU muss sich ernsthaft mit der Gentechniklobby anlegen, wenn sie den GVO-Anbau nicht nur in Bayern, sondern in Deutschland verhindern will“

Leider ergibt sich in der CSU kein einheitliches Bild, kritisiert auch die Sprecherin des BN und BUND AK Gentechnik, Dr. Martha Mertens. Sie weist auf das zwiespältige Abstimmungsverhalten der CSU Europaabgeordneten hin: „Ein Entschließungsantrag des Ausschusses für Umweltfragen im EU Parlament vom 7.1.2014, der sich klar gegen die Anbauzulassung des Pioneer 1507 Mais und generell gegen weitere Anbauzulassungen gentechnisch veränderter Pflanzen in der EU ausspricht, und mit großer Mehrheit vom Parlament am 16.1. 2014 beschlossen wurde, wurde offenbar von den CSU Abgeordneten im EU Parlament nicht unterstützt.“Laut Abstimmungsprotokoll wurde der Entschließungsantrag B7-0007/2014[1] von den Abgeordneten Albert Deß, Dr. Gabriele Stauner und Manfred Weber abgelehnt, die Abgeordneten Monika Hohlmeier, Dr. Angelika Niebler und Bernd Posselt enthielten sich, die Abgeordneten Markus Ferber und Martin Kastler werden nicht genannt.

Gleichzeitig verabschieden CSU Abgeordneten im bayerischen Landtag einen Antrag mit dem Titel Kein Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in Bayern! ( Landtags-Drucksache 17/423 vom 22.1. 2014), in dem sie die jetzt anstehende Entscheidung, nämlich die Ablehnung von Anbauzulassungen auf EU-Ebene, aber gar nicht erwähnen.

 Mertens kritisiert: „An der Absicht der EU-Kommission, die Anbauzulassung zu erteilen und dem Bestreben der Bundeskanzlerin und der CDU, hier keinen ausreichenden Widerstand zu leisten, ist abzulesen, dass die Gentechniklobby leider immer noch einen sehr großen Einfluss auf Teile der Politik ausübt - und dies trotz der wachsenden Zahl protestierender Imker-, Bauern- und Umweltverbände, entwicklungspolitischer Organisationen und kirchlicher Hilfswerke wie Misereor und Brot für die Welt.“

Hintergrund:

Wird auf EU Ebene eine Anbauzulassung für eine gentechnisch veränderte Pflanze erteilt, dann bleibt einem Mitgliedstaat nur die Möglichkeit, ein nationales Anbauverbot nach Artikel 23 der EU-Freisetzungsrichtlinie 2001/18 und nach Artikel 34 der Verordnung 1829/2003 zu verhängen. Dazu aber müssen neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorgelegt werden, die zum Zeitpunkt der Zulassung nicht bekannt waren. Wie aufwändig ein solches Verfahren sein kann, zeigt das im Jahr 2009 in Deutschland erlassene Anbauverbot des Gentech-Mais Mon 810.

Kritiker weisen auf gravierende Mängel bei der Sicherheitsbewertung des 1507 Mais durch die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA hin, da grundlegende Daten, die für eine ausreichende Risikobewertung notwendig seien, in den Unterlagen der Antragsteller fehlten. Auch seien die Auflagen für das gesetzlich vorgeschriebene Monitoring ungenügend. Zudem bilde der 1507 Mais eine hohe Menge Bt-Toxin im Pollen, die beispielsweise Nichtzielorganismen wie Schmetterlinge gefährde.

 Für Rückfragen:

Marion Ruppaner, BN Agrarreferentin, 0911 81878 – 20

Dr. Martha Mertens, BN Sprecherin Gentechnik: 089 580 76 93


[1]www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do