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Steigerwald: BN geht für Ebracher Schutzgebiet in Revision

Der BUND Naturschutz hat im Rahmen seiner Normenkontrollklage gegen die Aufhebung des Ebracher Schutzgebietes "Hoher Buchener Wald" Revision bei Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht.

11.11.2016

 

 

"Wir werden uns als BN weiterhin für den Schutz des Hohen Buchenen Waldes einsetzen", so Hubert Weiger, BN-Landesvorsitzender. "Wir haben deshalb die Bayerischen Staatsforsten aufgefordert, auf eine Holznutzung in der Gebietskulisse zu verzichten, solange das Verfahren nicht endgültig abgeschlossen ist." "Mit der Revision wollen wir grundsätzlich erreichen, dass die nicht mehr zeitgemäßen formalen Vorgaben bei der Abgrenzung von Geschützten Landschaftsbestandteilen vom Bundesverwaltungsgericht an die geänderten Erfordernisse des Naturschutzrechts angepasst werden", so Peter Rottner, Landesgeschäftsführer des BN.

Zeitgerechte Abgrenzungen für Waldschutzgebiete notwendig

Der BN hält die dem VGH-Urteil zugrundeliegende Rechtsauffassung für überholt. Denn danach müssten viele Geschützte Landschaftsbestand­teile, die ähnlich wie der Hohe Buchene Wald abgegrenzt wurden, aufgelöst werden. Damit würde die bisherige bayerische Praxis beim Schutz von insgesamt knapp 1.500 Geschützten Landschaftsbestand­teilen in Bayern ad absurdum geführt. Dies will aber niemand und fordert auch niemand. Ebenso nicht mehr zeitgemäß sind die über­höhten formalen Anforderungen, die an die Abgrenzung eines Geschützen Landschaftsbestandteils gestellt wurden: nicht einmal eindeutig erkennbare und markierte Wanderwege oder breite - aus dem Weltraum erkennbare - Teerstraßen genügen diesen Anforderun­gen. Damit werden in diesem Fall strengere Anforderungen an die Abgrenzung eines Geschützten Landschaftsbestandteils gestellt als bei einem Nationalpark oder einem Naturschutzgebiet. Es wäre somit auch ausgeschlossen, in größeren naturnahen Laubwaldgebieten einen Teil davon als Geschützten Landschaftsbestandteil zu schützen, wenn jenseits der klar erkennbaren Grenze auch Laubwälder stehen.

Steigerwaldregion will faire Chance im Nationalpark-Suchprozess

Die Debatte um den Schutz des Hohen Buchenen Waldes ist auch eingebunden in die Diskussion um einen Nationalpark im Steigerwald und um einen dritten Nationalpark, der in Bayern eingerichtet werden soll. Dazu hat ganz aktuell das Umweltministerium Informationen im Internet veröffentlicht (www.np3.bayern.de). Es gibt immer mehr Stimmen aus der Steigerwaldregion und Franken, die sich klar dafür aussprechen, dass der Steigerwaldregion eine faire Chance im Nationalpark-Suchprozess erhalten sollte und dass der Steigerwald nicht schon im Vorfeld von der Nationalparksuche ausgeschlossen werden darf. So überraschte Oberfrankens IHK-Präsident Trunk den Ministerpräsidenten Seehofer mit dem Appell, dass die Wirtschaft in Oberfranken sich einen Nationalpark im Steigerwald wünscht! Bereits 2014 sprach sich in einer repräsentativen Emnid-Umfrage eine Mehrheit von über 60 Prozent der Bevölkerung in der Steigerwaldregion für einen Nationalpark aus. Der BN unterstützt diese Forderungen aus der Region, weil der Steigerwald das anerkanntermaßen für einen Buchenwaldnationalpark am besten geeignete Gebiet Bayerns darstellt.

Hintergrundinformationen

Das Landratsamt Bamberg weist am 16.04.2014 nach einem über 5- monatigem Verfahren den Geschützten Landschaftsbestandteil (GLB) "Hoher Buchener Wald im Ebracher Forst" nach Bundesnaturschutzgesetz § 29 BNatSchG aus. Die Landratsämter Hassberge und Schweinfurt bestätigen die Korrektheit des Verfahrens. Zuvor wurden Ministerpräsident Horst Seehofer, Umweltminister Marcel Huber und Forstminister Helmut Brunner von damaligen Landrat G. Denzler in einem eigenen Termin persönlich über die Pläne informiert. Änderungswünsche wurden daraufhin eingearbeitet. Das Bayerische Umweltministerium und das Forstministerium kündigen im Mai 2014 an, dass der GLB außer Vollzug gesetzt wird und durch ein erweitertes Naturschutz-/Nutzungskonzept ersetzt wird. Diese "Außer-Vollzug-Setzung" gelang jedoch vorerst nicht. Erst nachdem im Februar 2015 die Zuständigkeiten dafür geändert wurden, hat die nun neu zuständige Regierung von Oberfranken ein Aufhebungsverfahren für den GLB eingeleitet und trotz vieler Einsprüche den GLB aufgehoben. Dagegen hatte der BN Normenkontrollklage eingereicht, die vom VGH aber abgelehnt wurde. Zugleich hat der VGH aber eine Revision zugelassen und ausdrücklich die Schutzwürdigkeit des Hohen Buchenen Waldes bestätigt.